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Autor Thema: Halbes Jahr Briefverkehr mit GEZ - Ist Person N in einer Sackgasse?  (Gelesen 2451 mal)

n
  • Beiträge: 2
Erstmal "Hallo" - erster beitrag und so..  ;)

Für den Fall das jemand meckern möchte: Ich verwende GEZ für Beitragsservice.

Zu des Pudels Kern:
Person N zieht in Wohnung, meldet Zweitwohnsitz und GEZ an. Stellt Antrag auf Befreiung.
Keine Post für 3 halb Jahre. N lebt sein Leben und vergisst GEZ. Wer denkt schon an GEZ. "Schlechte Nachricht ist ein schlechter Gast." ::)

Person N zieht in neue Wohnung und meldet sich beim Einwohnermeldeamt. N bekommt Post von GEZ. *mehh..*
1. GEZ: Uns war ihre Adresse nicht bekannt. Bitte zahlen sie X EUR. Ist sind die Unterlagen korrekt?
1. Person N: Nope, der Kontostand kann nicht richtig sein, war ja befreit. Bitte schlüsseln sie den Betrag auf.
2. GEZ: Danke, das sie uns sagen das mit der Forderung nicht einverstanden sind. Post kam mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln oder unbekannt". Auf die tatsächliche Zustellung der Post haben wir keinen Einfluss.
2. Person N: Schön, können sie mir das irgendwie zukommen lassen? (So, Beweis artig) Auch ich habe keinen Einfluss auf die tatsächliche Zustellung der Post. Und würden sie die X EUR aufschlüsseln?
3. GEZ: Danke für ihr schreiben. SIE MÜSSEN WEGEN RBStV zahlen. Aufstellung im Anhang.

Telefonat durch Rechtsberatung: Es gab "Versuche" der Adressfeststellung. Erster nicht zustellbarer Brief Bestätigung der Befreiung. Nachweise kommen, wenn wir sie haben.
--------------> :o Erstwohnsitz?? Zufällig der erste Brief wo sie sagen müssen das ich nix zahlen brauche?

4. GEZ: Wir haben keine Nachweise.
4. Person N: Schön das sie nicht beweisen können das sie Post geschickt haben die nicht zugestellt wurde. Wie soll ich die Post belangen? Sonst sehe ich das so: Kein Zahlugsauffoderung -> keine Schuld

5. GEZ: SIE MÜSSEN WEGEN RBStV zahlen. Zahlugsauffoderung sind nur ein Service.



Was kann Person N nun tun?



In der Summe sieht Person N keine Möglichkeiten ausser klein bei geben. Als Trotz sie vielleicht noch etwas ärgern.
Ist eine Ratenzahlung von 1EUR pro Quartal möglich?

Hat die GEZ einen Formfehler gemacht? Wenn N "Nathalie Kim Schmidt" heißt und die GEZ nur "Nathalie Schmidt" anschreibt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2017, 22:21 von Uwe«

H
  • Beiträge: 9
wodurch entstand die Befreiung für Person N?

Formfehler ja, aber nicht wirklich relevant - da es ja ankam.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Formfehler ja, aber nicht wirklich relevant - da es ja ankam.

Und? Ist dadurch sicher gestellt, dass man tatsächlich der Adressat ist? Sollte ich z. B. zahlen, wenn Forderungen für 'M. Böttger', 'M. Bötticher' oder 'A. Böttcher' in meinem Briefkasten landen? Oder solche Briefe beachten, die an einen x-beliebigen Böttcher gehen sollten, der gut 50 Hausnummern weiter weg wohnt?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

H
  • Beiträge: 9
Da N ja geantwortet hat, war es ja korrekt - N hätte gleich "Empfänger unbekannt" zurück gehen lassen.


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Sollte ich z. B. zahlen, wenn Forderungen für 'M. Böttger', 'M. Bötticher' oder 'A. Böttcher' in meinem Briefkasten landen?
Es wäre schon die Verletzung des Briefgeheimnisses, einen derartigen Brief überhaupt zu öffnen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 4.011
Hat sich Person A nach dem 1.1.2013 freiwillig an der Anstalt angemeldet, wenn nicht dann gelte folgendes. Person A unterliegt nicht einer rechtswidrigen Hoheitsgewalt der Anstalt.


Zitat
5. GEZ: SIE MÜSSEN WEGEN RBStV zahlen. Zahlugsauffoderung sind nur ein Service.

Gibt es überhaupt einen Bescheid mit Rechtsbelehrung? Falls nicht sollte auf diesen aktiv gewartet werden. Sollte dieser kommen, kann eine Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch erfolgen.
In diesem wird angezeigt, dass Nichtigkeit vorliegt. Gleichfalls wird gefragt, ob die LRA eine Anstalt ist, welche zur mittelbaren oder unmittelbaren staatlichen Verwaltung gehört. Dazu erklären, dass diese im Verwaltungsaufbau des Bundeslandes X (-das muss Person @ alle A prüfen -) nicht aufgeführt ist. In diesem Zusammenhang nach der Fachaufsicht und Rechtsaufsicht fragen. Erklären dass keine Information zur Fachaufsicht über die Anstalt vorliegend sind. Diese Information also anfordern. Das Gleiche für den Beitragsservice machen. Dann weitere Gründe aufführend den Widerspruch füllen. In einer Zusammenschau am Ende wohl erklären, dass Person A nicht der Hoheitsgewalt der Anstalt unterliegt.

Zum Verständnis die Streitschrift von Herrn Hennecke -im Forum nach suchen, insbesondere nach "https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723Der Mangel an Vollzugskompetenz" (Vollzitat)- lesen. Vielleicht zu einem runden Tisch gehen.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Sollte ich z. B. zahlen, wenn Forderungen für 'M. Böttger', 'M. Bötticher' oder 'A. Böttcher' in meinem Briefkasten landen?
Es wäre schon die Verletzung des Briefgeheimnisses, einen derartigen Brief überhaupt zu öffnen?

Sicher nicht, jedenfalls dann nicht, wenn die Adresse stimmt. Es gibt immer Zeitgenossen, die sich verschreiben, sich den Namen nicht merken können oder unsicher bezüglich der Schreibweise sind. Wenn die Adresse nicht stimmt, prüfe ich, ob es einen Namensvetter an der Adresse gibt. "Böttcher" ist zwar nicht so häufig will Müller oder Meyer, füllt aber im Telefonbuch von Hamburg schon einige Seiten. Darunter sind auch solche mit zu meinem identischen Vornamen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 2
wodurch entstand die Befreiung für Person N?
Mach es einen Unterschied, ob Student, Arbeitslos oder sonstig?
Aber war nur 1/2 Jahr befreit und hat die folgenden 2,5 Jahre keine Post bekommen. Die GEZ behauptet die Post sei unzustellbar gewesen. Gibt aber Rechnungen vom Onlinehandel die zeigen das Post sehr wohl zugestellt wurde.

Wenn N "Nathalie Kim Schmidt" heißt und die GEZ nur "Nathalie Schmidt" anschreibt?
  Es bezieht sich auf ein "fehlen" des zweiten Vornames, kein Falschschreiben.

Formfehler ja, aber nicht wirklich relevant - da es ja ankam.
Dachte ich mir schon.

Hat sich Person A nach dem 1.1.2013 freiwillig an der Anstalt angemeldet, wenn nicht dann gelte folgendes. Person A unterliegt nicht einer rechtswidrigen Hoheitsgewalt der Anstalt.
Jein. Person N wurde beim Umzug "freiwillig" durch Einwohnermeldeamt "UM"gemeldet.

Gibt es überhaupt einen Bescheid mit Rechtsbelehrung? Falls nicht sollte auf diesen aktiv gewartet werden.
Habe in dieser Minute die Unterlagen nicht vorliegen. Meines Wissen aber: Nope


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P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Jein. Person N wurde beim Umzug "freiwillig" durch Einwohnermeldeamt "UM"gemeldet.

Das klingt so, als sein eine Person N vor dem 1.1.2013 freiwillig für eine Rundfunkgebühr gemeldet gewesen. Aus den anderen Daten kann wohl geschlossen werden, dass Person A mal umgezogen ist vor dem 1.1.2013. Hat sich eine Person N also jemals freiwillig angemeldet und wegen Nichtbesitz von Geräten vor dem 1.1.2013 auch wieder abgemeldet?
 
Ein Umzug ohne Abmeldung ist keine Abmeldung. Im Fall, dass keine Abmeldung vorliegt vor dem 1.1.2013 wurden die "freiwilligen" Teilnehmer/Nutzer konvertiert in Zwangszahler.
 
Forderungen für den Zeitraum vor dem 1.1.2013 wird eine LRA aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden Teilnehmerstatus fordern. --> Das sollte wenn dann auch als eigenständiger Vorgang betrachtet und behandelt werden.
 
Gab es nie einen Teilnehmerstatus, dann würde eine Zwangsanmeldung vorliegen. Das gilt aber auch grundsätzlich für die aktuelle Wohnung -> weil der Betrag für die Wohnung und nicht für den Inhaber anfällt. Somit nicht das Teilnehmerkonto einfach in ein Wohnungskonto gewandelt werden kann.
 
