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Autor Thema: Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"  (Gelesen 20966 mal)

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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
"Flucht aus der Rundfunkgebühr" könnte in GEZ Geschäftsbericht 2005 stehen.

Korrektur:
In GEZ Geschäftsbericht 2005 steht nichts von "Flucht aus der Rundfunkgebühr".
Siehe im Anhang (Anhänge benötigen Genehmigung)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2017, 18:27 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Gedanken aus aktuellem Anlass:
 Alle die Stellen, die alle Einwände der Bürger immer wieder mit der Behauptung weggefegt haben, alles sei verfassungskonform, verweigern sich jetzt, wenn das Verfassungsgericht sie zu Wort kommen lassen will und bekunden damit, dass sie sich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt haben  und es auch im weiteren nicht tun wollen. Wenn ein Gutachter eine Meinung für alle verfasst, brauchen sie wieder nur abzuwinken.

Machten es die Worte von der „drohenden Gefahr einer Flucht aus der Beitragspflicht“ so leicht, Politiker ohne eigenes Denken zum Abwinken zu bringen? Es sollte ja eine drohende Gefahr abgewendet werden! Da kann nicht erst diskutiert werden!


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Besonders in den Jahren 2009, 2011 und 2012 ist eine deutliche Abnahme der Teilnehmerzahl zu verzeichnen.

Die Geschäftsberichte der GEZ weisen ab dem Jahr 2000 bis 2008 eine deutlich kontinuierliche  Zunahme der Rundfunkteilnehmerkonten von 39 Millionen (2000) bis 42,5 Millionen (2008) auf.

Erst 2009 abrupter aber verhältnismäßig leichter Rückgang auf 41,9 Millionen (2009) Teilnehmerkonten. Gründe für den angeblichen und plötzlichen Rückgang werden im Geschäftsbericht 2009 nicht genannt. Mögliche Ursache könnte die Finanzkrise 2008 gewesen sein. Im Bericht 2009 Seite 18 wird lediglich darauf hingewiesen:

„Dagegen fordert die Wirtschaftskrise bei den Unternehmensinsolvenzen ihren
Tribut: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg um 16 % auf 34.300 Fälle
(Vorjahr 29.580).“

In den Folgejahren findet kein weiterer signifikanter Rückgang mehr statt, sondern bleibt bei ca. 41,8 Millionen (2011, 2012) Teilnehmerkonten.

Somit kann von keiner Flucht aus den Rundfunkgebühren oder einer Zunahme der „Schwarzseher“ gesprochen werden. Die Behauptung, Bürgerinnen und Bürger haben sich zunehmend der Rundfunkgebühr entzogen, ist nachweislich nicht haltbar und somit keine nachvollziehbare Begründung für eine sachliche Rechtfertigung des Wechsels von einem Anknüpfungsmerkmal und die Einführung des Rundfunkbeitrages.

Auch die Zunahme bei den Einnahmen durch die Rundfunkgebühren, wenn auch gestützt durch eine Gebührenanpassung (2009), widerspricht deutlich der Behauptung einer Rundfunkgebührenflucht und bietet keine Notwendigkeit für die Einführung des Rundfunkbeitrages.

Ziel der Einführung eines Rundfunkbeitrages war nicht der Gebührenflucht entgegen zu wirken, weil es diese nie gab. Man wollte lediglich Mehreinnahmen generieren mit mehr Kontrolle (Meldedatenabgleich) und mehr Staatsmacht (Selbsttitulierungsrecht), sowie:

1. durch die zusätzliche Belastung der Nichtnutzer
2. durch die zusätzliche Belastung der Behinderten
3. durch die zusätzliche Belastung der Unternehmen


"Quod erat demonstrandum"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 15:36 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 3.997
Durch Todesfälle kommt es natürlich zu einer Abnahme, etwas ähnliches dürfte passieren, wenn Geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen und dort das Renteneinkommen nicht ausreichend ist und damit Befreiung beantragt wurde oder Rundfunkgeräte abgemeldet wurden. Es ändert sich dabei aber nicht zwingend die Zahl der Beitragskonten.

Betrachtet werden müsste wohl die Entwicklung der Gesellschaft also die Geburtenraten jeweils 16 bis 20 Jahre vor dem jeweiligen Geschäftsbericht und die Sterberate für das Jahr des Geschäftsberichts.

