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Autor Thema: RTL - Punkt 12 Bericht - Ehemalige Obdachlose soll Rundfunkbeitrag nachzahlen  (Gelesen 6753 mal)

Uwe

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Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/archive/b/b4/20101023203221%21Logo_Punkt_12.jpg
RTL - Punkt 12 Bericht - Ehemalige Obdachlose soll Rundfunkbeitrag nachzahlen

Quelle: RTL 11.10.2018

Bericht über die erfolgreiche Beschwerde beim Beitragsservice, das eine ehemalige Obdachlose den Rundfunkbeitrag nachzahlen muss.

An diesem Bericht hat GEZ-Boykott im Hintergrund maßgeblich mitgewirkt. U. a. zu sehen unser Oliver Marquardt, der in Berlin sehr aktiv ist. Er war einer der Hauptorganisatoren unserer Berliner Demo am 29. April dieses Jahrs.

Ab Min. 15.50

Video ca.37.22 min.

https://www.tvnow.de/rtl/punkt-12/teil-1-2-punkt-12-das-rtl-mittagsjournal/player?utm_source=RTL&utm_medium=link&utm_campaign=Ganze_Folgen&utm_term=punkt-12


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 19:04 von Uwe«
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m
  • Beiträge: 170
Bei mir geht es ohne Probleme mit Firefox.

Es ist aber schon unglaublich und frech, dass der Beitragsservice nach intensiver Prüfung (warum fand die denn nicht schon vorher statt?) aus KULANZGRÜNDEN auf die Forderungen verzichtet und wohl auch nur weil ein privater Sender sich da mit eingeschaltet hat.

Könnte man Punkt 12 nicht für jeden Fall der Zwangsmaßnahmen die hier täglich auflaufen in Anspruch nehmen?  >:D


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
So paradox es auch klingt...

...
...und zeigt deutlich, wie öffentlichkeitsscheu die Bande ist.
...

...dass die Anstalten bzw. deren gewisses Etablissement derart öffentlichkeitsscheu sind, wenn es um "Schutzgebühreneintreibung" geht (wo sie doch "öffentlich" im Titel stehen haben) :->>> ...

Ein fiktiver Besucher könnte sich als einfache Massnahme zur gesteigerten Schaffung von Öffentlichkeit i. S. Gegenwehr gg. diesen Zwangsbeitrag zur Komplett-Pamperung einer kleinen Elite entsprechend vorstellen, in allen seinen noch anstehenden E-Mails eine Fußzeile einzurichten, die der URL unserer schönen Plattform hier zieren wird.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Die Antwort auf diese Frage...

...
Es ist aber schon unglaublich und frech, dass der Beitragsservice nach intensiver Prüfung (warum fand die denn nicht schon vorher statt?) aus KULANZGRÜNDEN auf die Forderungen verzichtet und wohl auch nur weil ein privater Sender sich da mit eingeschaltet hat.
...

...ist überaus einfach. Der etablierten Politik ist daran gelegen, bei den Anstalten beliebt zu sein. Das kann man hinbekommen, wenn man es den Herrschaften möglich macht, mit möglichst wenig bis gar keiner Arbeit möglichst viel Geld einzusacken, auch und gerade eben für die GEZ. So eine Art bedingungsloses Grundeinkommen also, das man durch bloße Anwesenheit bekommt.

Dass das überhaupt so gehandhabt werden kann wie beschrieben, ist dabei nicht nur "frech", sondern geradezu skandalös. Diese Kulanzgründe für den Verzicht sind nur eine vollkommen dürftige Kaschierung dessen, dass in Sachen "Rundfunkbeitrag" doch quasi die Beweislastumkehrung stattgefunden hat, besagte Frau sonst doch im Zweifel hätte nachweisen müssen, nicht mehr an der ehemaligen Meldeadresse gewohnt zu haben statt andersherum. Ob wohl irgendwann auch offiziell die Leibeigenschaft - natürlich nur für die unteren Stände - wieder eingeführt wird?

PS: Auch diese Tatsache, dass nach der derzeitigen Unrechtslage nur *eine offizielle Abmeldung Wohnungsloser beim sogenannten Beitragsservice* vor so etwas schützt, gehört eigentlich gerichtlich aufgearbeitet. Es müsste sich mal ein Obdachloser finden, der sich dagegen wehrt, der auch ggf. diesen Zirkus mit der angeblichen "Kulanz" nicht mitmacht.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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Ob wohl irgendwann auch offiziell die Leibeigenschaft - natürlich nur für die unteren Stände - wieder eingeführt wird?

Die Schuldknechtschaft wurde mit dem wohnabhängigen Zwangsbeitrag bereits wieder eingeführt - und zwar für alle, die hören und/oder sehen können. Leider leiten uns die RTL-Betroffenheits-Dokus etwas in die Irre, denn der Rechtsbruch ist allgemein. Nicht nur bei den "Armen", dort aber spürbarer - [Ironie an]"Was sind schon 17,50?" [Ironie aus].



Eine an das Grundbedürfnis "Wohnen"gebundene Zwangsabgabe, die in der Höhe auch noch nicht einmal durch demokratische Regelung kontrolliert wird, hat leibeigenschaftliche Züge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 19:06 von Uwe«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Uwe

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Zitat
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