Man lernt doch einfach nie aus...
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Beim SWR sieht man die Sache indes gelassen. „Die Bedenken des Einzelrichters werden weder in der Verwaltungs-, noch in der Zivilrechtsprechung geteilt“ sagt SWR-Justiziar Hermann Eicher. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits höchstrichterlich festgestellt und auch seine Konformität mit dem europäischen Recht bejaht.
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...man sieht es immer wieder. Hatte doch ein fiktiver Besucher bislang glatt geglaubt, dass "Europäisches Recht" vom Europäischen Gerichtshof gesprochen wird - und nicht vom Bundesverwaltungsgericht. Auch, dass das BVerwG inzwischen das BVerfG ersetzt zu haben bzw. dessen Kompetenzen übertragen bekommen zu haben scheint, muss man natürlich wissen. Danke Herr Eicher, nochmals vielen, vielen Dank für die offenbar absolut überfällige Aufklärung des dummen Untertanen und auch mancher Funktionsträger (Rechtsanwälte wie Gerichte) :->>>> !