Unter der Annahme, dass gelte, mit eigenem Einkommen war ein Gerät beitragspflichtig - das konnte bei jugendlichen bereits im Elternhaus sein, so dass es unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Haushalte war, auch wenn die Zahl der neuen Haushalte im Vergleich zu Auflösungen sofern statisch erfasst herangezogen werden könnte - müsste für den Zeitraum 1980 bis 1984 zum Jahr 2000, 1981 bis 1985 zum Jahr 2001, 1982 bis 1986 zum Jahr 2002 usw. also 1989 bis 1993 zum Jahr 2009, 1990 bis 1994 zum Jahr 2010 usw. geschaut werden.

Wer das macht, wird feststellen, dass die Geburtenrate in Ostdeutschland vor der Wende 1989 größer war als nach der Wende und im Vergleich zu Westdeutschland vor der Wende ebenfalls größer war. Dadurch war es möglich, dass die Zahl der Neuanmeldungen ab 2000 überhaupt steigen konnte. Die Abnahme lässt sich anhand der Geburtenraten im Vergleich zur Sterberate ausloten.

Der Anteil der Personen, welche keine Geräte gemeldet haben, dürfte dabei wahrscheinlich in etwa gleich geblieben sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 15:39 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Versuch eines "kurzen" Zwischen-Fazits...

Die Formulierung/ das "Bedrohungsszenario" einer angeblichen (und selbst in den Urteilen der Verwaltungsgerichte bis hin zum BVerwG "zu eigen gemachten") "Flucht aus der Rundfunkgebühr" scheint in dieser Form und mit dieser Wortwahl erstmals in einem Papier aus 2006 von Herrn Eicher dokumentiert zu sein...
(der "Eis"-Pokal geht damit vorläufig an "k.raus" - vielleicht zum nächsten bundesweiten Aktionstag oder dem Verhandlungstag des BVerfG ;) )

Zur Erinnerung und weiteren Erörterung daher hier ausnahmsweise ungekürztes Vollzitat von vor einigen Seiten...
Es gab mal ein sogenanntes Eicher-Papier, das im September 2006 im Zusammenhang mit der PC-Gebühr veröffentlicht wurde. Schon dort wurde der Begriff "Flucht aus der Rundfunkgebühr" verwendet:

Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
http://www.ard.de/download/398600/index.pdf
- Was ändert sich ab 01.01.2007 ?
- Wen betrifft die Rundfunkgebühr für Internet- PC’s tatsächlich ?
- Eine Sachverhaltsdarstellung mit Informationen und Beispielen
Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks
Vorsitzender der ARD/ZDF-AG Rundfunkgebührenrecht
Mainz, im September 2006

Seite 6
Zitat
IV. Was ändert sich nach dem Auslaufen des noch bis zum 31.12.2006 bestehenden Moratoriums für internetfähige Rechner?
1. Warum endet das Moratorium?
Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Der Empfang über das Internet hat sogar einige Vorteile: Man kann über das Internet auf sehr viel mehr Radioprogramme zugreifen, als über ein herkömmliches Radiogerät. Allein über ARD.de stehen den Hörern über 50 öffentlich-rechtliche Radioprogramme zur Verfügung. Auch die kommerzielle Konkurrenz verbreitet ihre Programme über das Internet.
Dies hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen Radio über das Internet hören. Allein in diesem Jahr wird der Markt um ein Drittel wachsen. Zählten Online-Radios 2005 europaweit noch 15,1 Mio Hörer pro Woche, so sind es in diesem Jahr bereits 20,4 Mio Hörer. Das hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) auf der Grundlage einer exklusiven Studie von Goldmedia mitgeteilt. Dieser Boom der Radionutzung über Internet wird auch weiter anhalten: Bis zum Jahre 2010 soll die Hörerschaft europaweit auf 31,9 Mio Menschen wachsen. Würde weiterhin dieser Radioempfang von der Gebührenpflicht freigestellt, wäre zu erwarten, dass eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ einsetzt und künftig gezielt die „kostenfreie Variante“ gewählt würde. Die Folge wäre, dass ein Teil der Gesellschaft den Radioempfang eines anderen Teils der Gesellschaft zu finanzieren hätte. Dies wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht geschehen lassen. Nach seinem Willen sollen deshalb auch neuartige Rundfunkempfangsgeräte ab 1. Januar 2007 grundsätzlich der Gebührenpflicht unterliegen.
[...]

