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Autor Thema: Gebührenverweigerer hoffen auf Gerichtsurteil  (Gelesen 1744 mal)

C
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Gebührenverweigerer hoffen auf Gerichtsurteil
Autor: 11. Oktober 2017, 13:13

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Stuttgarter Nachrichten, 11.10.2017

Rundfunkbeitrag
Gebührenverweigerer hoffen auf Gerichtsurteil

Der Rundfunkbeitrag ist ein umstrittenes Thema. Nicht-Zahler hatten vor Gericht zumeist das nachsehen. Das könnte sich jetzt ändern: Denn ein Richter des Landgerichts Tübingen glaubt nicht, dass die Gebühren mit EU-Recht vereinbar sind. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Von Sascha Maier

Zitat
Stuttgart/Luxemburg - Wolfgang Georgii wird gerne mal giftig, wenn er überzeugt ist, im Recht zu sein. Das sagt er auch ganz unverblümt. Der 83-Jährige beweist das seit über 20 Jahren als CDU-Mitglied im Bezirksbeirat Vaihingen. Und auch der Südwestrundfunk (SWR) erlebt das immerhin seit fünf Jahren: So lange verweigert Georgii, die TV-Gebühren zu bezahlen. In seiner Wohnung in Stuttgart-Rohr, die nie einen Fernseher gesehen hat, in der sich dafür aber umso mehr Zeitungen stapeln, holt er einen Ordner hervor, wo er den gesamten Briefwechsel seines Streits mit der Rundfunkanstalt dokumentiert hat. Die letzte Mail liest er genussvoll vor: „Wir bitten Sie aus zeitlichen Gründen, von weiteren Schreiben an uns abzusehen.“ Jetzt hofft Wolfgang Georgii, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Rechtsklarheit schafft. Denn er ist nicht der einzige, der an der Rechtmäßigkeit von Rundfunkgebühren zweifelt.

[..]

Beim SWR sieht man die Sache indes gelassen. „Die Bedenken des Einzelrichters werden weder in der Verwaltungs-, noch in der Zivilrechtsprechung geteilt“ sagt SWR-Justiziar Hermann Eicher. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.

[..]

Im Online-Forum GEZ-Boykott beurteilen die Nutzer die Lage naturgemäß anders. Dort zeigt sich auch, dass man als Gebührenverweigerer mitnichten alleine ist: Das Forum zählt fast 15.000 Mitglieder, die sich vor allem über juristische Themen austauschen. Ihre gemeinsame Motivation: Nicht zu bezahlen, was sie nicht in Anspruch nehmen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rundfunkbeitrag-gebuehrenverweigerer-hoffen-auf-gerichtsurteil.79c2f9ba-3740-4c17-8cc9-e78245096ea5.html


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H
  • Beiträge: 582
Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.

Hallo,

bestünde die Möglichkeit mal zu erfahren, von welchen Urteilen angeblich die Rede sein soll ?

Mir ist dazu nichts bekannt....

Liebe Grüße
Adonis


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N
  • Beiträge: 541
Zitat
Beim SWR sieht man die Sache indes gelassen. „Die Bedenken des Einzelrichters werden weder in der Verwaltungs-, noch in der Zivilrechtsprechung geteilt“ sagt SWR-Justiziar Hermann Eicher. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.

Dass man einen Staatsapparat unterstützt der Unrecht spricht, muss Herr Eicher nicht extra betonen. Das wirklich schlimme ist, ist das er das auch noch gut findet, wie dadurch Menschen wegen ihrer Nichtnutzung diskriminiert und drangsaliert werden. Für diese Art von Gerechtigkeit müsste sich jeder Europäer schämen. Deswegen halte ich es auch für fraglich, ob ein EU-Gericht die Ansicht des deutschen Bundesverwaltungsgericht tatsächlich teilt, so wie es hier behauptet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2017, 14:43 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
- Warum wird in dem Artikel kein Wort über die 150 Verfassungsbeschwerden verloren?

- Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt,  dass der Rundfunkbeitrags die Grundrechte des Bürgers verletzt!

(nur leider hat der Bürger das hinzunehmen. siehe Diskussion unter
Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18770.15 )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2017, 14:44 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

S
  • Beiträge: 403
Ach, der Herr Eicher meldet sich mal wieder mit seinem Mantra in Endlosschleife zu Wort

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.

Was Herr Eicher jedoch dabei verkennt ist, dass nachdem die Angelegenheit (RBStV) nun endlich der Prüfung auf deren Verfassungsmäßigkeit vom BVerfG unterzogen wird, sowie zwecks Prüfung in Bezug auf Verstöße gegen Unionsrecht dem EuGH vorliegt, haben die Urteile vom BVerwG in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit und die Konformität mit europäischem Recht keine Relevanz mehr.

[...] bestünde die Möglichkeit mal zu erfahren, von welchen Urteilen angeblich die Rede sein soll ?
Mir ist dazu nichts bekannt....
[...]

Damit dürften die Urteile des BVerwG vom 18.03.2016 gemeint sein. Siehe z.B.:

Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg122421.html#msg122421


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2017, 14:44 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Man lernt doch einfach nie aus...

...
Beim SWR sieht man die Sache indes gelassen. „Die Bedenken des Einzelrichters werden weder in der Verwaltungs-, noch in der Zivilrechtsprechung geteilt“ sagt SWR-Justiziar Hermann Eicher. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.
...

...man sieht es immer wieder. Hatte doch ein fiktiver Besucher bislang glatt geglaubt, dass "Europäisches Recht" vom Europäischen Gerichtshof gesprochen wird - und nicht vom Bundesverwaltungsgericht. Auch, dass das BVerwG inzwischen das BVerfG ersetzt zu haben bzw. dessen Kompetenzen übertragen bekommen zu haben scheint, muss man natürlich wissen. Danke Herr Eicher, nochmals vielen, vielen Dank für die offenbar absolut überfällige Aufklärung des dummen Untertanen und auch mancher Funktionsträger (Rechtsanwälte wie Gerichte) :->>>> !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 15:52 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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