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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil gegen zusätzlichen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1218 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:

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pcwelt, 02.10.2017
Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil gegen zusätzlichen Rundfunkbeitrag
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag Recht gegeben. Und das Bundesverfassungsgericht soll den Rundbeitrag grundsätzlich prüfen.
von Hans-Christian Dirscherl


Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden (BVerwG 6 C 32.16; Urteil vom 27. September 2017), dass der (reduzierte) zusätzliche Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist und deshalb gezahlt werden muss, wenn in den jeweiligen Räumen auch tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist.

[...]

Das am 27.9.2017 ergangene Urteil ist insofern bemerkenswert, weil es erstmals auf die Empfangbarkeit eingeht. Allerdings betrifft dieses Urteil nicht Privatpersonen, die den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

Rundfunkbeitrag wird generell geprüft

Dier FAZ Online berichtet aber, dass das „Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle“. Das Bundesverfassungsgericht habe „einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt“ und würde „das Thema komplett aufrollen“, wie die FAZ eine juristische Fachzeitschrift zitiert. Dem Bundesverfassungsgericht liegen einige Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen gegen den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag zugrunde. Der Rundfunkbeitrag hat ab dem 1.1.2013 die Rundfunkgebühren, auch als GEZ-Gebühr bezeichnet, ersetzt.

weiterlesen unter
https://www.pcwelt.de/a/bundesverwaltungsgericht-faellt-urteil-gegen-zusaetzlichen-rundfunkbeitrag,3448302


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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