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Autor Thema: Rundfunkbeitrag-Ratgeber: Legal kündigen, Umzug und Beugehaft  (Gelesen 4645 mal)

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Merkur, 24.10.2017

Rundfunkbeitrag-Ratgeber:
Legal kündigen, Umzug und Beugehaft

Ein umstrittenes Thema - dennoch ist die Rundfunkgebühr für alle verpflichtend. Warum Ihnen sonst Beugehaft droht und was zu tun ist im Todesfall, erfahren Sie hier.

von Jasmin Pospiech

Zitat
Man kann von ihr halten, was man will – zahlen müssen wir sie am Ende alle. Auch wenn die Rundfunkgebühr vielen Deutschen ein Dorn im Auge ist, sind alle Haushalte in der Bundesrepublik seit Januar 2013 dazu verpflichtet, sie zu entrichten. Früher als "GEZ" bekannt, heißt sie nun Rundfunkbeitrag – und wird vom allgemeinen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Und zwar für alle deutschen Haushalte – egal, ob Sie einen PC oder Fernseher zuhause stehen haben oder nicht. [..]

Beugehaft: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle?

Dann werden Sie wohl schlechte Karten haben. Denn der Beitragsservice braucht Sie nicht zum Zahlen auffordern. Dennoch wird er Ihnen, falls Sie auf Dauer die Zahlungen einstellen, Mahnungen zukommen lassen. Wenn Sie innerhalb der darauffolgenden vier Wochen den Betrag nicht begleichen, wird der sogenannte Säumniszuschlag fällig. Dieser beträgt etwa acht Euro.

Wenn Sie sich weigern, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid. Darin sind alle offenen Zahlungen protokolliert, die Sie zu begleichen haben – wenn Sie auch dieses ignorieren, kommt es zum Vollstreckungsersuchen. Ein Gerichtsvollzieher wird eingeschaltet – und wenn es böse ausgeht, wird am Ende Ihr Konto oder Ihr Gehalt gepfändet. Im Extremfall kann Ihnen sogar eine Beugehaft von maximal drei Monaten drohen.

Warum Sie den Rundfunkbeitrag besser nicht mit dem Bargeld-Trick bezahlen

Der GEZ-Gegner Norbert Häring hatte daher eine Idee: Der Journalist hatte vor einiger Zeit herausgefunden, dass es bei einigen Servicestellen des Beitragsservices möglich war, mit Bargeld zu bezahlen. Daher glaubte er, der Rundfunkgebühr ein Schnippchen zu schlagen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-ratgeber-legal-kuendigen-umzug-beugehaft-zr-8803474.html

Von der gleichen Autorin siehe auch:
So einfach umgehen Sie die Rundfunkgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22702.msg145156.html#msg145156


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Hallo!

@Jasmin_Pospiech (falls Sie hier mitlesen)

Die "Bringschuld" nach RBStV ist jeder Wohnungsinhaber per Gesetz "schuld", nicht erst per (üblichem) Verwaltungsakt -- das ist Leibeigenschaft im 21 Jahrhundert!

Zitat
Denn der Beitragsservice braucht Sie nicht zum Zahlen auffordern

Dem ist (noch) nicht so. Zunächst muß die LRA (der BS ist -- zumindest offiziell -- nicht-rechtsfähiger Verwaltungshelfer) einen Bescheid ausstellen. Dazu gibt es dann den Rechtsweg (Widerspruch, Klage). Dann folgt nach RBStV §10 Abs. 6 die Verwaltungsvollstreckung. Gibt es dabei nichts, folgt erst jetzt die Zwangsvollstreckung. Und sowohl während der Verwaltungsvollstreckung als auch beim Übergang zur Zwangsvollstreckung gibt es weitere Rechtsmittel.

Und GANZ WICHTIG: sowohl das BVerfG als auch der EuGH beschäftigen sich bereits mit dem RBStV. Ob am Ende alle zahlen müssen, steht also noch längst nicht fest.

Und eine persönliche Bitte: benutzen Sie nicht den Political-Correctness-Neusprech:

Zitat
Im Extremfall kann Ihnen sogar eine Beugehaft von maximal drei Monaten drohen.

Fragen Sie Frau Sieglinde Baumert (der bisher extremste Fall) -- sie wird Ihnen bestätigen, daß die Haft NICHT angedroht wurde -- sondern ausgeführt!!!

