Jein. Person N wurde beim Umzug "freiwillig" durch Einwohnermeldeamt "UM"gemeldet.
Das klingt so, als sein eine Person N vor dem 1.1.2013 freiwillig für eine Rundfunkgebühr gemeldet gewesen. Aus den anderen Daten kann wohl geschlossen werden, dass Person A mal umgezogen ist vor dem 1.1.2013. Hat sich eine Person N also jemals freiwillig angemeldet und wegen Nichtbesitz von Geräten vor dem 1.1.2013 auch wieder abgemeldet?
Ein Umzug ohne Abmeldung ist keine Abmeldung. Im Fall, dass keine Abmeldung vorliegt vor dem 1.1.2013 wurden die "freiwilligen" Teilnehmer/Nutzer konvertiert in Zwangszahler.
Forderungen für den Zeitraum vor dem 1.1.2013 wird eine LRA aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden Teilnehmerstatus fordern. --> Das sollte wenn dann auch als eigenständiger Vorgang betrachtet und behandelt werden.
Gab es nie einen Teilnehmerstatus, dann würde eine Zwangsanmeldung vorliegen. Das gilt aber auch grundsätzlich für die aktuelle Wohnung -> weil der Betrag für die Wohnung und nicht für den Inhaber anfällt. Somit nicht das Teilnehmerkonto einfach in ein Wohnungskonto gewandelt werden kann.
Vielmehr wurde ein Personenkonto einem Wohnungsstatus zugeordnet. Zieht Person N wieder um, dann wird das Personenkonto an die neue Wohnung zugeordnet oder auch nicht, denn es wird für die neue Wohnung, wenn Zweitwohnung ein weiteres Wohnungskonto eröffnet. Zu dem Wohnungskonto versucht die LRA minimal immer ein Personenkonto zuzuordnen das Auswahlverfahren dazu ist unbekannt (freie Auswahl), kann also passieren, dass auch mal n Personenkonten einem Wohnungskonto zugeordnet werden. Wenn sich die Personen A bis N nicht kennen, dann zahlen Sie getrennt zusammen den Betrag halt n mal. Ohne Mithilfe kann eine LRA wahrscheinlich nicht feststellen, dass A bis N eine Wohnung teilen. (Modelfehler halt) Blöd bei diesem Modelfehler ist auch, wenn Personen A bis N sich geeinigt haben, dass Person B zahlt, wenn jetzt Person B auszieht, bleibt zwar das Wohnungskonto, aber es ist kein Personenkonto der Person B mehr vorhanden und auch erst 2018 durch den fortgesetzten Meldedatenabgleich wären A,C bis N ermittelbar, es sei es zieht vorher ein Neuer inklusive Anmeldung beim EMA Amt ein, dann bekommt der halt Post für die Wohnung von A,C bis N. Natürlich können A,C bis N auch noch umziehen, aber das führt dazu, dass dann vielleicht Rückwirkend für eine Adresse also nicht Wohnung ein Betrag X gefordert wird. Denn die Wohnung wo A,C bis N wohnten ist gar nicht zwingend bekannt.
Was hilft, wenn noch kein Bescheid da ist, also kein Bescheid mit Rechtsbelehrung, dann hilft umziehen, so oft wie möglich und zwar immer in eine Wohnung wo schon irgendwer zahlt oder aktiv dagegen vorgeht. Um aus dem System zu kommen muss der Zahler umziehen, gegebenenfalls in eine Wohnung wo bereits bezahlt wird, alternativ ins Ausland.
Würde jetzt ein Zahler Z in jede Wohnung von Deutschland ziehen, also jeden neuen Tag in eine neue für Ihn andere Wohnung W und sich die Personen P, welche dort bisher zahlten -oder auch nicht- auf diesen Z einigen, während er der neue Zahler Z dort wohnt, dann könnte nach jedem Umzug des Zahlers Z eine Wohnung W weg genommen werden, weil ja die Daten der weiteren Mitbewohner P nicht mehr für die Zahlung während der Wohndauer von Z benötigt würden und daher zu löschen wären. -liegt am Modelfehler-
Wie viele Zahler Z braucht es bis das System von innen zusammen bricht?
Also nochmal, hilfreich Umzug vor Bescheid in eine Wohnung wo bereits bezahlt wird, für alle zukünftigen Forderungen. Hilfreich
für die Vergangenheit -> Rechtsweg mit Bescheid. Ein Bescheid ist meist erkennbar an einer Rechtsbelehrung. Sofern also keine Post verloren gegangen ist, prüfen ob bereits Bescheide vorliegen. Sind Bescheide vorliegend, dann müsste oder sollte die Rechtsbelehrung beachtet werden. Alles was kein Bescheid ist kann sicherlich aufgehoben werden, ob eine Reaktion sinnvoll ist hängt vom Inhalt ab.