Hallo,
falls der folgende Fall hier bereits geklärt wurde, bitte ich um Nennung der entsprechenden Threads, da ich mich in den teils sehr chaotisch verlinkten Beiträgen nur schwer zurecht gefunden habe, und die Suchfunktion auch nicht sehr hilfreich war.
Person X hat 3 Festsetzungsbescheide erhalten und gegen alle Widerspruch eingelegt, mit der Bitte um Zustellung eines Widerspruchsbescheids, um klagen zu können. Als Antwort erhielt Person X nur irgendwelches Blahblah, aber keinen Widerspruchsbescheid, obwohl Person X mehrfach dazu aufgefordert hat.
Person X hat jetzt Post vom GV bekommen mit Vorladung. Person X hat beim GV Widerspruch eingelegt, da Person X nie einen Widerspruchsbescheid erhalten hat.
GV antwortet, dass ein Widerspruch beim Vollstreckungsorgan ist nicht möglich sei, sondern man den Rechtsweg beim VG beschreiten müsse.
Welche Möglichkeiten hat Person X an dieser Stelle, ohne das ganz große Fass aufzumachen? (d.h. ohne Einschaltung eines Anwalts)
Vielen Dank
Lukaslukas