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Autor Thema: Tagesschau Faktenfinder: Was ist "Staatsfunk"?  (Gelesen 7461 mal)

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Tagesschau Faktenfinder: Was ist "Staatsfunk"?
Autor: 06. Oktober 2017, 13:46

Bildquelle: http://up.picr.de/30565640hq.png

ARD Tagesschau / Faktenfinder, 06.10.2017

Rundfunk-Debatte
Was ist "Staatsfunk"?

"Staatssender", "Staatsfernsehen", "Staatsfunk": Immer wieder wird ARD und ZDF in der öffentlichen Debatte unterstellt, im Auftrag von Politik und Regierung zu senden. Was unterscheidet die Öffentlich-Rechtlichen von einem "Staatsfunk"?

Von Jonas Schreijäg, NDR

Zitat
[..]
 Staatsfernsehen? Staatsfunk? Staatssender? Diese Begriffe haben in jüngster Zeit Konjunktur - längst nicht nur bei AfD-Sympathisanten. Auch Autoren der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schreiben von "Staatssendern" oder "staatlichem Rundfunk" wenn sie ARD, ZDF oder Deutschlandradio meinen. Das Problem an den Begriffen? Sie stimmen nicht.
Gegenentwurf zum NS-Staatsfunk [..]

Rundfunkbeitrag soll Unabhängigkeit sichern

Für mehr Unabhängigkeit soll in Deutschland auch die Finanzierung sorgen. Im Gegensatz zu anderen Staaten werden ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht aus dem Staatshaushalt finanziert, sondern über den Rundfunkbeitrag (früher GEZ), den jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss. [..]

Staatlicher Einfluss in den Gremien

Staatsferne ist also die verfassungsrechtliche Maßgabe. "Das bedeutet nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht völlige Staatsfreiheit", betont Medienrechtler Gostomzyk. [..]

Weiterlesen auf:
http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/rundfunk-107.html


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Den Tagesschau Faktenfinder nach Staatsfunk fragen, ist ungefähr so als würde man die Zigarettenhersteller fragen, ob rauchen schädlich ist. Man kriegt garantiert keine objektive Antwort.


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P
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Das Problem ist, dass Richter die Anstalten Behörden nennen.
Und die Richter müssten es doch wissen. Vielleicht klärt der öffentlich rechtliche Rundfunk zuerst die Richter auf, dass sie keine Anstalten der staatlichen Verwaltung sind.

Das war wohl zumindest in der Vergangenheit noch klar, siehe auch ISBN 3-7875-0435-4

Zitat
Badura, Peter (1986):  Rundfunkfreiheit und Finanzautonomie. Rechtsgutachten.  Beiträge zum Rundfunkrecht, Bd. 35.     Frankfurt am Main: Hessischer Rundfunk.

https://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/
https://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/1/9018.pdf

oder auch

https://core.ac.uk/download/pdf/12169774.pdf


Und falls irgendwer den Bezug auf Seite 45 sucht, wird hier fündig

http://web.ard.de/ard-chronik/index/2594?year=1983
denn insbesondere war das wohl auch bekannt
"Stuttgarter Erklärung der ARD zur Medienpolitik" vom 30.11.1983 
 
 http://www.br.de/unternehmen/inhalt/geschichte-des-br/geschaeftsbericht-br-1983-100~attachment.pdf

Seite 11 in der PDF.

Also entweder staatsfrei oder eben nicht.

Sofern ein Einzug der Gelder nicht getrennt ist vom Programm, der Vorgang also in einer einzelnen Organisation passiert, muss diese staatsfrei sein und damit eben auch keine staatliche Behörde. --> Bisher erklärten die Rundfunkanstalten das von sich auch.

Aus guten Grund, denn es fehlt die Fachaufsicht.

Beides zugleich sein, geht jedoch schwerlich.

Also der gute Mann "Jonas Schreijäg, NDR" hat Recht: Auf dem Papier ist es kein Staatsfunk, sind es keine Behörden. Die Richter erklären bisher etwas anderes - behaupten, dass die "Behörde" der Bescheide erkennbar ist.
-> Jetzt muss man wohl die Richter fragen, ob Ihnen etwas an der Allgemeinbildung fehlt. Ob das Wissen von vor 34 Jahren verloren gegangen ist. Ob sich in den letzten 34 Jahren die Organisationsform von staatsfrei geändert hat?
 
Oder wie sie darauf kommen, dort auf den Schreiben überhaupt Behörden erkennen zu wollen.

Es mag richtig sein, dass, wenn ein Bürger im öffentlichen Bereich in seinen Rechten verletzt wird, er zum Verwaltungsgericht gehen soll. Aber vielleicht prüft man zuerst, was die Organisationsform tatsächlich ist.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die ARD-Leute vom selbsternannten Faktenfinder machen es, wie so oft, zu einfach. Sie betrachten die behauptete Unabhängigkeit der Sender vom "Staat" als real. Das ist etwa so, als würde man die DDR als sozialistischen Staat bezeichnen, wie es deren Führung ja stets getan hat.
Wer sich etwas intensiver mit der Demokratie dieses Staates auseinandersetzt, der wird nicht um die Diagnose herum kommen, dass die etablierten Parteien sich diesen Staat quasi unter den Nagel gerissen haben, ihn als ihr Eigentum betrachten. Und mit diesem "Eigentum" machen sie, was sie bzw. deren Hintermänner wollen. Z. B. keine Kabarettsendung über den Rhein-Main-Donau-Kanal, nicht den ZDF-Mitarbeiter Brender, keine Information, die den amerikanischen Einflußgruppen nicht gefällt.
Das ZDF entstand, nachdem der "Adenauerfunk" vor dem BVerfG scheiterte, die Ministerpräsidenten der Länder aber gern ein solches Spielzeug haben wollten, mit dem man Propaganda machen kann. Und so wurde dieser völlig entbehrliche Sender denn auch. Bezüglich der übrigen Sender sprach man vom Rot- bzw. Schwarzfunk, was ja wohl klar zeigt, wer wo das Sagen hat. Da heute alles nach rechts wandert - die SPD ist weit davon entfernt rot zu sein - trifft diese Einteilung heute nicht mehr so zu. Was aber nicht heißt, dass der Parteieneinfluss nicht länger gegeben ist. Im Gegenteil! Die angeblichen Kontrollorgane waren und sind in Einflussgruppen geteilt, die jeden Mist untereinander aushandeln. Nur für guten Rundfunk und sauberen Journalismus rührt sich bei den Sendern keine Hand. Man ist willfährig gegenüber den Parteien. Es gibt praktisch keinen Intendanten, keinen Chefredakteur, der nicht auf einem Parteiticket an seine Position gekommen ist und der nicht im Sinne seiner Entsender arbeitet.
Wenn nun die Parteien und Regierungen sich mit dem Staat identisch fühlen, das auch so leben, und diese Parteien und Regierungen den ÖR-Rundfunk kontrollieren und beeinflussen, dann handelt es sich nicht um unabhängige Sender, sondern um Staatsfunk. Da kann die ARD noch so viel nach "Fakten" suchen. Solange die diese nicht wirklich finden wollen, weil sie Teil des Systems sind, solange werden sie die traurige Realität der eigenen Existenz nicht sehen und schon gar nicht zugeben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 12
Die ARD-Leute vom selbsternannten Faktenfinder machen es, wie so oft, zu einfach. Sie betrachten die behauptete Unabhängigkeit der Sender vom "Staat" als real.
Nur für guten Rundfunk und sauberen Journalismus rührt sich bei den Sendern keine Hand.
Die Staatsferne bezieht sich meines Erachtens nur auf die Selbstverwaltung  und Sendezeitvergabe, nicht aber auf den Inhalt.
So gesehen kann man die Rundfunkanstalten durchaus als staatsnah bzgl. ihres Sendeinhalts und darüber als deren "öffentliche Hand" betrachten - immerhin nehmen sie so (auf indirekte Art) Einfluss auf die Bevölkerung - und so gesehen betreiben sie also wiederum (je nach Sichtweise) durchaus sauberen Journalismus.

