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Autor Thema: Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld: BVerwG schränkt Zahlpflicht ein  (Gelesen 1279 mal)

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  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
meedia, 02.10.2017
Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld:
Bundesverwaltungsgericht schränkt Zahlungspflicht für Rundfunkbeitrag ein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag eingeschränkt. In seinem Urteil bezieht sich das Gericht auf Hotel-Betriebe, deren Verpflichtung eingeschränkt wird, falls der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich nicht empfangen werden kann. Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels. Vollends geklärt ist der Fall aber noch nicht.
Von Marvin Schade

Zitat
[...] De facto ist das Urteil eine Einschränkung der Zahlungspflicht. [...]

weiterlesen unter
http://meedia.de/2017/10/02/kein-tv-kein-radio-kein-netz-keine-geld-bundesverwaltungsgericht-schraenkt-zahlungspflicht-fuer-rundfunkbeitrag-ein/


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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