Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht  (Gelesen 7916 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://www.derwesten.de/img/hfs/origs6909437/1583697825-w2700-h2700/waz-280-60.png

WAZ, 02.10.2017

Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht

Zum ersten Mal hat ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil könnte nun erhebliche Folgen haben.

Von Walter Bau

Zitat
[..]
Das Urteil bedeutet nun nicht zwingend, dass auch Privatpersonen mit dem Hinweis, sie besäßen kein TV- und Radiogerät sowie keinen Zugang zum Internet, die Beiträge erlassen bekommen. Aber: Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt erstmals ein Gericht den Zusammenhang zwischen Beitragspflicht und Empfangbarkeit hergestellt. [..]

Passend zu dem Urteil äußerte sich Karola Wille, Intendantin des MDR und seit Anfang 2016 Vorsitzende der ARD, zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In einem Gastbeitrag in der „Welt“ schreibt Wille unter anderem: Die „solidarische Finanzierung durch die Gemeinschaft“ schaffe die Grundlage dafür, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk „frei ist von kommerziellen und politischen Abhängigkeiten“ und allein dem Gemeinwohl verpflichtet sei. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/klage-gegen-rundfunkbeitrag-erster-erfolg-vor-gericht-id212114325.html


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 14:45 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ein gaaaaanz wichtiges Wort, was man nicht groß genug schreiben kann...
Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht
Zum ersten Mal hat ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil könnte nun erhebliche Folgen haben.
[...]
https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/klage-gegen-rundfunkbeitrag-erster-erfolg-vor-gericht-id212114325.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_term=westen
...danke an die WAZ, dass sie hier die Essenz des Urteils so klar anführt.

Dieses Wort sollte von nun an viel öfter Eingang in unseren Widerstands-Wortschatz finden.

In diesem Sinne:

Allen weiter gute und bessere ERFOLGE !!!

 ;D ;D ;D


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 14:46 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben