@pinguin, Voll meine Meinung. Sehr schön geschrieben. Viel besser geht nicht. Das ist genau das, was mich bewegt.
Die Frage wurde schon gestellt;
wer hat diese Gemeinschaftseinrichtung befugt, sich ebenfalls selbst verwalten zu dürfen? Der Gesetzgeber jedenfalls schon mal nicht, müsste eine derartige Dokumentation doch öffentlich zugänglich sein; bisher ward sie aber nicht gefunden.
Wenn jetzt die zur Selbstverwaltung befugten LRA zu dieser Gemeinschaftseinrichtung sagen, daß die das, wofür die LRA befugt wurden, für die LRA erledigen sollen, mißbrauchen die LRA damit ihre Befugnisse, wurde es ihnen doch vom Gesetzgeber nicht übertragen, ihre Befugnisse auf andere verlagern zu dürfen.
Diese Gemeinschaftseinrichtung ist alleine eine Hilfseinrichtung und darf der LRA nur zuarbeiten.
Diese Leute berufen sich doch immer auf den Gesetzgeber, wissen aber nichts von ihrer nicht gesetzlichen Handlungsweise.
Die LRA verwaltet sich selbst und somit auch ihre Finanzen und alles in eigener Zuständigkeit. (So sollte es sein.)
Gewisse Hilfstätigkeiten und Zuarbeiten sind sicher gestattet.
Der Beitrag hat an die LRA zu gehen, da Länderrecht.
Jetzt wird behauptet, der BS sei eine 'Verwaltungsgemeinschaft'. Ich zweifle das aber ganz stark an, dass das so sein darf. Es widersprich den gesetzlichen Regelungen.
Der BS darf sich schonmal nicht selbst verwalten, da er angeblich ein Teil der LRA (9 LRA) ist, muss also von der LRA mit verwaltet werden. Sonst wäre es ja kein Teil der LRA.
Das ist das Argument, der BS ist Teil der LRA, womit die rechtwidrigen Handlungen des BS schöngeredet werden.
In Wirklichkeit, verwaltet sich der BS selbst, ist ein selbständiger, bundesweit agierender Großkonzern und verwaltet auch noch die gesamten Einnahmen aller LRAs von ca. 8 Mrd. €.
Das wäre ja notfalls noch hinzunehmen, wenn da nicht diese rechtswidrige Belästigung gegenüber Nichtnutzern käme und ähnliche Erscheinungen.
Wobei noch anzumerken ist, dass der BS nicht nur für die landesweit agierenden LRAs tätig wird, sondern auch noch für die bundesweit agierenden Anstalten ARD, ZDF, DLR und sogar der Deutschen Welle (z.B.: Ausschreibung für die DW.).
Für meine Begriffe müsste hier eine Trennung stattfinden. Landesanstalten --- Bundesanstalten.
Die LRAs haben damals die GEZ zum Zwecke des Gebühreneinzugs ins Leben gerufen. Die GEZ, jetzt BS, handelt nicht nur innerhalb eines Landes, sondern bundesweit. Es ist ein bundesweit tätiges Rechenzentrum, an sich Teil der LRA, wobei die LRA nicht bundesweit tätig werden darf.