Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld: BVerwG schränkt Zahlpflicht ein  (Gelesen 1131 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
meedia, 02.10.2017
Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld:
Bundesverwaltungsgericht schränkt Zahlungspflicht für Rundfunkbeitrag ein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag eingeschränkt. In seinem Urteil bezieht sich das Gericht auf Hotel-Betriebe, deren Verpflichtung eingeschränkt wird, falls der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich nicht empfangen werden kann. Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels. Vollends geklärt ist der Fall aber noch nicht.
Von Marvin Schade

Zitat
[...] De facto ist das Urteil eine Einschränkung der Zahlungspflicht. [...]

weiterlesen unter
http://meedia.de/2017/10/02/kein-tv-kein-radio-kein-netz-keine-geld-bundesverwaltungsgericht-schraenkt-zahlungspflicht-fuer-rundfunkbeitrag-ein/


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben