Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort!
Ich kann leider nichts hochladen, deswegen unten das Schreiben als OCR.
Es verschafft etwas Genugtuung, dass sich der Laden inhaltlich ausführlich mit den konfusen Einsprüchen auseinandersetzen musste - aber vor Gericht würde die Argumentation keinen Bestand haben.
Nach meinem Verständnis bezieht sich das Schreiben auf die komplette Summe und den kompletten Zeitraum.
Viele Grüße
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Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln - Beitragsnummer xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
lhre Widersprüche vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunks
Köln vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 weisen wir zuruck.
Gründe:
Sie begründen die Widersprüche damit, dass Sie xxxxxxxxxx.
Mit Schreiben vom xx.10.2013, vom xx.11.2013, vom xx.12.2013 und vom xx.01.2014 informierten wir Sie
über die Beitragspflicht fOr Wohnungen und erkundigten uns, ob bereits Rundfunkbeitrage für lhre Wohnung
entrichtet werden. Eine Antwort erhielten wir nicht. Daher haben wir Sie unter der Beitragsnummer xxxx
ab 01.2013 mit einer Wohnung unter der Anschrift xxx als Beitragsschuldner
angemeldet. Die Anmeldung haben wir Ihnen mit Schreiben vom xx.02.2014 bestätigt. Eine Zahlung
erhielten wir nicht.
lm vorangegangenen Schriftverkehr gaben Sie an, dass Sie xxxxxxxxxx
Die Bescheide vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 setzen Rundfunkbeitrage für den Zeitraum 01.2013 bis
12.2015 und jeweils einen Saumniszuschlag- insgesamt 6xx,xx EUR- fest.
lhre Widersprüche sind zulassig, aber in der Sache nicht begründet.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach
Art. 4 des Staatsvertrags Ober den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 , zuletzt geändert
durch den 21 . Rundfunkanderungsstaatsvertrag vom 05. - 18.12.2017.
lm privaten Bereich ist fOr jede Wohnung von deren lnhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten (§ 2 Abs. 1
RBStV) .
lnhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als lnhaber wird jede
Person vermutet, die dart nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag fOr die Wohnung als Mieter
genannt ist (§ 2 Abs. 2 RBStV).
lm Rahmen des Meldedatenabgleichs nach § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist uns lhre
oben genannte Anschrift übermittelt worden.
Die Rechtmäßigkeit des Meldedatenabgleichs ist durch zahlreiche Entscheidungen oberster Gerichte bestätigt
worden (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidungen vom 15.05.2014, Vf. 8-VII-12 und
Vf. 24-VII-12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013, Az. OVG 11 S 23.13;
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2013, Az. 4 ME 204/13).
Aufgrund der gesetzlichen Vermutung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RBStV haben wir Sie unter der übermittelten
Anschrift als Wohnungsinhaber angemeldet und Rundfunkbeitrage festgesetzt.
Die gesetzliche Vermutung haben Sie nicht widerlegt. Insbesondere haben Sie xxxxx.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags (§ 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) und dessen Fälligkeit (§ 7 Abs. 3
RBStV) sind gesetzlich geregelt.
Der Rundfunkbeitrag betragt monatlich 17,98 EUR, seit dem 01 .04.2015 monatlich 17,50 EUR. Er wird monatlich
geschuldet und ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen leisteten Sie keine Zahlungen.
Die Festsetzung des Säumniszuschlags von jeweils 8,00 EUR ist dem Grunde und der Hohe nach zutreffend.
Die Landesrundfunkanstalten sind ermachtigt, Einzelheiten des Anzeigeverfahrens und des Verfahrens zur
Leistung des Rundfunkbeitrags durch Satzung zu regeln (§ 9 Abs. 2 RBStV).
Werden geschuldete Rundfunkbeitrage nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in valier
Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 1 % der ruckstandigen Beitragsschuld, mindestens aber
8,00 EUR fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid festgesetzt
(§ 11 Abs. 1 der Satzung Ober das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeitrage) .
Wir erhielten keine Zahlungen. Die Bescheide sind zu Recht ergangen.
Mit freundlichen GruBen
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die angefochtenen Bescheide in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung Klage beim
Verwaltungsgericht xxxx
xxxx
xxxx
schriftlich, in elektronischer Form(§ 55a VwGO i.V.m. der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung) oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Klager, den Beklagten (Westdeutscher Rundfunk Koln, Appellhofplatz 1, 50667 Koln) und
den Streitgegenstand bezeichnen und soli einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dieoenden
Tatsachen und B_eweismittel sollen angegeb.ens_owiadieangefochtenen Bescheide und der...Wi.derspruchsbescheid
in Urschrift oder in Abschrift beigefl.igt werden.
Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften
beigefl.igt werden, dass aile Beteiligten eine Ausfertigung erhalten konnen.
Zu lhrer Information:
Unabhängig von dem festgesetzten Betrag informieren wir Sie uber den aktuellen Kontostand :
01.13-03.15 -4xx,xx EUR
04.15-09.18 -7xx,xx EUR
Summe Beitrage insgesamt -1.2xx,xx EUR
Säumniszuschlage -16,00 EUR