Bitte beim nächsten Mal erst recherchieren!

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 19:44 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Motive von Norbert Häring sind völlig falsch dargestellt, neudeutsch Fake News. Herr Häring kämpft gegen Bestrebungen das Bargeld abzuschaffen. Es geht ihm nicht darum den sogn. Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Daher hat er den fälligen Betrag bei Gericht nicht-rückholbar hinterlegt, die Schuld also getilgt. Das aber wollen HR und VG Frankfurt nicht einsehen. Herr Häribg hat auch nicht herausgefunden, das einige Stellen des BS  die Zahlung in bar entgegen nehmen. Er musste feststellen, dass der HR sich diesbezüglich weigert. Es geht darum, dass weder der GR noch der BS berechtigt sind Barzahlungen zu verweigern, nicht durch Satzung, nicht durch den Landtag, denn es geht um Bundesrecht.
Es ist auch belanglos, dass 17,50 € sich nicht glatt mit Scheinen bezahlen lassen. Man zahlt ja nicht monatlich. Ein Mehrfaches, z. B. einen Jahresbeitrag von 210 € oder den für ein halbes Jahr in Höhe von 105 € kann man problemlos in Scheinen bezahlen. Zudem würde Herr Häring sicher auch bereit sein das Wechselgeld auf 20 € entgegen zu nehmen, weiß er doch, dass der Zeitungsverkäufer ihm den Merkur gern auch gegen Kleingeld überlässt. Nach der Logik von Frau Pospiech kann man sich dies Blatt aber gar nicht kaufen, weil Münzen kein gesetzliches Zahlungsmittel sein müssen. Was wohl nicht stimmt, sonst würde ja nicht staatliche Prägeanstalzen diese herstellen. Man muss aber lediglich Scheine in praktisch unbegrenzter Höhe annehmen, Münzen nur bis zu 20€.

Kurz: wieder ein lieblos hingehauener Artikel ohne Tiefgang, ohne ausreichende Kenntnis und ohne tiefer gehende Recherche. Journalisten halt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 3.238
Journalisten halt.
Wenn's für die eigene Sache ist, sind Fake-News ok.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 15:33 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Derselbe Beitrag ist im TZ erschienen, Autor ist JP (Jasmin Pospiech?)

Alles, was Sie wissen müssen
Rundfunkbeitrag-Ratgeber: Legal kündigen, Umzug und Beugehaft
https://www.tz.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-ratgeber-legal-kuendigen-umzug-beugehaft-zr-8803474.html

Über den Autor kann man im Merkur lesen:
Zitat
Jasmin Pospiech
Online-Redakteurin bei Ippen Digital Media. Sie betreut die beiden Ressorts Geld und Gesundheit - und kennt sich jetzt endlich richtig mit dem Thema Steuererklärung aus.

Wer kann sich von uns mal als Online-Redakteurin ausgeben für einen Artikel "wie zahle ich den Rundfunkbeitrag nicht!"

PS:
Gefühlt erscheinen jetzt viele Artikel mit dem Tenor wie schlimm es doch ist wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 15:33 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

v
  • Beiträge: 1.202
...
PS:
Gefühlt erscheinen jetzt viele Artikel mit dem Tenor wie schlimm es doch ist wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt.

Es knirscht mächtig im Gebälk und das versuchen sie durch lautes Singen zu übertönen...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ein schlecht recherchierter Artikel wird auch nicht besser, wenn man ihn immer wieder und an unterschiedlichen Stellen veröffentlicht.
Die Fehler, die im oben verlinkten Artikel (wieder!) zu lesen sind, wurden schon vor gut einem Monat hier im Forum verbessert:
Rundfunkbeitrag: Wann Ihnen der Gerichtsvollzieher droht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24484.msg155383.html#msg155383.

Bildquelle: http://up.picr.de/30397549td.jpg

Rotenburger Rundschau, 18.09.2017

Rundfunkbeitrag:
Wann Ihnen der Gerichtsvollzieher droht

Von Jasmin Pospiech


Dazwischen wäre es vielleicht doch mal ganz gut, nicht nur das zu glauben, was unsere so seriösen örR behaupten, sondern auch mal nachzulesen, was in den bösen sozialen Netzwerken dazu geschrieben wird, von Leuten, die selbst betroffen sind und sich deshalb zwangsweise in die Materie einarbeiten mußten, während andere den grundsätzlichen Demokratieverlust in diesem Land noch nicht einmal wahrnehmen.

