Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wegen "privater Nutzung"  (Gelesen 1355 mal)

  • Beiträge: 984
Bei unserem Runden Tisch wurde ein Schreiben von der Kasse Hambug "Zahlungsaufforderung und Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft" miitgebracht, wonach die Forderung des NDR auf einer angeblichen "privaten Nutzung" vom Januar 2013 bis Juni 2014 basiert.

Die betroffene Person hat gegen die damaligen Bescheide über den Rundfunkbeitrag keinen Widerspruch eingelegt und einfach die Situation ausgesessen.

Wäre es in einem solchen Fall möglich, die angebliche "private Nutzung" in 2013 / 2014 nachträglich zu bestreiten und damit einen Widerspruch gegen die Vollstreckung zu begründen ?

Mir ist bewußt, dass der Rundfunkbeitrag vom unterstellten Vorteil aus der Möglichkeit einer Nutzung abgeleitet wird und es auf eine tatsächliche Nutzung (eigentlich) nicht ankommt. Denoch wird im Schreiben der Finanzbehörde explizit auf die angebliche "private Nutzung von 01.2013 bis 06.2014" Bezug genommen.

Wie seht ihr das ? Es handelt sich hierbei nicht um eine Aufforderung zur Rechtsberatung, sondern um das Sammeln von Meinungen zu einem solchen Fall.
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die Unterstellung, "privater Nutzer“ von ARDZDFDR zu sein, könnte, jedenfalls m. E. nach,
möglicherweise den Tatbestand von § 187 StBG erfüllen. ( https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html )

Bisher gab es ja immer nur die Unterstellung:
„Ohne Rundfunk-Empfangsgeräte ist in Ihrer Wohnung ARDZDFDR-Nutzung möglich

Sie dürfen doch, so wie ich das verstehe, nur behaupten:
Rundfunkbeitragspflicht wegen: "1 Wohnung von 01.2013 bis 06.2014"


Ja, gegen die Beleidigung, angeblich ARDZDFDR-Nutzer zu sein, sollte, finde ich,
wenn möglich (?), auf jeden Fall vorgegangen werden!

Markus




Edit.
Soll das eine neue Taktik sein? Vielleicht könnte deren "Erklärung" sogar folgendermaßen lauten (?) :

"Bis 12/2012 hatten Sie angemeldete Empfangsgeräte bereitgehalten.
Da diese nicht abgemeldet worden sind, ergibt sich daraus, dass sie auch über 2012 hinaus bereitgehalten worden."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 10:41 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 3.234
Die Formulierung "privater Nutzer" ist sicherlich unglücklich gewählt, im Gegensatz zur Beitragspflicht für Betriebe gibt es die Beitragspflicht im privaten Bereich. Genau genommen besteht Beitragspflicht für das Innehaben einer Wohnung und nicht für die private Nutzung. Also wird eine Zahlung für private Nutzung verlangt, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Im Übrigen wird der Bescheid vom 04.07.2014 zweimal erwähnt und möglicherweise doppelt berechnet, krasse Formfehler in dem Wisch. Da kann beim Amtsgericht Erinnerung eingelegt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben