Die Frage ist wohl weniger, wer es produziert, sondern wo es produziert wird.
Wenn es bei einer Tochtergesellschaft der örR produziert wird, dann wurden die Technik, Ausstattung, Studio von Beitragsgeldern gezahlt. Diese sind das Kapital, das jetzt zu privaten Gunsten vermehrt wird (also nicht wieder in den Rundfunkbeitragstopf zurückfließt). Damit werden die örR-Tochter-Studios reicher und die privaten Studios ärmer, weil die nicht die Rundfunkbeiträge im Rücken haben.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.