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Autor Thema: NDR Rundfunkratsvorsitzender: Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen  (Gelesen 3266 mal)

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Presseportal, 27.10.2017

NDR Rundfunkratsvorsitzender Hörmann zur Debatte um Auftrag und Struktur:
Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen

Pressemitteilung des NDR

Zitat
Hamburg (ots) - Der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, Dr. Günter Hörmann, hat an die Länder appelliert, bei ihren Beratungen über Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Sender die Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. der Hörerinnen und Hörer in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen. Dr. Günter Hörmann: "Was ARD und ZDF für den gesellschaftlichen Diskurs leisten, gerät in der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Zukunft leider zu oft aus dem Fokus. Stattdessen melden sich zunehmend Akteure zu Wort, die anscheinend vor allem den eigenen wirtschaftlichen Vorteil im Blick haben. So schlecht, wie manche behaupten, geht es offenbar vielen Marktteilnehmern nicht. Der Branchenverband VPRT hat jedenfalls für dieses Jahr einen deutlichen Umsatzsprung bei den privaten elektronischen Medien gemeldet, deren Gesamterlöse danach bei 11,6 Milliarden Euro liegen."

In seiner Beratung zum Thema "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" und zum Bericht der ARD an die Länder hat sich der Rundfunkrat am 27. Oktober in Hamburg mit den Konsequenzen für den NDR beschäftigt. Dr. Günter Hörmann: "Die Umsetzung der Projekte, die der Bericht auflistet, wird schwierig, manchmal auch schmerzhaft werden. Dennoch müssen sie nach Auffassung des Rundfunkrats angegangen werden. Zugleich sind wir überzeugt, dass der NDR die Menschen im Norden erreicht, weil er mit seiner Programmpalette gut aufgestellt ist. Wir erwarten von den Ländern, dass sie dies nicht gefährden."

Neben dieser aktuellen medienpolitischen Diskussion standen weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung des Rundfunkrats. So stimmte das Gremium dem geänderten Redaktionsstatut des Senders zu, das mehr Sitze und damit eine größere Mitsprache für die Freien in der Vertretung der redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsieht. Das Redaktionsstatut - bisher trug es den Namen Redakteursstatut - regelt Mitwirkungsrechte in Programmangelegenheiten und sieht Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen Programm-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und deren Vorgesetzten vor.

Auf besonderes Interesse stieß auch die Präsentation des Konzepts für den deutschen Vorentscheid zum Eurovision Song Contest 2018. Thomas Schreiber, Leiter des NDR Programmbereichs Fiktion und Unterhaltung, erläuterte vor dem Rundfunkrat. wie der deutsche Beitrag zum weltweit größten Musikwettbewerb gefunden werden soll, der im Mai kommenden Jahres in Lissabon ausgetragen wird. (Einzelheiten siehe NDR Pressemitteilung vom selben Tag)

Im Gespräch mit Florian Hager, Programmgeschäftsführer von "funk", informierte sich der Rundfunkrat über die Entwicklung des jungen Angebots von ARD und ZDF, das vor rund einem Jahr gestartet ist. Der NDR ist bei "funk" u. a. vertreten mit dem Web-Format "Kliemannsland" rund um den Heimwerkerkönig Fynn Kliemann und - gemeinsam mit Radio Bremen - mit der Sport-Satire "Wumms!". User finden beide "funk"-Projekte des NDR mehrmals wöchentlich neu auf mehreren digitalen Plattformen.

Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit mehreren Programmbeschwerden von Zuschauern und Hörern. Die Beschwerden waren zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss beziehungsweise im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden ab.

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http://www.presseportal.de/pm/6561/3773303


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haben ohne jeden Zweifel das Interesse an ÖRR, Rundfunk und Co.

Nichtzuschauerinnen und Nichtzuschauer = Nichthörerinnen und Nichthörer = Nichtnutzerinnen und Nichtnutzer haben ohne jeden Zweifel kein Interesse an ÖRR, Rundfunk und Co.

Auf Basis der im EU-Recht geltenden Nichtdiskriminierungsbestimmungen müssen beide Gruppen gleichberechtigt behandelt werden.


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Presseportal, 27.10.2017

NDR Rundfunkratsvorsitzender Hörmann zur Debatte um Auftrag und Struktur:
Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen

Pressemitteilung des NDR

Zitat
Hamburg (ots) - Der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, Dr. Günter Hörmann, hat an die Länder appelliert, bei ihren Beratungen über Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Sender die Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. der Hörerinnen und Hörer in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen. [...]


Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit mehreren Programmbeschwerden von Zuschauern und Hörern. Die Beschwerden waren zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss beziehungsweise im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden ab.

Ich darf auf die sogenannte 8. Rundfunkentscheidung des BVerfG (BVerfGE 90, 60, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 1994 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. November 1993 -- 1 BvL 30/88) verweisen:
Zitat
Rn. 156. "Das bedeutet aber weder, daß gesetzliche Programmbegrenzungen mit der Verfassung von vornherein unvereinbar wären, noch umgekehrt, daß jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre. Der öffentlichrechtliche Rundfunk hat im dualen System dafür zu sorgen, daß ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird, das im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten kann. Auf die Verwirklichung von Programmen, die für diese Funktion nicht erforderlich sind, hat er von Verfassungs wegen keinen Anspruch. Vielmehr ist die Heranziehung der Rundfunkteilnehmer, die die Mittel für den öffentlichrechtlichen Rundfunk vor allem aufbringen müssen, nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten ist (vgl. BVerfGE 87, 181 [201])."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
Ist doch schön, daß wir in Dtl. das Recht auf Beschwerden haben, von der Bundeskanzlerin darauf hingewiesen werden, daß wir jederzeit Petitionen einreichen können







und das alles überhaupt keinen Einfluß darauf hat, wie über unsere Köpfe hinweg entschieden und Geld erpresst wird.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Stromsparender hätte die PM des NDR auch lauten können:
"Hallo, an alle: redet, was ihr wollt - wir machen weiter, wie gehabt!"


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