Der Begriff ist eindeutig auf öffentlich-rechtlichem Mist gewachsen.


Das hier formulierte bzw. heraufbeschworene "Bedrohungsszenario" ist aber - abgesehen von seiner Vorgreiflichkeit - auch durch die tatsächlichen Zahlen/ Statistiken augenscheinlich nicht belegbar, wie 2...3 Antworten weiter oben von "Markus KA" dargelegt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg158538.html#msg158538

Ergo:
Es ist und bleibt eine "Luftnummer", mit welcher hier "Gesetz" geschaffen und "Recht" gesprochen wird...
...einzig zum Zwecke der maximalen Ausweitung der Finanzierungsbasis - unabhängig von Interesse, Nutzung oder auch nur Nutzungsmöglichkeit - bzw. ausgeweitet auf Alltagsgegenstände (orwellsch-euphemistisch: "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"), die originär nicht zur Rundfunk-Nutzung angeschafft werden, in deren Besitz jedoch eine Rundfunk-Nutzung/ Nutzungsmöglichkeit "vermutet" wird und auf deren großen Verbreitungsgrad und angeblicher "Unkontrollierbarkeit" hin eine "Vermutung der Vermutung" und "Typisierung der Typisierung" stattgefunden hat - siehe u.a. unter
Klagepunkte Typisierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12227.msg82247.html#msg82247
welche jegliche finanzverfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines "Beitrags" sprengen.

Eine "Flucht" hingegen ist nicht gegeben - lediglich ein Wandel der (technischen) Umstände und frei(?) gewählten Informationswege.

Dem trägt die Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gerade in die falsche Richtung Rechnung - nämlich in eine überbordende Pauschalierung und Typisierung, anstelle in Richtung einer Spezifizierung.

Der ö.r. Rundfunk war von Anbeginn seiner Existenz abhängig von der Anzahl der "Interessenten/ "Teilnehmer" - ganz zu Anfang (wo es nur ö.r. und keinen privaten Rundfunk und auch noch keine Video-Technik gab) durch Gerätebesitz. Wer nicht mehr "Teilnehmer" sein wollte, konnte sein Gerät abschaffen = 1 Teilnehmer weniger. Wenn mehrere, dann mehrere weniger.
Weniger Teilnehmer = weniger Einnahmen oder eben höherer Einzelbetrag.
Wenn kein Teilnehmer mehr = keine Einnahmen = Existenz adé. Punkt.


Soweit so gut...

Es ist also verlogen, wenn nun heraufbeschworen wird, dass der ö.r. Rundfunk in seiner Existenz bedroht und damit die "Demokratie" schlechthin bedroht wäre, wenn sich immer mehr "Teilnehmer" verabschieden.

Wenn bisherige "Teilnehmer" wählen(!!!), sich nicht mehr per "Rundfunk", sondern per Internet und/oder Zeitung usw. informieren zu wollen, so hat dies die Konsequenz, dass Rundfunk sich ggf. neu organisieren - oder eben aufgeben muss. Eine "Ewigkeitsgarantie" auch in einem "multiplen Telemediensystem" hat er nicht - und ist ihm auch nicht durch das BVerfG zugesprochen worden - siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Allein schon vor diesem Hintergrund lässt die Wortwahl von "Flucht" unschöne Gedanken an andere Zeiten Deutschlands aufkommen, zu denen "Flucht" aus einer gewissen ("demokratischen") "Republik" als "staatsgefährdend", ja "staatsfeindlich" eingestuft wurde und die Betroffenen damit stigmatisiert und diskreditiert wurden.

Schier unglaublich - bzw. sehr bezeichnend, dass eine solche Wortwahl wie "Flucht aus der Rundfunkgebühr" vom ö.r. Rundfunk selbst stammt und noch dazu in Gerichtsurteilen Niederschlag findet.

