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Autor Thema: Fake News von "ARD-Faktencheck" zum "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 1200 mal)

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Fake News direkt vom ARD-Fakencheck:
Quelle:  http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html

Zitat
Behauptung: Künftig werde "genau nachgeforscht", wer mit wem zusammen wohnt und welche Haushalte wie viel zahlen müssen.

Fakt ist: Mit dem Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, mit wem oder mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt. Es kommt generell nicht darauf an, wer Tisch und Bett teilt. Vielfach wurde suggeriert, der Haushalt als wirtschaftlicher Zusammenhalt sei von Interesse. Der Begriff "Haushalt" spielt aber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Rolle. Vielmehr ist die Wohnung der Anknüpfungspunkt. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Dafür muss lediglich ein Wohnungsmitglied als Beitragszahler erfasst werden.
Nur in der Praxis muss jedoch genau nachgeforscht werden, wer in welcher Wohnung wohnt. Denn leider kann die Wohnung keinen Beitrag zahlen.

Auf seiner Seite: http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/Faktencheck_zum_einmaligen_Meldedatenabgleich/113386/index.html
erklärt die ARD selbst:
Zitat
Der Beitragsservice hat die übermittelten Daten in der Folge mit seinem Bestand an Beitragskonten abgeglichen. Volljährige Personen, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind und für die kein Beitragskonto festgestellt werden konnte, wurden zur Sachverhaltsklärung vom Beitragsservice angeschrieben.
Genau so wird nachgeforscht wer mit wem zusammenwohnt.


Zitat
Behauptung: Der Rundfunkbeitrag verletzt den Datenschutz durch Vermieterauskünfte und einmaligen Meldedatenabgleich.

Fakt ist: Für den Rundfunkbeitrag sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen maßgeblich. Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Voraussetzungen für den einmaligen Meldedatenabgleich sind gesetzlich fixiert und wurden intensiv zum Beispiel mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert. Die gesetzliche Regelung wurde von diesen unter den gegebenen Voraussetzungen (Zweck des Abgleichs, Art der Daten, Löschungsfristen etc.) akzeptiert.

- Das Europarecht hat man nicht beachtet.
- Nach Bundesmeldegesetz ist es untersagt, dass Daten an öffentliche Stellen weitergegeben werde, die sich im Wettbewerb mit privaten Anbietern befinden.
- einmaligen Meldedatenabgleich ist eine Lüge. Es war schon damals absehbar, dass erneute Meldedatenabgleiche notwendig werden.

Zitat
Behauptung: Es geht dem Beitragsservice nicht darum, dass die Beiträge gezahlt werden. Vielmehr werden Daten unrechtmäßig auf Vorrat gespeichert, um die Beitragszahler "auszuspionieren" sowie in künftig noch nicht absehbaren Fällen Beitragspflichtige fassen zu können.
[..] Ändern sich ihre Daten, zum Beispiel nach einem Umzug, teilen Bürgerinnen und Bürger das in der Regel selbstständig mit. In einer Vielzahl von Fällen vergessen sie dies jedoch. Deshalb wird es künftig – wie auch schon heute – eine regelmäßige, gesetzlich legitimierte Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Landesrundfunkanstalten geben. [..]
Nach Bundesmeldegesetz ist es untersagt, dass Daten an öffentliche Stellen weitergegeben werde, die sich im Wettbewerb mit privaten Anbietern befinden.


Zitat
Behauptung: Aus Gebühr wird Beitrag – allein die Umbenennung ist schon eine Irreführung. Denn Beiträge sind in der Regel freiwillig – zum Beispiel für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Wenn ich nicht zahlen möchte oder kann, trete ich aus. Doch genau das ist bei dem neuen Beitrag für TV und Radio nicht mehr möglich.

Fakt ist: Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Gebühren werden dagegen für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.

Ein Beitrag wird von einer abgegrenzten Gruppe gezahlt, es muss auch eine nichtbeitragspflichtige Gruppe geben. Diese Gruppe gibt es nicht mehr: alle müssen zahlen.
Daher ist der Beitrag eine Steuer.


Und weiter auf http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/Faktencheck_zum_einmaligen_Meldedatenabgleich/113386/index.html
Zitat
Behauptung: Der Beitragsservice sucht Schwarzseher per Rasterfahndung.
Fakt ist: Der Beitragsservice "fahndet" nicht nach so genannten Schwarzsehern.
Meldedatenabgleich und herausfiltern von nichtzahlenden Bürgern ist eine Rasterfahndung.

Zitat
Behauptung: Der Beitragsservice will genau wissen, wie, wo und mit wem ich zusammenlebe.
Fakt ist: Der Beitragsservice sorgt dafür, dass der Rundfunkbeitrag korrekt eingezogen wird – nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag".
Eine Wohnung - und so muss der Beitragsservice wissen wer in dieser Wohnung wohnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2017, 23:49 von Bürger«
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