... es hier eine keine Zustimmung der EU geben müsste ....
Beteiligte Stellen: EU-Kommission, Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt). Nun soll Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) EU-Kommission mitteilen, dass es eine Änderung bald kommt.
Annahme:
Fall 1: die Änderung kommt, ist aber "nicht so gravierend". In diesem Fall
soll Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) eine Entscheidung treffen: die Änderung kommt, ist aber "nicht so gravierend" --> wir werden die Änderungen der EU-Kommission nicht mitteilen. Diese Entscheidung teilt Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) der EU-Kommission mit. Die EU-Kommission hat die Infos.
Fall 2:
Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) trifft eine Entscheidung: die Änderung kommt und ist "gravierend" --> wir werden die Änderungen der EU-Kommission mitteilen. Diese Entscheidung und alle Infos zu kommenden Änderung teilt Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) der EU-Kommission mit. Die EU-Kommission trifft eine Entscheidung: entweder bewilligen oder verbieten.
Wie man sieht, muss die Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) sich auf jeden Fall mit Materie beschäftigen und eine Entscheidung treffen. Das sich Bundesverwaltungsgericht irgendwann mal damit beschäftigt hat und entschieden hat, dass Änderungen nicht so schlimm sind, dann ist es eben die Meinung des Gerichts. Und die spielt für EU-Kommission eben keine Rolle. Ansprechpartner der Kommission ist Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt).
Person X kann die
zuständige Stelle (Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt)) befragen, ob sie sich vor 2013 mit der kommenden Änderungen auseinandergesetzt hat und die soll bitte schön ihre damalige Entscheidung in Kopie der Person X senden.
SWR, Bundesverwaltungsgericht und andere sind keine zuständigen Stellen gegenüber der EU-Kommission. Das ist Fakt. Ihre Feststellungen sind Meinungen.
Person P kann nur eins sagen: Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) hat zur Reform 2013 die Entscheidung "die Reform ist oberflächlich, deswegen informieren wir EU-Kommission nicht" nie getroffen. Man hat die Pflicht einfach "vergessen". Und das ist ein gewaltiger Unterschied: "vergessen" und deswegen nicht informiert, und Entscheidung getroffen, nicht zu informieren.