Holzauge, sei wachsam...!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 19:30 von Bürger«
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  • Beiträge: 577
Versuch eines "kurzen" Zwischen-Fazits...
Ich möchte mich an dieser Stelle einfach mal bedanken für Dein unermüdliches Tun, um - wie auch hier geschehen - durch eine prägnante Zusammenfassung diverser (einzelner) Thread-Beiträge, diese dann übersichtlich(er) nochmals ins Auge der Leserinnen und Leser zu rufen. Vielen Dank dafür! :-)


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L
  • Beiträge: 353
Das ist wirklich eine hochinteressante und hochbrisante Recherche hier! Und wenn wir davon ausgehen, dass die Rede von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" gezielt von den Juristen der 'Anstalten' lanciert wurde, um die neue freiheitsberaubende Reglementierung des Rundfunkzwangsbeitrag einzuführen, so ist das sehr vielsagend. Es bleibt daher die wichtige Aufgabe, weitere Nachweise des angeblichen "Bedrohungsszenario" einer "Flucht" hier zusammen zu stellen und zu analysieren.

Einen großen Dank an unseren "Bürger" für das Zwischen-Fazit
(...)
Allein schon vor diesem Hintergrund lässt die Wortwahl von "Flucht" unschöne Gedanken an andere Zeiten Deutschlands aufkommen, zu denen "Flucht" aus einer gewissen ("demokratischen") "Republik" als "staatsgefährdend", ja "staatsfeindlich" eingestuft wurde und die Betroffenen damit stigmatisiert und diskreditiert wurden.

Schier unglaublich - bzw. sehr bezeichnend, dass eine solche Wortwahl wie "Flucht aus der Rundfunkgebühr" vom ö.r. Rundfunk selbst stammt und noch dazu in Gerichtsurteilen Niederschlag findet.

Anlässlich der Verwendung dieser Redewendung von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2016 gab es bereits mehrere treffende Kommentare, welche die Assoziation zur berüchtigten "Republikflucht" genannt hatten, wie etwa von art18GG
Natürlich sind die Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes absurd. Ich finde es jedoch schlimmer, dass die Rundfunkgegner in den Copy-And-Pass Urteilen als Übel beschimpft werden. Dabei unterscheiden sie zwei Typen von Übel. Zum einen die so genannten Flüchtlinge aus der Gebühr, gemeint sind wohl „Rundfunkbeitragsflüchtlinge“; Begriffe, die nicht nur an der Begriff der „Republikflucht“ erinnern, sondern auch in der Argumentation so gut wie identisch ist mit dem, was in der Ex-DDR darunter verstanden wurde.

Diese Flüchtlinge werden in den Urteilen der Bundesverwaltung als „größes Übel“ beschimpft, da es noch ein „kleineres Übel“ gibt; womit Menschen verunglimpft werden, die es vorziehen ohne Rundfunk, ohne Fernsehen, ohne Internet und ohne Multifunktionalgeräte zu leben. Weshalb dies ein Übel sein soll, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht handelt es sich bei einem solchen Verzicht vielmehr um ein tugendhaftes Verhalten.

sowie hinsichtlich eines weiteren Urteils des BVerwG den Kommentar von Peli unter
Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21217.msg136412.html#msg136412
Die Formulierung "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" ist dazu noch sehr verräterisch. Es geht hier also darum, eine "Flucht" zu verhindern. Dass es dafür eine Fülle an guten Gründen geben könnte, wird entweder übersehen oder man weiß es vielleicht auch genau und handelt deshalb so. Von der "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" zur "Republikflucht" (und wie die verhindert wurde, weiß ja jeder ganz genau) ist es sprachlich nicht weit. Es gibt auch juristische Mauern.

"Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt:
die Sprache bringt es an den Tag."
VICTOR KLEMPERER - LTI, Notizbuch eines Philologen, Reclam, 1966. S. 18

Vage entsinnen wir uns hier im Forum vor vielen Jahren bereits eine eindringliche Beschreibung des gegenwärtigen Unrechts gelesen zu haben (leider momentan nicht auffindbar), bei der in einem Moment der Verzweiflung an diesem Unrecht jemand empfahl, man möge das Gebiet des Wirkungsbereiches der ö-r Anstalten einzäunen und mit einem Hinweisschild versehen: "Rundfunk macht frei". Damit wäre denn der "Flucht" endgültig abgeholfen!
Schließlich gewinnt die bereits mehrfach praktizierte Beuge- oder Erzwingungshaft von Rundfunkbeitragsverweigerer vor dem Hintergrund dieser "Fluchtverhinderung" auch nochmals eine neue Dimension!



