Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Hostelbetreiberin bezwingt GEZ - RA Bölck empfiehlt Beiträge zurückzufordern  (Gelesen 1531 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png

Focus, 03.10.2017

Hostelbetreiberin bezwingt GEZ
wird die Zwangsgebühr jetzt für alle abgeschafft?

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche hat jetzt große Auswirkungen auf die Hotelbranche: Das Gericht hatte einer Hostel-Besitzerin Recht gegeben, die der Meinung war keine zusätzliche GEZ-Gebühr zahlen zu müssen.

Zitat
Das Urteil des Gerichts dürfte dies aber nun ändern: Laut Rechtsanwalt Thorsten Bölck können sich sämtliche Hotelbesitzer auf dieses Urteil berufen, um den zusätzlichen Abgaben zu entgehen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Zimmer keine Rundfunkempfangsmöglichkeit besitzen.
„Das Interessante an diesem Urteil ist, dass ein eindeutiges Gesetz hier zugunsten der Kläger aufgeweicht wird“, sagt Bölck. Bisher war es nämlich so, dass Rundfunkgebühren unabhängig von den Empfangsmöglichkeiten entrichtet werden müssen. [..]

Bölck empfiehlt nun allen Besitzern von Hotels und ähnlichen Betrieben, sich auf das Urteil zu berufen. Eventuell bestehe sogar die Möglichkeit, zu Unrecht entrichtete Gebühren rückwirkend zurückzufordern. „Dafür gibt es aber keine Garantie“, erklärt der Rechtsanwalt. Dies müsse man einfach ausprobieren. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/hostelbetreiberin-gewinnt-vor-bundesverwaltungsgericht-hostelbetreiberin-bezwingt-gez-wird-die-zwangsgebuehr-jetzt-fuer-alle-abgeschafft_id_7668151.html


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2017, 14:30 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

 
Nach oben