[...] dann handelt es sich nicht um unabhängige Sender, sondern um Staatsfunk.
bingo


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 19:06 von Bürger«

v
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Ich habe auch einige Fakten beizutragen:

- Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden.

- Die KEF empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags.

- Die Landesparlamente setzen die Höhe des Rundfunkbeitrags fest.

KEF: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten

- Die gesetzlichen Bestimmungen für die Rundfunkräte legen die Länder fest.

- Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die im jeweiligen Rundfunkstaatsvertrag aufgezählt sind.

- Der Anteil der Staatsvertreter im Rundfunkrat liegt bei einigen Anstalten bei 50 %.

Rundfunkrat: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat

- Der Programmauftrag wird von der Politik vorgegeben, die direkten Einfluß auf die Inhalte nimmt
z.B. Radio Bremen:
Zitat
„Die Angebote der Anstalt haben die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen ist nachhaltig zu unterstützen.“
...
"Die Anstalt hat das Recht, sachlich begründete Kritik an gesellschaftlichen Missständen, an Einrichtungen und Personen des öffentlichen Lebens zu üben."
[Anmerkung: Art.5 GG gilt wohl nicht für Radio Bremen, sonst wäre so ein Satz im Gesetz nicht nötig]
...
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz108.pdf

Diese Liste ist natürlich nicht abschließend!

Was ist daran nun staatsfern?
Welche Einflussmöglichkeiten haben die Beitragszahler? (bitte kein Blabla von wegen Programmbeschwerde oder ähnlichen Nonsens...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 18:49 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

c
  • Beiträge: 873
Der "Faktencheck" ist das, was wir heute vom ÖRR erwarten können: völlig unlogisch. Die Argumentation läuft so: weil die Alliierten damals nach dem Krieg keinen Nazi-Staatsfunk mehr haben wollten, sind ARD und ZDF heute kein Staatsfunk. Selbst Adenauer scheiterte mit seinem Versuch, einen Bundesregierungsfunk zu etablieren. Dann kam das ZDF-Urteil, das dummerweise doch irgendwie Staatsnähe feststellte. Und dann welkt der Argumentationsfaden dahin.

Nach dem Lesen fragt man sich erst recht:
Ist es nun Staatsfunk oder nicht?

Die Intention der Alliierten und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne sind ja kein Beweis, dass der ÖRR heute kein Staatsfunk ist. Wie das ZDF-Urteil gerade belegt, wird ja alle Nase lang gegen das Gebot und die ursprüngliche Intention verstoßen.

Aber was soll der arme Jonas auch sonst noch anführen? Vielleicht eine Definition, was man unter "Staat" versteht? Da wird es nämlich schnell schwammig. Und je nachdem wie man den Begriff auffasst, kann man dann alles argumentieren. Völkerrechtlich z.B. ist Staat ein Gebilde aus Volk und Gebiet. Das hilft natürlich hier nicht weiter.

HIER, also im Zusammenhang mit dem "Staatsfunk", wird "Staat" als dem Bürger entgegengesetze Kraft der Verwaltung des Gemeinwesens verstanden. Dass darf natürlich nicht darüber hinweggtäuschen, dass der Bürger auch Teil des Staates ist, indem er z.B. Polizist oder Beamter eines Ministeriums wird. Staatlich ist schlicht das Gegenteil von bürgerlich / privat.

Ist der ÖRR nun plötzlich Privatfernsehen? Hat er keine Gewalt mehr über den Bürger, indem er vollstreckbare Bescheide erstellen und damit sogar Leute hinter Gitter bringen kann, wenn sie den Rf-Beitrag nicht zahlen? Was, Jonas?

Man kann sich nicht dahinter verstecken, dass nur Teile des Staates direkten Einfluss auf den ÖRR nehmen können; dass Frau Merkel angeblich nicht vorgeben darf, was gesendet wird (sie darf aber das Format der Kanzlerkandidaten-Show bestimmen).

Es genügt zum einen die Verflechtung mit dem staatlichen Gebilde insgesamt (über die Parteikontrolle sowohl des Parlaments, der Exekutive, der Judikative, als auch des ÖRR), als auch die Befugnis, staatliche Akte gegen den Bürger zu erlassen. In Deutschland haben wir beides und mithin "Staatsfunk". Dass die Alliierten das aus guten Gründen verhindern wollten, steht auf einem anderen Blatt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 18:51 von Bürger«

  • Beiträge: 12
Bei dem ZDF ist ja insofern eine Staatsnähe gegeben, weil der ZDF als "Anstalt" des öffentlichen Rechts als Träger die Länder hat...
Diese haben sie ja damals als notgedrungenen Gegenpol zur ARD ins Leben holen müssen.
Dennoch ist natürlich das ganze ein Witz, wenn man im ZDF-Staatsvertrag liest
Zitat
§ 5 Gestaltung der Sendungen
(1) In den Sendungen des ZDF soll den Fernsehteilnehmern in Deutschland ein
objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild
der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Sendungen sollen eine freie
individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

(2) Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands
sind angemessen im Programm darzustellen.
https://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/26486074/1/data.pdf

Wie wirklich ist die dargestellte Wirklichkeit? Eher unterliegt sie wohl der "Objektivität" der Subjektivität der Berichterstatter und stellt sich dementsprechend dar....

Na und die ARD muss sich ja als eine eigenständige Arbeitsgemeinschaft (der anderen Rundfunkanstalten) diesem gegenüber in Konkurrenz behaupten, wobei man ja gegenseitige Rücksichtnahme geboten bekommen hat.  ;)

Und wenn man dann noch bedenkt, dass die ehemals GEZ durch ARD und ZDF zum Zwecke des Geldeinsammelns 1968 wegen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ins Leben gerufen wurde, weil durch diese die Verantwortung der Beitragsfestsetzung damals von der Post, die bis dato ja auch die Sammelstelle war, an die Staatsobrigkeit überging..... tja...

Zitat
Welche Einflussmöglichkeiten haben die Beitragszahler?
Beitragszahler haben meines Erachtens nur eine Möglichkeit, sofern man überhaupt davon reden kann - die Stabilität der Beitragsfinanzierung nicht nur ins wackeln, sondern zum Einstürzen zu bringen.
Solange in Form vom Beitragszahlungen die Finanzierung stabilisiert ist / bleibt, wird sich nichts ändern.
Warum wohl hat man die Gebühr in einen Beitrag "umgewandelt"....hmmm....
warum hat man die Befreiungsmöglichkeiten so drastisch verengt....hmmm...
 ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 18:53 von Bürger«

  • Beiträge: 7.306
Wenn man es nüchtern betrachtet, kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur staatsnah sein, ist er doch vom Staat begründet worden. Und klar ist, daß jeder Eigentümer sein Unternehmen, auf welche Weise auch immer, beeinflusst.

Wenn man alle Unternehmen, gleich welcher Rechtsform und Träger- bzw. Eigentümerschaft, gleich behandeln wollen würde, wie es eu-rechtlich geboten, bzw. vorgegeben wird, dürfte der Staat alleine mit Gültigkeit für alle Unternehmen/Rundfunkunternehmen Rahmenkonditionen setzen.