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Zitat
"Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt: die Sprache bringt es an den Tag."
VICTOR KLEMPERER - LTI, Notizbuch eines Philologen, Reclam, 1966. S. 18

Unter diesem Aspekt: Gibt es eine Flucht aus gutem Leben?  Flüchtet jemand vor Frieden? Flüchtet jemand vor der Demokratie? Flüchtet jemand vor Gerechtigkeit?
Wenn jemand die Flucht eines anderen fürchtet, kann er nichts Gutes im Schilde führen. Er fürchtet, dass durch die Flucht des anderen die eigenen Pläne vereitelt werden könnten.
Meine Sympathie liegt bei den Flüchtlingen, nicht bei denen, die Verhältnisse schaffen, aus denen man nur noch davonlaufen kann.


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Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

n
  • Beiträge: 1.452
Die Phrase "Flucht aus der Rundfunkgebühr" und "Erhebungsdefizit" sind gewählt, weil sie subtil wertend sind.

In der guten rhetorischen Tradition des Rundfunks und der Presse, für denselben Sachverhalt zwei Begriffe zu prägen, sollten wir von einem
Anachronismus Rundfunkbeitrag   oder
Dampfradiobeitrag
sprechen.

Die Dinosaurier und die Heizer auf den Dampfloks habe sich auch überlebt.
PS: Wegen Thementreue nicht weiter hier vertiefen

Siehe auch die wiederholte Bemühung seitens BR-Intendant Wilhelm u.a. unter
BR-Intendant Wilhelm: Warum der Rundfunkbeitrag bald steigen soll
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25545.msg161245.html#msg161245


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise hat mit diesem Thema das Lobby-Framing des ÖRR begonnen, um die Grundlage für die Zwangsanmeldung, den Zwangsbeitrag und die Zwangsvollstreckung  zu schaffen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 116
  • Freistatt Bayern
Die "Rundfunkflucht" und das "Erhebungsdefizit" hats bei den U25:

Zu Table 2: PSM online reach for U25 in 2015 and 2019 (%)

Die U25 haben kein "lineares Programm" mehr, sondern sind Inet-basiert auf social Media, Youtube, und eben anderen Plattformen unterwegs.

einerseits aufgrund schlechten Programs
Zitat
many of them [PSM's] may [...] have grown worse, [...]

andererseits aufgrund Inet-Angebots:
Zitat
[...], even as the move to a more digital [...] environment [...].
(Oxfort-Reuters, 2019 ->p17,p18)

"them" = Public service media organisations (PSMs) ->p9, hier können das sein: Die Öffis sowie auch die privaten Anbieter RTL, SAT1 etc., je nach Tabelle.

Zu Tabelle Q5A/B : Absolut wurden 1396 = 89+147+168+282+710 Personen befragt, daraus leiten sich dann die Prozente her:
Zitat
In summary, we find, [...] that [...], their[PSMs] overall audience across both offline and online skews heavily to older people, [...].
(Oxfort-Reuters,2019 ->p19)

Wie die Öffentlich-Rechtlichen ihre eigene Relevanz riskieren (Welt+ Abo) (09/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32033.0
https://reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/our-research/old-educated-and-politically-diverse-audience-public-service-news
https://reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/sites/default/files/2019-09/The_audience_of_public_service_news_FINAL.pdf

Die Oxford-Reuters Studie "The audience of public service news" ist durchaus als neutral zu sehen, weil eg. nicht von den Öffis oder über deren Umwege finanziert.


