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FAZ-Gastbeitrag - Eicher/SWR "Zeitgemäßer Auftrag im Internet für ARD & ZDF"
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FAZ, -Aktualisiert am 27.09.2017- 16:52
Öffentliche-Rechtliche im Netz
Zeitgemäßer Auftrag im Internet für ARD und ZDF“
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein qualitativ hochwertiges journalistisches Angebot bereitstellen können. Das ist nur im Sinne der Nutzer. Ein Gastbeitrag.
Ein Gastbeitrag von Hermann Eicher (SWR)
--- Zitat ---Der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stammt aus dem Jahr 2008. Das damals formulierte anspruchsvolle Ziel gilt heute fort: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglichen, Orientierungshilfe bieten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und Minderheiten fördern.
[...]
Mit dem Verbot der „Presseähnlichkeit“ öffentlich-rechtlicher Online-Angebote hat man ebenfalls auf eine Begrifflichkeit aus der analogen Welt zurückgegriffen. Gern wird dabei behauptet, das Verbot der Presseähnlichkeit von Online-Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehe auf den Kompromiss im Beihilfeverfahren der EU-Kommission aus dem Jahre 2007 zurück. Das trifft jedoch nicht zu: Weder hatte die EU-Kommission ein solches Verbot gefordert, noch hatte die Bundesrepublik Deutschland der Kommission eine dahingehende Zusage gemacht. [...]
Inzwischen hat sich auch die Rechtsprechung bis zum BGH hinauf mit der Frage befasst, wann ein Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als presseähnlich einzustufen ist. Dazu gehört bereits „ein in sich geschlossener, aus sich heraus verständlicher Text“. Man reibt sich die Augen: Soll also zum Beispiel eine kurze Nachricht über die Entlassung eines Bundesligatrainers im öffentlich-rechtlichen Online-Angebot unterbleiben, weil dazu noch kein Video oder Audio vorliegt? Oder sollen die Redaktionen gezwungen werden, zu jedem Thema Bewegtbilder produzieren zu müssen, nur um dem Vorwurf der Presseähnlichkeit begegnen zu können? Das kann doch nun wirklich nicht der Anspruch an zeitgemäßen Qualitätsjournalismus sein.
[...]
EU-Kommissar Günther Oettinger hat in der vergangenen Woche ARD und ZDF scharf kritisiert: Die Sender sorgten für ein „kostenloses und umfassendes journalistisches Angebot im Netz“, das für die privat finanzierten Verlagshäuser eine „eindeutige Konkurrenz“ darstelle. Wieder reibt man sich die Augen: Oettinger selbst hatte noch als Ministerpräsident von Baden-Württemberg an genau den rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen mitgewirkt, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Netz den Auftrag gaben, allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Wie anders sollte dieser Auftrag zu verstehen sein, als ein qualitativ hochwertiges journalistisches Angebot im Netz zu machen?
„Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf lineares Programm und begleitende Telemedien beschränken will, schafft ihn mittelfristig ab“, sagt Wolfgang Schulz, Direktor des renommierten Hans-Bredow-Instituts in Hamburg. [...] Vielleicht wäre also doch das einfache Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme die bessere Variante zu einem kräftezehrenden und zermürbenden Zwist, bei dem am Ende der Qualitätsjournalismus der einzige Verlierer ist.
Hermann Eicher ist Justitiar des Südwestrundfunks. Er war maßgeblich an der Entwicklung des Modells des Rundfunkbeitrags beteiligt.
--- Ende Zitat ---
weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/oeffentliche-rechtliche-im-netz-zeitgemaesser-auftrag-im-internet-fuer-ard-und-zdf-15219241.html
...sollte man SEHR GENAU und insbesondere auch ZWISCHEN DEN ZEILEN lesen ;)
Mannigfaltige Deutungsvarianten bieten sich da...
Insbesondere auch, warum gerade JETZT...
BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig [27.09.2017]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24609.msg156091.html#msg156091
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
...und dann auch noch in der FAZ...
Deutschlandfunk: "Staatsrundfunk" - "Liebesbrief" an die FAZ-KollegInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24122.msg153192.html#msg153192
FAZ-Kommentar: Von Staatsrundfunk und Zwangsgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24175.msg153438.html#msg153438
...ein solcher "Gastbeitrag" des rundfunkbeitrags-federführenen SWR-"Justiziars" veröffentlicht wird.
ope23:
Weiß gar nicht, was Herr E. eigentlich will. Textschnipsel nur zwingend mit Bewegtbildern?
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender dürfen in meinen Augen einen Webauftritt haben, der maximal mit dem eines Finanzamts vergleichbar ist: Selbstdarstellung (mit Fotos der schönsten Sendemasten), technischen Infos (Frequenzen, Kanäle,...), tabellarischer Sendeplan mit Infos, Blog, Kommentarspalte, Kontakt, Impressum. Ende.
(Sieht traurig aus, aber es geht um öffentliches Geld, welches für WWW-Portal-Chichi verschwendet wird.)
(Live-)Streaming gehört verboten, die Mediatheken sind nur zum kurzfristigen Nachgenuss da, Löschung nach 24 Stunden. Gibt sowieso mit dem Urheber- und Leistungsschutzrecht ohne Ende Probleme.
Dieses "Telemedien"-Ding gehört aus den öR-Köpfen nur so mal komplett ausgelöscht. Eine Spinnerei ist dieser Begriff. Am Ende muss man auch für Handytelefonate und Mailempfang einen Rundfunk(!)beitrag zahlen.
Knax:
--- Zitat ---„Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf lineares Programm und begleitende Telemedien beschränken will, schafft ihn mittelfristig ab“, sagt Wolfgang Schulz, Direktor des renommierten Hans-Bredow-Instituts in Hamburg.
--- Ende Zitat ---
Niemand braucht ihn, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - außer die Nutznießer, die sich damit die Taschen vollstopfen.
volkuhl:
--- Zitat ---Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein qualitativ hochwertiges journalistisches Angebot bereitstellen können. Das ist nur im Sinne der Nutzer.
--- Ende Zitat ---
Das gelingt dem öffrech schon jetzt, mit über 8 Milliarden € jährlich nicht. Die öffrech erfüllen ihre Aufgabe lt. RStV schon jetzt nachweislich nicht. Warum sollte das mit noch mehr Kohle gelingen? Und warum ausgerechnet mit Internet-Auftrag?
Im Sinne der Nichtnutzer wäre einzig die ersatzlose Abschaffung des Zwangsbeitrags.
Markus KA:
--- Zitat ---"Bestes Beispiel: Alle Inhalte öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müssen nach bestimmter Zeit wieder gelöscht werden, und damit wird dem Beitragszahler die weitere Nutzung verwehrt."
--- Ende Zitat ---
Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein "bestes Beispiel " vorliegt. Der Beitragszahler hat jederzeit die Möglichkeit den Service des Mitschnittdienstes in Anspruch zu nehmen, um Inhalte öffentlich-rechtlicher Online-Angebote weiterhin nutzen zu können.
--- Zitat ---"Über den Mitschnittdienst können Fernsehsendungen der ARD, des SWR Fernsehens, des SR Fernsehens und von arte oder Mitschnitte von SWR2 gegen Entgelt bestellt werden."
--- Ende Zitat ---
https://www.swr.de/unternehmen/service-mitschnittdienst-cd-bestellen/-/id=3586/did=7923830/nid=3586/1q5qmp7/index.html
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