Na, das erklärt dann auch endlich, warum in der neuen Zusammensetzung des BR-Rundfunkrates der Tourismus vertreten ist. Da hat sich bei der Gesetzesabstimmung auch schon der Landtag so seine Gedanken gemacht.
* (Möglicherweise erklärt dies auch das Urteil des BVerwG
** über das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in Hotels.)
Wieso allerdings der
bayerische Rundfunk meint für
Österreich produzieren zu müssen und das, obwohl die Österreicher diesen Quark nicht zwangsfinanzieren müssen, erschließt sich mir - mal wieder - nicht.
* https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_VERLAUF&TO_LINK&drs_frame&WP=17&DRSNR=13224 -> Gesetzesentwurf, Drucksache 17/13224, S. 6, linke Spalte: Zusammensetzung des Rundfunkrates "7. einem Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit,
Tourismus, Gastronomie und Hotel;“ (Fettdruck durch mich)
Zur Diskussion im Bay. LT (Vorgangsmappe, 11.10.2016, siehe link oben):
Ulrike Gote "Es geht hier um eine Gruppe, die nach Aussagen der Staatsregierung im Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage der SPD bereits mehr als 10 % der bayerischen Bevölkerung ausmacht. Wir reden hier nicht von wenigen Menschen. Wir reden auch nicht von Geflüchteten. Wir reden hier von deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern muslimischen Glaubens. Es ist nötig, dass sie endlich eine Vertretung in den Räten haben. Stattdessen geben Sie dem Tourismusverband einen Platz. Kein Mensch versteht, was das soll. Der Aspekt der gesellschaftlichen Vielfalt kann Sie hier nicht geleitet haben, sondern eher der starke Arm einer Lobby." (S. 26; Fettdruck durch mich)
** BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24609.0.html
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.