Wenn man unterstellt, daß der Staat nur diese Rahmenkonditionen setzt, freilich diese nebenbei noch auf Einhaltung überwacht, kann sich das ganze Rundfunkvertragswerk nur auf die Rundfunkunternehmen und deren Nutzer beziehen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Noch einmal zur "Staatsnähe". In der Theorie sind wir alle zusammen "der Staat". Natürlich sind aber nicht wir gemeint, wenn von Staatsnähe der ÖR-Sender die Rede ist. Mit "Staat" sind im allgemeinen Sprachgebrauch meist die staatlichen Institutionen, Behörden gemeint. Nun greift kaum je eine Behörde, sagen wir das Außenministerium oder die Rathausverwaltung von Posemuckel in den Betrieb, das Programm oder die Besetzung von Stellen in den Sendern ein. Vermutlich würde es auch einen Aufschrei geben, wenn der Zoll für das Finanzministerium z. B. beim WDR einmarschiert, um Akten zu beschlagnahmen. Es sind stets Politiker, die Einfluss auf den Rundfunk haben und diesen für die eigenen Interessen oder die ihrer Parteien einsetzen. Deutlich wird das z. B. auch an der Zusammensetzung der Gremien, diesen parteipolitisch durchsetzten Abnickervereinen mit der Lizenz auf geselliges Beisammensein für ein nettes Zubrot. Die sind trotz des Urteils des BVerfG zum ZDF bis heute fest in Parteienhänden. Die Vertreter reisen nur jetzt verstärkt auf dem Ticket von Organisationen, die Vertreter entsenden dürfen. Wenn man also Staatsnähe der ÖR-Sender beklagt, dann meint man wohl eigentlich den Einfluss von Parteien und Parteipolitikern. Ich denke, man sollte da mindestens im Hinterkopf haben. Gegen Einfluss  "des Staates"  hört sich abstrakter (und eigentlich falsch) an, als gegen den der CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Gurken und die anderen Aspiranten.

Nicht vergessen sollte man die Einflussnahme durch die sogn. "Atlantiker". Dieser Einfluss ist Teil der unbedingten Enfluss der Sender im Sinne US-amerikanischer Politik. Diese verhindert seit Jahrzehnten einen objektiven, unbeeinflussten Blick auf das Weltgeschehen und die Interessen Deutschlands, die definitiv nur partiell die der USA sind. Wer jahrzehntelang auf dem vorgesehenen Gefechtsfeld für den Konflikt zwischen den Supermächten gelebt hat, versteht, was ich meine.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe

da geb ich Dir Recht und vielleicht wäre es angebrachter, statt "staatsnah" besser das Wort " regierungsnah" zu verwenden.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Was für ein Widerspruch: Tagesschau und "Faktenfinder" – das alles von Zwangsbeiträgen finanziert.

Wie wäre es mit dem Begriff FaktenERfinder?


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Und ich stelle mir die Frage - wo und mit welchen Überschriften waren alle diese Medien, die jetzt auf einmal in dicken Lettern vom zweifelhaften RF-Beitrag berichten als es darum ging, dass dieser RBStV nicht Verfassungskonform sein könnte? Als es darum ging von den Klagen zum RF-Beitrag bei den VG, OVG, BVerwG vielleicht von den Argumenten der Kläger zu berichten.

Alle diese Medien haben von den verlorenen Klagen der Kläger berichtet und dass dieser RBStV rechtmäßig ist, weil die Gerichte einheitlich abgesprochen für diesen Staatsrundfunk entschieden haben, davon wurde nie berichtet.

Und noch eine Frage - wo ist die Neutralität dieser Medien, alle vertreten sie doch gesteuerte und genehmigte Presseartikel.
Von der Einordnung der angeblich staatsfernen gesteuerten öffentlich rechtlichen Medien brauchen wir in diesem Zusammenhang gar nicht sprechen.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wobei der Clou ja darin besteht...