Die Rundfunkflucht besteht in der Nichtnutzung und eben nicht wie:

Zitat
In den Großstädten liegt die Teilnehmerdichte noch deutlich unter dem Durchschnitt der ARD (in den Städten Berlin, Frankfurt/M., München, Stuttgart zwischen 76,9 und 78,5 %). Das bedeutet, dass  auch  eine  große Zahl junger Menschen, die bei der Rundfunkabgabe erstmals zum Schuldner eines Dauerabgabenrechtsverhältnisses werden, dieses mit dem Erlebnis der Illegalität beginnen.
(https://www.wohnungsabgabe.de/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-prof-dr-dres-h-c-kirchhof.pdf ->p12)

(!) Damit ist das Kirchhof-Gutachten gelogen,

und es läßt sich nur bestätigen:
Zitat
"Die Erhebung der Rundfunkabgabe leidet an schweren Erhebungsdefiziten."
(Kirchhof, Gutachten  a.a.O.: ->p13)

Den Öffis stirbt die Klientel weg, ganz simpel(!), ..und damit auch die zwangsalimentierten Pensionen.

PS:
Otto Normalo ist nicht für die üppigen Pensionen zuständig und in die Rentenkassen zahlt bei den Öffis niemand, trotzdem gibts daraus dann auch noch Zuwendungen.

Mehr GEZ-Gebühren, aber im TV läuft nur alter Mist - GEZ-Boykott.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33835.0
Es ist doch ein Unding, daß der/die rundfunkferne Bürger/in den ehemaligen Rundfunkbeschäftigten ihre Pensionen mitzufinanzieren hat.

BR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 88,5 Mio.€ (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31721.msg195746.html#msg195746

CDU in Sachsen-Anhalt will Erhöhung der Rundfunkgebühren stoppen (08/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34132.msg207454.html#msg207454
Die üppigen Zusatzpensionen der Mitarbeiter/innen des ÖRR sollten daher allesamt aus den ÖRR-Werbeerlösen finanziert werden können, denn die Rundfunkstaatsverträge sehen nicht vor, daß Rundfunkbeitragsmittel für Pensionen eingesetzt werden dürfen.

Buhrow: Ohne Rundfunkgebühren-Erhöhung fällt neues ARD-Kulturangebot flach
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34415.msg208695.html#msg208695

„Verweigerung lohnt sich nicht“ - Gespräch mit ARD-Experte Hermann Eicher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20653.0

Rechnungshof warnt vor Finanzloch beim BR (04.03.2016)
"Vor allem die Bewertung der Pensionslasten sei ein zunehmendes Problem, sagte Verwaltungsdirektor Albrecht Frenzel am Freitag in München."
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/bayerischer-rundfunk-rechnungshof-warnt-vor-finanzloch-beim-br/13055340.html

Sächsischer LandtagGerangel um den Rundfunkbeitrag (19.05.2020)
https://www.deutschlandfunk.de/saechsischer-landtag-gerangel-um-den-rundfunkbeitrag.2907.de.html?dram:article_id=476969

uralt, 2014:
ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende
http://www.nickles.de/thread_cache/539099906.html#_pc


Edit "Bürger":
Vorausgegangene und nachfolgende, vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads (siehe Einstiegsbeitrag!) abschweifende Kommentare mussten entfernt werden. Weitere Moderation dieses Threads bleibt vorbehalten.
Hier bitte allenfalls mit konkretem Bezug und eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
und insbesondere die Fragestellungen aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 22:59 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Das so genannte Eicher-Papier aus dem Jahre 2006 findet man auf der Webseite der ARD nicht mehr, weshalb ich dazu mal aufs Webarchiv verweise:

Herman Eicher (2006): Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
https://web.archive.org/web/20190420072227/https://www.ard.de/download/398600/index.pdf

Das der Begriff der angeblichen „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ auf den SWR-Justiziar Hermann Eicher zurückgeht belegen noch andere Artikel, wozu ich insbesondere auf den folgenden Artikel verweisen möchte:

Hermann Eicher (2009): Die Reform der Rundfunkfinanzierung – zum Stand der Debatte. In:
Das Wunder von Mainz - Rundfunk als gestaltete Freiheit: Festschrift für Hans-Dieter Drewitz, S. 213-216.
https://doi.org/10.5771/9783845215013

Hierzu verweise ich auch auf den folgenden Kommentar im:

Rechtslage: PC-Gebühr und Informationsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36546.msg219558.html#msg219558

Ebenso ist der Begriff der angeblichen „Fluch aus der Rundfunkgebühr“ in dem folgenden Aufsatz zu finden:

