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Autor Thema: Hilfe nach Verhandlung  (Gelesen 2375 mal)

m
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Hilfe nach Verhandlung
Autor: 30. September 2017, 18:37
Hallo, Person x drohte eine Zwangsvollstreckung. Darauf hin beantragte Person x beim Verwaltungsgericht einen Verfahren gegen die GEZ. Die Zwangsvollstreckungsbehörde hat angst bekommen und dem Gericht geschrieben , dass Sie die Akte von Person x schließen. Darauf hin hat Person x das Verfahren abgebrochen. Monate später mußte Person x mit der GEZ vors Verwaltungsgericht in Rheinland Pfalz. Verfahren wurde verloren. Das ist jetzt ein halbes Jahr her. Das Verfahren wurde von einem Einzelrichter entschieden.
Dann kamen wieder Mahnungen und Anfang September ein Festsetzungsbescheid. Person x legt Wiederspruch dagegen ein. Heute kam vom Gericht ein Schreiben,  in dem Person x eine Abschrift des Kostenfestsetzungsbeschlusses übersandt wurde.
Person x fragt sich, warum er vom Gericht wieder an geschrieben wird und was jetzt noch auf ihn zu kommt und wie er sich weiterhin Verhalten soll?

Person x freut sich auf eure Hilfe...


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Re: Hilfe nach Verhandlung
#1: 04. Oktober 2017, 15:42
Es könnte sein, daß der Kostenfestsetzungsbeschluß für das alte (verlorene) Verfahren ist.
Da der Kläger bereits eine Vorauszahlung auf die Klage geleistet hat, könnte noch ein Restbetrag fällig werden, diesen hätte der Kläger an das Gericht zu zahlen, ggf. wären Auslagen der Gegenseite direkt zu begleichen.

Dies hat aber nichts mit dem Titel zu tun, zu dem der Kläger mit Verlieren der Klage "verurteilt" wurde.
Wenn das Gericht entschieden hat, daß der Kläger die beklagten Beiträge zahlen muß und keine Rechtsmittel eingelegt wurden, so wäre die Forderung der Rundfunkanstalt für den beklagten Zeitraum Kraft des Urteils vollstreckbar.
Wer die Nerven und ggf. noch extra Geld für Vollstreckungskosten übrig hat, wartet ab und hofft auf Versäumnisse der Gegenseite (die hat schließlich die nächsten 30 Jahre Zeit dafür...) oder zahlt den "verlorenen" Betrag (vielleicht in Raten?) an die RA.
Dann kann sich der Kläger wieder voll und ganz auf das Neubeginnen des "Spiels" freuen und vorbereiten...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Hilfe nach Verhandlung
#2: 04. Oktober 2017, 15:54
Hierzu auch:
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg149811.html#msg149811
oder Suche nach: Kostenfestsetzungsbeschluß


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Hilfe nach Verhandlung
#3: 04. Oktober 2017, 22:05
Vielen Dank  für die Hilfe. Eins ist Person x noch unklar. Die Forderung bei Gericht waren knapp 300 Euro.  Der neue Festsetzungsbescheid lief über 780 Euro. Hat Person x das richtig verstanden, dass er nur den Betrag über die 300 begleichen muß und für die restliche Summe kann man wieder einen Neuanfang starten?


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faust

Re: Hilfe nach Verhandlung
#4: 05. Oktober 2017, 07:12
Die Klage wurde abgewiesen, nicht wahr?
Person A wurde doch nicht "zur Zahlung verurteilt", oder?!

Also zurücklehnen, warten. Irgendwann meldet sich der Gerichtsvollzieher. Aber bis das geschieht, hat hoffentlich schon das BVerfG in Karlsruhe gesprochen.

Ganz wichtig ist, dass dem aktuellen Bescheid (... die genannte Summe ist wahrlich ein hässlicher Brocken) fristgerecht widersprochen wurde.
Wenn denn ein Widerspruchsbescheid kommen sollte (was eine ganze Weile dauern kann), geht die ganze Tippeltappeltour - leider - wieder von vorn los ... es sei denn: siehe oben/Karlsruhe.

Der Kostenfestsetzungsbescheid ist der fürs "alte" Verfahren, der kam bei einem Bekannten von Person A auch erst zu einem Zeitpunkt, wo er schon nicht mehr damit gerechnet hatte. Aber: Das ist eine ganz kleine Baustelle - keine Angst. 

Viel Erfolg!


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Re: Hilfe nach Verhandlung
#5: 05. Oktober 2017, 15:45
Danke Faust. Die Klage wurde abgewiesen und er wurde nicht verdonnert  zur Zahlung.
Person x  hat  fristgerecht, gegen den aktuellen Bescheid, widersprochen. Aber nur ein Satz. Das langt hoffentlich. Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom.... ein.
Heute war Post vom SWR da,
Sehr geehrter Her .............
in obriger Angelegenheit nehme ich Bezug auf den Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Verwaltungsgericht Trier vom .....
Wir fordern Sie auf , den Betrag von 40,87 Euro ( 20,00Euro zzgl. Zinsen ab 24.05 sowie 20,00 Euro zzgl. Zinsen ab 25.01.2017 bis zum .... zu bezahlen.


Dann warten wir ab , Person x findet es klasse , das einem hier geholfen wird


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Re: Hilfe nach Verhandlung
#6: 05. Oktober 2017, 16:07
Bevor eine Person A tatsächlich Zinsen bezahlt, könnte ein Blick helfen um zu verstehen, dass Zinsen zur Zerstörung der Leistungsfähigkeit der kleinen Bürger beitragen,

Zitat
Krebs im Wirtschaftsleben - Leistungslose Einkommen machen uns krank (Teil 1)

https://www.cashkurs.com/anleihen-und-devisenwelt/beitrag/krebs-im-wirtschaftsleben-leistungslose-einkommen-machen-uns-krank-teil-1/

aber das erfährt Person A nicht im ÖRR, der Grund dürfte nach dem Lesen des Teil 1 und weiterer Texte mit dem Stichwort "Leistungslose Einkommen" sichtbar werden.


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