Vielmehr wurde ein Personenkonto einem Wohnungsstatus zugeordnet. Zieht Person N wieder um, dann wird das Personenkonto an die neue Wohnung zugeordnet oder auch nicht, denn es wird für die neue Wohnung, wenn Zweitwohnung ein weiteres Wohnungskonto eröffnet. Zu dem Wohnungskonto versucht die LRA minimal immer ein Personenkonto zuzuordnen das Auswahlverfahren dazu ist unbekannt (freie Auswahl), kann also passieren, dass auch mal n Personenkonten einem Wohnungskonto zugeordnet werden. Wenn sich die Personen A bis N nicht kennen, dann zahlen Sie getrennt zusammen den Betrag halt n mal. Ohne Mithilfe kann eine LRA wahrscheinlich nicht feststellen, dass A bis N eine Wohnung teilen. (Modelfehler halt) Blöd bei diesem Modelfehler ist auch, wenn Personen A bis N sich geeinigt haben, dass Person B zahlt, wenn jetzt Person B auszieht, bleibt zwar das Wohnungskonto, aber es ist kein Personenkonto der Person B mehr vorhanden und auch erst 2018 durch den fortgesetzten Meldedatenabgleich wären A,C bis N ermittelbar, es sei es zieht vorher ein Neuer inklusive Anmeldung beim EMA Amt ein, dann bekommt der halt Post für die Wohnung von A,C bis N. Natürlich können A,C bis N auch noch umziehen, aber das führt dazu, dass dann vielleicht Rückwirkend für eine Adresse also nicht Wohnung ein Betrag X gefordert wird. Denn die Wohnung wo A,C bis N wohnten ist gar nicht zwingend bekannt.
 
Was hilft, wenn noch kein Bescheid da ist, also kein Bescheid mit Rechtsbelehrung, dann hilft umziehen, so oft wie möglich und zwar immer in eine Wohnung wo schon irgendwer zahlt oder aktiv dagegen vorgeht. Um aus dem System zu kommen muss der Zahler umziehen, gegebenenfalls in eine Wohnung wo bereits bezahlt wird, alternativ ins Ausland. 
 
Würde jetzt ein Zahler Z in jede Wohnung von Deutschland ziehen, also jeden neuen Tag in eine neue für Ihn andere Wohnung W und sich die Personen P, welche dort bisher zahlten -oder auch nicht- auf diesen Z einigen, während er der neue Zahler Z dort wohnt, dann könnte nach jedem Umzug des Zahlers Z eine Wohnung W weg genommen werden, weil ja die Daten der weiteren Mitbewohner P nicht mehr für die Zahlung während der Wohndauer von Z benötigt würden und daher zu löschen wären. -liegt am Modelfehler-
 
Wie viele Zahler Z braucht es bis das System von innen zusammen bricht?
 
Also nochmal, hilfreich Umzug vor Bescheid in eine Wohnung wo bereits bezahlt wird, für alle zukünftigen Forderungen. Hilfreich
für die Vergangenheit -> Rechtsweg mit Bescheid. Ein Bescheid ist meist erkennbar an einer Rechtsbelehrung. Sofern also keine Post verloren gegangen ist, prüfen ob bereits Bescheide vorliegen. Sind Bescheide vorliegend, dann müsste oder sollte die Rechtsbelehrung beachtet werden. Alles was kein Bescheid ist kann sicherlich aufgehoben werden, ob eine Reaktion sinnvoll ist hängt vom Inhalt ab.


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  • Beiträge: 1.564
Solange kein Bescheid zugestellt wurde, kann sich N das Geplänkel mit dem Belästigungsservice sparen. Wenn denn ein Bescheid kommt (egal ob für Erst- oder Zweitwohnung), dann ist dem Rechtsbehelf des Bescheides entsprechend zu verfahren, im manchen Ländern muß direkt darauf geklagt werden, in anderen Bundesländern gibt es ein vorgelagertes Widerspruchsverfahren, ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung wird üblicherweise mitgestellt.
Begründungen?
Forderungen aus 2013 sind bereits verjährt, nicht per Bescheid titulierte Forderungen aus 2014 verjähren zum 31.12.2017. Dann könnten N noch n Gründe einfallen, warum er nicht zahlen möchte/kann, das Forum bietet reichlich Anregungen.
Ziel der Übung ist es, die Zahlung solange wie möglich hinauszuzögern, sonst hat man bei absehbarer baldiger Neuordnung des Systems das Pech, daß gezahlte Kohle futsch ist...


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