Die Unterstellung, "privater Nutzer“ von ARDZDFDR zu sein, könnte, jedenfalls m. E. nach,
möglicherweise den Tatbestand von § 187 StBG erfüllen. (
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html )
Bisher gab es ja immer nur die Unterstellung:
„Ohne Rundfunk-Empfangsgeräte ist in Ihrer Wohnung ARDZDFDR-
Nutzung möglich“
Sie dürfen doch, so wie ich das verstehe, nur behaupten:
Rundfunkbeitragspflicht wegen: "1 Wohnung von 01.2013 bis 06.2014"Ja, gegen die Beleidigung, angeblich ARDZDFDR-Nutzer zu sein, sollte, finde ich,
wenn möglich (?), auf jeden Fall vorgegangen werden!
Markus
Edit.
Soll das eine neue Taktik sein? Vielleicht könnte deren "Erklärung" sogar folgendermaßen lauten (?) :"Bis 12/2012 hatten Sie angemeldete Empfangsgeräte bereitgehalten.
Da diese nicht abgemeldet worden sind, ergibt sich daraus, dass sie auch über 2012 hinaus bereitgehalten worden."