Der "Faktencheck" ist das, was wir heute vom ÖRR erwarten können: völlig unlogisch.
 ...
Dann kam das ZDF-Urteil, das dummerweise doch irgendwie Staatsnähe feststellte. Und dann welkt der Argumentationsfaden dahin.

Nach dem Lesen fragt man sich erst recht:
Ist es nun Staatsfunk oder nicht?
...
HIER, also im Zusammenhang mit dem "Staatsfunk", wird "Staat" als dem Bürger entgegengesetze Kraft der Verwaltung des Gemeinwesens verstanden.
...
Man kann sich nicht dahinter verstecken, dass nur Teile des Staates direkten Einfluss auf den ÖRR nehmen können; dass Frau Merkel angeblich nicht vorgeben darf, was gesendet wird (sie darf aber das Format der Kanzlerkandidaten-Show bestimmen).

Es genügt zum einen die Verflechtung mit dem staatlichen Gebilde insgesamt (über die Parteikontrolle sowohl des Parlaments, der Exekutive, der Judikative, als auch des ÖRR), als auch die Befugnis, staatliche Akte gegen den Bürger zu erlassen.
...

...dass rein formal die besagte "Staatsferne" gerade von interessierter Seite wie dem ÖRR durchaus behauptet werden kann, da institutionell klar sicht- und verfolgbare Befehls- und Abhängigkeitsstrukturen fehlen, die unmittelbar den Beweis des Gegenteils erlauben würden. Denn - um Größenordnungen eleganter als etwa im Realsozialismus - hat "man" heutzutage stattdessen was viel, viel besseres.

Nämlich, dass entsprechende Gewährsleute letztlich obrigkeitlicher Macht (von oben angefangen, über die Leitungsfiguren der mittleren Ebene bis nach unten) inzwischen in den "Anstalten" selber sitzen, deren Verflechtungen (Tendenz i. R. Kongruenz) mit der aktuellen politisch-gesellschaftlichen Machtelite aber - wenn überhaupt - nur noch mit vglw. tiefgehender Recherche nachzuvollziehen sind. So etwas kann man entweder als "Unterwanderung" ansehen bzw. schon weitergehend als Übernahme letztlich durch Gewährsleute der Parteienoligarchie (ein Begriff, den Karl Jaspers bereits in den 1960er Jahren bezogen auf die hiesigen politischen Verhältnisse geprägt hatte) & letztlich dem Ineinanderaufgehen von Parteien- und Medien-"Elite" (natürlich immer mit der gebotenen (scheinbaren) äußerlichen Distanz & in Abhängigkeit von der je eigenen Position auf der hierarchischen Stufenleiter, die ganz unten schlicht Druck bedeutet, wenn man/frau nicht schreiben will, was der Herr Indentant oder die Frau Intendöse oder deren "deputy" sehen/hören wollen). 

drboe hatte schon an anderer Stelle dankenswerterweise etwa auf die bestimmende Rolle der "Transatlantiker" sowohl in der Parteienoligarchie (u. a. Steinmeier - vgl. den vom Westen der Werte®  losgetretenen Ukraine-"Konflikt"), aber eben auch im ÖRR (vgl. beispielhaft diesen Buhrow, vgl. die öffrech "Berichterstattung" über besagten "Konflikt") hingewiesen, was insgesamt beispielhaft auf die absolute Vielschichtigkeit und Mehrstufigkeit und damit letztlich den berühmten Netzwerkcharakter hinweist, was die gg.seitige Durchdringung der politisch-gesellschaftlichen Eliten (anstelle direkter Kommandostrukturen indirekt & tw. über "Amigo-" und Loyalitätsbeziehungen) anlangt. Zeigt sich bspw. Insiderberichten (aber Insider am Katzentisch :->>) zufolge unter anderem auch daran, wie schön die Mitglieder der Rundfunkräte über alle (Spezialdemokraten/CDU-) Partei- bzw. Weltanschauungsgrenzen hinweg "zusammenarbeiten" etwa allein, wenn es um das Abbügeln von Programmbeschwerden geht. Nicht umsonst hatte wohl 2014/2015 der konkret leider zahnlose Programmbeirat der ARD allen Anlass, deren Berichterstattung über die Ukraine/Russland sozusagen in der Luft zu zerreissen -  nachdem alle vorherigen Programmbeschwerden offiziell für gegenstandslos erklärt worden waren.