Hermann Eicher, Axel Schneider, Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz. In:
NVwZ, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 12. 2009, Ausgabe 30. Juni 2009, S. 741 – 746.
Kurzlink zum Inhaltsverzeichnis: https://kurzelinks.de/nkch

Dort findet man eine zum vorher erwähnten Artikel fast identische Beschreibung der angeblichen „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ mit Bezug auf einen mir nicht bekannten Internetrundfunk (NVwZ, 12, 2009: S. 742):
Zitat
Die zunehmende Quantität und Qualität des Internetrundfunks und die Änderung des Nutzerverhaltens konnte der Gesetzgeber nicht ignorieren. Wäre der Rundfunkempfang über das Netz weiterhin gebührenfrei, wäre mit einer regelrechten „Flucht aus der Rundfunkgebührenpflicht“ zu rechnen. Dann könnte sich ein (technisch versierter) Teil der Gesellschaft den gebührenfreien Internetempfang auf Kosten des anderen Teils einrichten. Zudem müssten die Rundfunkgebühren wegen Ausfällen erhöht werden. Der solidarischen Finanzierung des Rundfunks wäre der Boden entzogen. Dies zu verhindern, ist jedoch Pflicht und Aufgabe des Gesetzgebers, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den für seinen Grundversorgungsauftrag erforderlichen Finanzmitteln ausstatten muss.

Diesen Unsinn einer anglichen „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ nimmt das Bundesverwaltungsgericht in Verfahren zum Rundfunkbeitrag im Jahre 2016 zum Anlass, um die Erhebung des Rundfunkbeitrags auch für Nicht-Nutzer der Rundfunkempfangsmöglichkeit zu begründen:
BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6.15, Rn. 36
https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0
Zitat von: BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6.15, Rn. 36
Danach durften die Landesgesetzgeber die Rundfunkbeitragspflicht von Personen, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, als "kleineres Übel" in Kauf nehmen, um die zunehmende "Flucht aus der Rundfunkgebühr" zu beenden. Wie soeben unter 6. dargelegt, war die Ablösung der gerätebezogenen Rundfunkgebührenpflicht durch die wohnungsbezogene Rundfunkbeitragspflicht sachgerecht, wenn nicht geboten, um die verfassungsrechtlich notwendige gleichmäßige Belastung aller Personen mit Rundfunkempfangsmöglichkeit zu gewährleisten. Dieses Ziel der Landesgesetzgeber könnte nicht erreicht werden, wenn Wohnungsinhaber aufgrund der Behauptung, nicht über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit zu verfügen, von der Beitragspflicht befreit werden müssten, sofern der Rundfunkanstalt der Nachweis des Gerätebesitzes nicht gelingt. Dies würde in der Sache eine Rückkehr zur gerätebezogenen Rundfunkgebührenpflicht bedeuten, die die Landesgesetzgeber wegen des drohenden strukturellen Erhebungsdefizits aufgeben durften.***

Mit diesem Unsinn müssen sich tatsächlich alle auseinandersetzen, die weiterhin gegen den Rundfunkbeitrag klagen, was nicht wenige sind, jedoch mehr sein könnten. Die ins Blaue gemachte Annahme, dass Menschen sich von der GEZ abgemeldet hätten, um anschließend irgendeinen imaginären Internetrundfunk zu nutzen, wurde übrigens damit belegt, dass die GEZ immer weniger Anmeldung und immer mehr Abmeldungen verzeichnet hätte, was natürlich auch andere Ursachen haben kann, als die vom SWR-Justiziar suggerierte Annahme einer Flucht aus der staatlich geförderten Rundfunknutzung. Diese einseitige Auslegung des Medienverhaltens der Menschen im 21. Jahrhundert halte ich durchaus für anfechtbar und widerlegbar.   


