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Autor Thema: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s  (Gelesen 9045 mal)

k
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Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
Autor: 25. September 2017, 17:56
Hallo

Person A liest schon einige Zeit mit und hat auch gegen die Festsetzungsbescheide immer Widerspruch eingelegt, aber nie einen Widerspruchsbescheid bekommen.
Jetzt hat A am Freitag gleich zwei Stück bekommen.
Bei einem soll A Klage gegen den SR einreichen und beim anderen gegen den SWR.

Kurz Erklärung wieso das so ist:

A hat von 2013 bis 10.2015 im Saarland gelebt und ist dann im Oktober 2015 umgezogen nach Rheinland-Pfalz. A hat in diesen Zeiträumen mehrfach Widerspruch eingelegt.

Jetzt stellt sich A die Frage, muss er gegen beide Klagen oder reicht es wenn A durch den aktuellen Wohnsitz gegen den SWR Klagt? In beiden Briefen steht die gleiche Schuldsumme.

Weiterhin hat A beim letzten Widerspruch von Februar 2016 dem BS eine Frist von einem Monat gesetzt über den Widerspruch zu entscheiden. Diese Frist wurde aber um Längen (20 Monate) überschritten. Kann A hier schon ansetzen oder hat der BS keine Fristen einzuhalten?

Gruß

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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K
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#1: 25. September 2017, 22:59
warum will A es denn denen einfach machen?


- 1te Klage gegen den SR einreichen; zugleich bzw. in der Folge darauf bestehen dass DIESE Angelegenheit vom SR - und zwar ausschließlich vom SR - abgearbeitet wird. Auch keine Vertretung des SWR für den SR zulassen!

- 2te Klage gegen den SWR einreichen

Nicht vergessen jeweils zu bemängeln dass die Widerspruchsbescheide nicht ZUGESTELLT wurden (so sie denn als einfache Briefpost eintrudelten; näheres hierzu bitte über die Forensuche in erfahrung bringen)

Sinnvoll wäre es wenn die beiden Schreiben hier anonymisiert hochgeladen würden...

Gruß
Kurt


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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#2: 26. September 2017, 00:06
Wenn es wirklich 2 Widerspruchsbescheide in der selben Sache ist, sind die Bescheide meiner Meinung nach ungültig. Ich würde nicht ohne Klärung Klage erheben. Die beiden Verwaltungsgerichte sollten schriftlich befragt werden, wie die beiden Parallelvorgänge zu handhaben sind. Jeweils mit Kopien der beiden Bescheide.

Zur Frage der Fristen: Nach mindestens 3 Monaten Nichtreagieren der LRA soll Untätigkeitsklage erhoben werden können.

Ich bitte auch um anonymisiertes Hochladen der beiden Bescheide.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#3: 26. September 2017, 08:21
Wenn bereits zwei Widerspruchsbescheide vorliegen, sollte nicht unbedingt die Notwendigkeit bestehen einen dritten Bescheid anzumahnen oder einzuklagen. Mit Erhalt der Widerspruchsbescheide kann Klage eingereicht werden. Frist von 4 Wochen beachten und evtl. einen Runden Tisch in deiner Nähe besuchen.

Trotz allem und abgesehen von den Gerichtskosten, wäre dies für Person M eine spannende und interessante Konstellation.
Zwei parallele Klagen an unterschiedlichen Gerichten, unterschiedlicher Bundesländer, mit unterschiedlichen Richtern aber identischen Inhalts und Anträge.  8)


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k
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#4: 26. September 2017, 14:18
Hallo und Danke für die schnellen Antworten


warum will A es denn denen einfach machen?

Weil Person A vor der einen Klage schon Bammel hat.

Anbei noch die Schreiben die Person A erhalten hat. A hofft das jemand laut schreit alles Humbug was die hier schreiben :-)
A ist nicht so der Paragraphenreiter, will sich aber den Herren und Damen vom BS stellen.

Drei Wochen um eine Klage zu verfassen scheint Person A ziemlich kurz. Kann man hier nicht mehr Zeit reinholen? Oder kann Person A einfach eine Musterklage nehmen?



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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#5: 26. September 2017, 14:30
Weil Person A vor der einen Klage schon Bammel hat.
Drei Wochen um eine Klage zu verfassen scheint Person A ziemlich kurz. Kann man hier nicht mehr Zeit reinholen?

Vor einer Klage, muss man gar keinen Bammel haben.
Es gibt eine Unterscheidung zwischen Klage und Klagebegründung.
Die Klage ist ein "Dreizeiler". Ausfüllen, zweimal ausdrucken, beide Exemplare unterschreiben und abschicken.
Für die Klagebegründungen kann man, je nach Beantragung einer Fristverlängerung, vier bis acht Wochen Zeit nehmem.

Zahlreiche Hinweise hier im Forum oder am Runden Tisch in deiner Nähe.


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K
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#6: 26. September 2017, 15:29
[..]
A ist nicht so der Paragraphenreiter, will sich aber den Herren und Damen vom BS stellen.
[..]

Brauchst keinen "Bammel" haben: alle - die vom ÖRR sowie Richter usw. - kochen auch nur mit Wasser. Und alle gehen auch auf "Tö"  8)

Aber bitte keinesfalls mit dem Betrüberservice Brieffreundschaft anfangen:
Wer will etwas von Dir (Dein Geld)? > die "zuständige" LRA
Von wem wird die gerichtlich vertreten?
Die eine - der SR - vom Thomas, die andere - der SWR - vom Peter.
Und sonst von niemanden.

Thomas Kleist und Peter Boudgoust. Zwei ganz normale(?) Menschen - wie Du und ich.
Deshalb wendest Du Dich an den Thomas und/oder (muss sich nach Sichtung Deiner Unterlagen noch zeigen) an den Peter.