In tp*** war vor gut einem Jahr die klandestine Verquickung der Strukturen auf anderer Ebene, nämlich derjenigen von Kirche und ÖRR dargetan, wobei nach Erinnerung eines fiktiven Besuchers der Tenor auf den Missbrauch durch die ÖRR-Funktionäre gelegt war. Nach der Lektüre wurde einem fiktiven Besucher deutlich nachvollziehbarer, warum die hiesigen Kirchen immer so schön die Klappe halten, wenn es um handfeste Probleme geht.

EIn fiktiver Besucher sieht - zumal auf dem Hintergrund der Urheberschaft -  in der Aufwerfung dieser Frage bzgl. "Staatsfunk" zweierlei:

Zum einen den Versuch des ÖRR, die Formierung der Beitragsgegner zu stören, in der Hoffnung diese mögen sich im angezettelten Diskurs durch- und auseinanderreden. Zum anderen aber auch die Chance für die Beitragsgegner, den Herrschaften vom hiesigen ÖRR-Konzern mit ihrem Streben nach Etablierung des Quasi-Meinungsmonopols (zusammen etwa mit dem ebenfalls staatstragenden Bertelsmann-Konzern) einen weiteren Zacken aus der Krone zu brechen, bevor er diese Position als wahrer Staatsfunk erreicht.


Edit DumbTV:
***tp = telepolis = heise.de/tp

ARD und ZDF: Kirchliche Moralwächter sind immer dabei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21320.msg136807.html#msg136807

Bitte auf nicht allgemein bekannte Abkürzungen verzichten bzw. diese erläutern. Auch bitte immer den Bezug einer Aussage verlinken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2017, 19:01 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@muuhhhlli: dass die Begünstigten des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, seine Macher, die Köpfe dahinter sich nicht kritisch mit diesem und seinen Folgen auseinandersetzen, dürfte noch klar sein. Es ist aber ein Irrtum anzunehmen, dass die anderen Sender oder die Presse ihre Publikationen jeweils genehmigen lassen (müssen). Weder was die Unterstützung oder - Jehova! - Kritik an Politik etc. angeht, noch was das Thema Rundfunkfinanzierung betrifft. Für jeden einzelnen Journalisten gilt aber, dass er nicht ausschließen kann, sich irgendwann einmal beim ÖRR zu bewerben. Da wäre eine vorhergehende Fundamentalkritik sicher nicht förderlich für den Erfolg der Bewerbung. Die wenigsten Journalisten verdienen soviel, dass sie nicht beim ÖRR anheuern würden, bekämen sie die Chance dazu. Für etablierte Journalisten gilt das nur eingeschränkt. Allerdings sind nicht wenige davon Mitglieder in US-amerikanisch dominierten Zirkeln und von daher eh Unterstützer einer entsprechenden Politik. Von daher ist man dann quasi eins mit dem politischen Establishment, was Folgen auch für eher nationale Themen hat. Soll heißen: so jemand braucht keinen Zensor an seiner Seite um systemkonforme Texte und Filme/Dokumentationen zu produzieren. Wer das nicht mitmachen will, kommt eben nicht auf einen grünen Zweig, bleibt Außenseiter und damit ziemlich sicher auch ein armer Wicht. Das ist wie überall im Leben. Und da die vom Arbeitsamt vermittelbaren Plätze als Einkommensmillionär recht übersichtlich sind, gilt Anpassung als Tugend, spätestens dann, wenn man die Pubertät hinter sich hat.

M. Boettcher


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