***Edit "Bürger": ...wobei - wie schon weiter oben erwähnt - das BVerfG in seiner "Nicht-Entscheidung" zur PC-Gebühr feststellte, dass gerade kein strukturelles Erhebungsdefizit vorlag oder drohen würde:
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012
- 1 BvR 199/11 -, Rn. 1-23,
http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html

Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, 1 BvR 199/11, Rn. 23
Darüber hinaus ist ein gleichheitswidriges, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßendes Erhebungsdefizit aufgrund struktureller, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angelegter Erhebungsmängel auch bei entsprechender Anwendung der Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung (vgl. BVerfGE 84, 239 <268 ff.>; 110, 94 <112 ff.>) auf die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht erkennbar. Denn die Nichtanzeige anzeigepflichtiger Rundfunkempfangsgeräte ist aufgrund der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehenen Kontrollinstrumente mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2011 - 1 BvR 3255/08 -, NVwZ-RR 2011, S. 465 <466>; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 2480/08 -, NVwZ-RR 2011, S. 466).


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

P
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... was natürlich auch andere Ursachen haben kann ...
ganz genau,
z.B. kann geprüft werden, wann oder warum es zu einer Zunahme von Anmeldungen gekommen sein kann.
Beispiel:
Wenn geburtenstarke Jahrgänge ein Alter erreichen wo mit einem eigenem Einkommen zu rechnen ist.

Für das Gegenteil kann zum Beispiel geprüft werden, wann geburtenstarke Jahrgänge fehlen und deshalb Anmeldungen ausbleiben konnten und Abmeldungen in Folge von Ableben überwiegen konnten.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Märchen von der sogenannten "Flucht aus der Rundfunkgebühr" diente eigentlich nur einem Zweck, nämlich das wahre Ziel zu verbergen.
Aber einmal davon abgesehen, hat doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Problem geradezu selber erzeugt. Wer hat denn damit angefangen, Rundfunkinhalte über das Internet zu verbreiten? Wer hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darum gebeten?

Das haben sie einfach von sich aus gemacht. Allerdings haben sie dieses entweder bewußt, oder aber schlicht aus Dummheit heraus, unsauber gemacht.
Jedenfalls diente es dann als Vorwand für die Einführung der sogenannten "PC-Gebühr", welche im Prinzip schon der Vorläufer der seit 2013 geltenden "Haushaltsabgabe" war.

Dabei wäre es technisch ein Leichtes gewesen, sicherzustellen, dass nur diejenigen auf ihre Internetinhalte Zugriff erlangen, die auch eine Rundfunkgebühr entrichten. Auch wenn es jetzt schon sehr lange her ist, meine ich mich zu erinnern, dass es damals zur Gebührenzeit eine Teilnehmernummer gegeben hat, analog zur heutigen Beitragsnummer.
Diese Nummer hätte man leicht für einen korrekten Zugriff verwenden können. Und wer keine Rundfunkgebühr mehr zahlte, hätte erst gar nicht auf die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet zugreifen können.

Aber diese Lösung hätte dem eigentlichen Ziel entgegengestanden. Es ging doch niemals wirklich darum, dass einige Leute ohne Entrichtung einer Rundfunkgebühr auf die Inhalte zugreifen können. Das eigentliche Ziel war die Steigerung und Maximierung der Einnahmen, was schließlich in der "Haushaltsabgabe" gipfelte.


Edit "Bürger" @alle: Bitte das Thema "Verschlüsselung" einschl. diesbezüglicher (Gegen-)Argumentationen der Gegenseite hier im Thread nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. unter
Die Sache mit dem verschlüsselten ÖR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27092.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27092.msg170416.html#msg170416
[Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27913.0


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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@Bürger

Ich hatte mir fast schon gedacht, dass dieser Einwand kommen wird. Das Thema "Verschlüsselung" mag zwar nicht gerne gesehen sein, aber es deswegen einfach gänzlich auszuklammern versperrt die Sicht auf die Gesamtproblematik.

Diese Kreation von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" wurde nämlich dazu benutzt, um mit der Einführung der sogenannten "PC-Gebühr" endgültig einen verfassungswidrigen Formenmissbrauch zu betreiben.
Die Abgabeform "Gebühr" war schon davor als sehr grenzwertig zu bezeichnen, aber spätestens mit Einführung der "PC-Gebühr" war sie nicht mehr verfassungskonform.
 
Konnte man bei herkömmlichem Rundfunk (Radio und Fernsehen) vielleicht noch damit argumentieren, dass sich eine tatsächliche Nutzung nicht 100% tig feststellen ließe, traf das auf Internetinhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz gewiss nicht mehr zu.


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