SR:
Saarländischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Prof. Thomas Kleist
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken

SWR:
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart

Gruß
Kurt


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S
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#7: 26. September 2017, 17:44
Nach erster Sichtung sieht das nicht nach einem Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s, sondern nach zwei Widerspruchsbescheiden von zwei LRA´s aus.

Das ist leider etwas unpraktisch, da es sehr wahrscheinlich auf 2 parallele Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte von 2 verschiedenen LRAn vor unterschiedlichen VG hinauslaufen wird.

Widerspruchsbescheid 1 zum Widerspruch vom 09.08.2015 -> LRA = SR -> Klage vor VG 1
Widerspruchsbescheid 2 zu den Widersprüchen ab 01.10.2015 -> LRA = SWR -> Klage vor VG 2

D.h. Mehraufwand bezüglich der korrekten Trennung der Verfahren bzw. Klagen (welche Verwaltungsakte jeweils angegriffen werden, Streitwerte, usw.) sowie doppelte Gerichtskosten und Materialkosten (Schriftverkehr mit 2-fachen doppelten Ausfertigungen, Porto, usw.).

Wie von den Vorpostern bereits erwähnt kann eine Klage inklusive der entsprechenden Anträge zunächst fristwahrend ohne Klagebegründung erhoben werden. Zur Erstellung zweier solcher Klagen sollten 3 Wochen ausreichend sein. Dabei die Beantragung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der Klagebegründung nicht vergessen. Die Klagebegründung bräuchte jedoch nur einmal ausgearbeitet werden und könnte für das zweite Verfahren recycled werden.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

k
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#8: 27. September 2017, 11:48
Nach erster Sichtung sieht das nicht nach einem Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s, sondern nach zwei Widerspruchsbescheiden von zwei LRA´s aus.

So lautet auch der Titel  :laugh: Kommt drauf an wie man den auffasst.

Person A hat halt keine Lust zweimal zu Klagen und außerdem sind die Briefe in ein normalen Umschlag (weiß) im Kasten gelandet oder auch nicht  ;)

Person A liest sich mal noch weiter in das Thema ein.

Gibt es irgendwo hier im Forum schon diesen Dreizeiler zum Klagen mit Fristverlängerung?


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K
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#9: 27. September 2017, 12:49
[..]
Gibt es irgendwo hier im Forum schon diesen Dreizeiler zum Klagen mit Fristverlängerung?

Es ist m. E. nach sinnvoller nur einen "Zweizeiler" als Klage abzusenden - ohne gleich irgendetwas von "Frist/Fristverlängerung" zu erwähnen:
So erhält man nach nn Tagen/Wochen die Eingangsbestätigung vom VG versehen mit der Aufforderung die Klagebegründung bis zum tt.mm.jjjj einzureichen.
Daraufhin könnte man z. B. kurz vor tt.mm.jjjj einen Teil der Klagebegründung einreichen mit der Bitte um Fristverlängerung zur Abgabe weiterer Klagebegründungen von z. B. weiteren 8 Wochen wegen Komplexität, Krankheit, Urlaub, (Zeitschindenwollens) usw.
So erhält man wiederum Aufschub von sicherlich nicht den z. B. gewünschten 8 Wochen aber vielleicht 4 oder 5.
usw.  8) >:D

Gruß
Kurt


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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#10: 27. September 2017, 13:59
 >:D

Dann wartet Person A mal noch eine Woche und schickt dann alles weg.
Einmal Klage an das jeweilige VG und ein Hinweis an den BS oder?
Und alles per Einschreiben


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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#11: 27. September 2017, 14:07
>:D

Dann wartet Person A mal noch eine Woche und schickt dann alles weg.
Hast Du den QR-Code auf den Anschreiben ausgelesen?
Einmal Klage an das jeweilige VG und ein Hinweis an den BS oder?
Klage an das jeweilige VG > ja. Nix BS. Jeweils an den Intendanten.
Und alles per Einschreiben
Person K. hat gute Erfahrung mit 1) vorab als FAX (mit Sendebericht) 2) postalisch als Einwurfeinschreiben gemacht

Gruß
Kurt


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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#12: 27. September 2017, 14:10
Einmal Klage an das jeweilige VG und ein Hinweis an den BS oder?
Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung irgendwas von BS?
IMMER mit der zuständigen und verantwortlichen RUNDFUNKANSTALT kommunizieren!!!


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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#13: 27. September 2017, 14:13
Dann wartet Person A mal noch eine Woche und schickt dann alles weg.
Hast Du den QR-Code auf den Anschreiben ausgelesen?
Warum sollte Person A den Code auslesen? Der Brief war am 22.09. im Kasten. Soll mir erst mal einer nachweisen das es nicht so war. War nur ein weißer Umschlag, keine offizielle Zustellung.


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g
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#14: 28. September 2017, 00:35
Aber bitte keinesfalls mit dem Betrüberservice Brieffreundschaft anfangen:

NUR... die "zuständige" LRA

Von wem wird die gerichtlich vertreten?
Die eine - der SR - vom Thomas, die andere - der SWR - vom Peter.
Und sonst von niemanden.
Die rechtlichen Vertreter sind der Intendant und seine festgeschriebenen Vertreter der LRA. Dies kann man erfragen. So, wie mir bekannt, meist der Justitiar und noch ein paar wenige Personen. Nur diese Personen haben rechtliche Befugnisse nach außen hin.

Leute von einem nicht rechtsfähigen Verein beachtet Mr. X nicht, auch wenn dort steht in Vertretung, das zählt nicht.


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