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Autor Thema: Nach Gerichtsurteil: Steht der Rundfunkbeitrag auf der Kippe?  (Gelesen 1313 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/1/11/ComputerBild-Logo.svg/320px-ComputerBild-Logo.svg.png

Computerbild, 02.10.2017

Gebühr nur bei Empfangsmöglichkeit zulässig
Nach Gerichtsurteil: Steht der Rundfunkbeitrag auf der Kippe?
Verstößt der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form gegen geltendes Recht? Ein spektakuläres Urteil heizt die Diskussion um die Gebühr erneut an.
von Rainer Schuldt

Zitat
Wir alle zahlen den sogenannten Rundfunkbeitrag – egal, ob wir die öffentlich-rechtlichen TV- und Radioangebote auch tatsächlich nutzen oder nicht. Der vormals „GEZ-Gebühr“ genannte Beitrag erzürnt seit Jahren die Gemüter. Immer wieder kommen Forderungen zur Abschaffung dieser Zwangsabgabe auf. Kritiker sehen sich aufgrund eines neuen Gerichtsurteils wohl bestätigt.

Rundfunkbeitrag: Spektakuläres Urteil gefällt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur dann anfallen darf, wenn sich in den Räumen auch Geräte zum Empfang befinden (Az.: BVerwG 6 C 32.16). [...]

Bundesverfassungsgericht prüft Rundfunkbeitrag

Das Urteil ist insofern spektakulär, weil das Gericht zum ersten Mal der Klage eines Bürgers gegen den Rundfunkbeitrag stattgegeben hat und dabei die Empfangbarkeit der TV- und Rundfunk-Angebote in den Fokus gerückt hat. Und nicht nur das: Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Rundfunkbeitrag – aufgrund von Verfassungsbeschwerden zahlreicher Bürger.

weiterlesen unter
http://www.computerbild.de/artikel/avf-News-Audio-Video-Foto-Gerichtsurteil-gegen-den-Rundfunkbeitrag-19088587.html


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2017, 08:05 von ChrisLPZ«
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