Oder wie heißt es so schön: Erst denken, dann schreiben!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 15:34 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

F
  • Beiträge: 102
Zitat
Jasmin Pospiech
Junior Editor bei Burda Intermedia Publishing GmbH
München, Bayern, Deutschland

Aktuell
1. Burda Intermedia Publishing GmbH
Früher
1. Burda Intermedia Publishing GmbH
Ausbildung
1. Ludwig-Maximilians Universität München

Zusammenfassung
Offen, tatkräftig, kommunikativ, sehr gute Menschenkenntnis, ehrgeizig, Teambuilder

Erfahrung
Junior Editor Burda Intermedia Publishing GmbH
– Heute (2 Jahre 1 Monat)
Society, Stars & Lifestyle-Expertin

https://de.linkedin.com/in/jasmin-pospiech-255238107

Was will Mensch da erwarten?!


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g
  • Beiträge: 860
Was will Mensch da erwarten?!
Genau das, was da geschrieben steht.
Nämlich, gelinde gesagt: Angstmache!

"... zahlen müssen wir sie am Ende alle."  Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, daher verwundert es mich, dass solche Behauptungen pro örR aufgestellt werden.


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  • Beiträge: 16
Bestandteil der Kampagne des ÖRR? Oder gibts da etwa noch kleine Verbindlichkeiten, schließlich könnte man sich ja für die Ausbildung, Volontariat, Hospitation etc. bedanken und hoffen, mal wieder beim ÖRR unterzukommen.
Aber vielleicht hat man einfach nur die Meinungsbildung des ÖRR dermaßen verinnerlicht, dass solch exzellent recherchierte Artikel das Ergebnis sind.

Rundfunkbeitrag-Ratgeber:
Legal kündigen, Umzug und Beugehaft

Autorin: Jasmin Pospiech

Zitat
Jasmin Pospiech
Online-Redakteurin
Ippen Digital Media GmbH München, Deutschland

10/2015 - 09/2016
Junior Editor BUNTE.de
Burda Studios Publishing GmbH

06/2015 - 07/2015
Leute Heute (Zweitredaktion)
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen



Staatsfernsehen? ARD und ZDF können nicht gemeint sein
Autor : Steven Sowa
http://www.tvspielfilm.de/news-und-specials/staatsfernsehen-ard-und-zdf-koennen-nicht-gemeint-sein,9180342,ApplicationArticle.html
war Thema in diesem Strang:
Staatsfernsehen? ARD und ZDF können nicht gemeint sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24786.msg157061.html#msg157061

Zitat
Steven Sowa
Online-Redakteur und Audience Development Manager
Hubert Burda Media / BurdaNews Hamburg, Deutschland

08/2013 - 11/2013
Hospitant
Imago TV        (produziert für alle deutschen Sendeanstalten, öffentlich-rechtliche wie private)   
   
08/2011 - 10/2011
Hospitant
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen

Quelle: xing


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 15:37 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Beide Autoren sind bei Burda.
Burda, Burda, da war doch was? Ja:

Das „ARD Buffet Magazin“ erscheint im Burda-Verlag - auf dem Cover prangt aber das Logo des Ersten.

Kooperation von SWR und Burda verstößt gegen Wettbewerbsrecht
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ard-buffet-magazin-kooperation-von-swr-und-burda-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht/19308388.html

Da wurde wohl in der Redaktionsitzung gefragt, wer was positives zum Rundfunkbeitrag schreiben kann ...


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Z
  • Beiträge: 1.564
Ihr erwartet ernsthaft von einem Journalisten dieselbe Gewissenhaftigkeit, wie von einem Arzt? Oder Handwerker? Oder der Supermarktkassiererin, auf dass Ihr nicht beschissen werdet?

Ich fürchte, die Zahl der Journalisten mit Berufsethos wird kontinuierlich kleiner.
Man könnte natürlich auch der Meinung sein: Schuster, bleib bei deinem Leisten, also zurück mit der Frau in die Lifestyle-Redaktion - Schminke, Promiklatsch und Mode kann schließlich auch nicht jeder...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 15:38 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Ihr erwartet ernsthaft von einem Journalisten dieselbe Gewissenhaftigkeit,

Ja ich erwarte von einem Journalisten Gewissenhaftigkeit.
(Und ja, ich weiß, ich bin altmodisch.)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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