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Autor Thema: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen  (Gelesen 4908 mal)

T
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GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
Autor: 22. September 2017, 17:46
kino.de, 22.09.2017

Rundfunkbeitrag Service:
Wer nicht zahlt, dem drohen harte Strafen

Zitat
Aktuell soll jeder Haushalt in Deutschland monatlich 17,50 Euro Rundfunkgebühren zahlen, wogegen sich seit unzähligen Jahren vor allem verbaler, in den letzten Jahren aber auch vermehrt rechtlicher Widerstand regt. Während es einige angebliche Nichtzahler gibt, die eigentlich zahlen müssten, fragen sich andere, welche Konsequenzen denn eigentlich drohen, wenn man die Zahlung verweigert. So viel vorweg: Das eigene Nervenkostüm wird jedenfalls nicht geschont. [..]

weiterlesen:
https://www.kino.de/unternehmen/zdf/news/rundfunkbeitrag-service-wer-nicht-zahlt-dem-drohen-harte-strafen

Oweiah, es drohen Konsequenzen, wenn man die GEZ-Zahlung verweigert - ganz was Neues!

Das hätte einem ja auch längst schon früher mal gesagt werden können ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2017, 23:08 von Bürger«

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#1: 22. September 2017, 18:40
Zitat
Alles beginnt mit dem Ignorieren der Zahlungsaufforderung, worauf ein Beitragsbescheid erteilt wird, in dem alle fälligen Rundfunkgebühren sowie Versäumniszuschläge aufgeführt werden. Ignoriert man diesen auch und legt innerhalb eines Monats keinen Widerspruch dagegen ein, wird dieser bestandskräftig.

Hier haben sie etwas vergessen:

"Legen Sie aber Widerspruch dagegen ein, wird Ihnen das auch nichts nützen. Unsere übliche Praxis ist, die Widersprüche zu ignorieren und als reine "Info" zu behandeln. Zahlen Sie jetzt immer noch nicht, erfolgt eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 9 € und knapper Fristsetzung, binnen derer Sie Ihre "Schulden" bezahlen dürfen (der Beitragsservice hilft Ihnen gern dabei), widrigenfalls werden wir so tun, als ob der Beitragsbescheid bereits bestandskräftig geworden sei, mit all den unten angedrohten Folgen. ....."


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K
  • Beiträge: 2.239
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#2: 22. September 2017, 18:48
Autsch.

Zitat
[..]Rein rechtlich gesehen, kann man sich momentan nur von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien, wenn man eine sogenannte Grundsicherung bezieht.
Und/oder man kein Wohnungsinhaber ist.

Zitat
[..]Die Zahlung des Rundfunkbeitrages hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2016 für verfassungsgemäß und damit rechtens erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat über verfassungsrechtliche Fragen nicht zu urteilen.

Zitat
[..]Alles beginnt mit dem Ignorieren der Zahlungsaufforderung, worauf ein Beitragsbescheid erteilt wird, in dem alle fälligen Rundfunkgebühren sowie Versäumniszuschläge aufgeführt werden.
Es wird ein Festsetzungsbescheid (ohne Leistungsgebot) erstellt. In diesem wird von Rundfunkbeiträgen gesprochen. Zudem erhält er Säumniszuschläge.

Zitat
[..]Was darauf folgen kann, ist ein zwangsweiser Einzug der säumigen Gebühren. Dieser erfolgt über eine Konto- oder Lohnpfändung. Besitzt der Säumige ein Auto, kann dieses mittels Parkkralle lahmgelegt werden, bis er die Schulden beglichen hat. Es kann sogar zu einer Zwangsversteigerung des Wagens kommen, von deren Erlös zunächst die Gebühren beglichen werden, den Rest würde der dann ehemalige Besitzer erhalten.
Zunächst wir eine "gütliche" Beitreibung und/oder Ratenzahlung versucht. Bei Nichterfolg können diverse weitere Schritte seitens der Vollstreckungsbehörde erfolgen. Keinesfalls in oben genannter Abfolge.

Zitat
[..]Wer länger als sechs Monate trotz gegebener Zahlungsfähigkeit nicht zahlt, dem droht ein Bußgeld. Dieses sollte binnen zwei Wochen bezahlt werden, ansonsten droht eine Haftstrafe, die die Zahlung erzwingen soll. Eine solche Erzwinghaft kann bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden, wenn man mehrere Bußgelder offen hat, sind sogar drei Monate Haft möglich.
Fake-News. Ohne Kommentar.

Zitat
[..]Mit dem Absitzen der Haftstrafe sind die Schulden dann allerdings nicht getilgt. Sie dienen nur dazu, den Schuldner zur Zahlung des Geldes zu bewegen. Sollte er die Zahlung der Schulden auch nach Haftstrafe verweigern, können weitere Gefängnisaufenthalte veranlasst werden. In der Zwischenzeit wächst der Schuldenberg immer weiter an.
Um dem Gefängnis zu entgehen, sollte man daher die Bußgelder sowie Schulden bezahlen und das Gericht darüber informieren. Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, muss dies nachweisen.
Fake-News. Ohne Kommentar.


o.a. Zitate aus Quelle: https://www.kino.de/unternehmen/zdf/news/rundfunkbeitrag-service-wer-nicht-zahlt-dem-drohen-harte-strafen/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2017, 19:08 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#3: 22. September 2017, 19:36
Der Schreiber des Artikels hat keine Ahnung. So bezeichnet er Säumniszuschläge als "Geldstrafen". Strafen kann ein Gericht, die LRA und der BS sicher nicht. Zudem sind solche Zuschläge auch in der freien Wirtschaft nicht unüblich, die Firmen würden also Funktionen von Gerichten wahrnehmen. Naja! Ansonsten hat Kurt ja das Prozedere beschrieben. Warum machen sich "Journalisten" nicht einmal ansatzweise kundig, bevor sie irgendein dummes Zeug in die Tastatur hauen? Keine Zeit, keine Lust?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.255
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#4: 22. September 2017, 20:30
Rundfunkbeitrag Service: Wer nicht zahlt, dem drohen harte Strafen
Keine Strafe ohne Gesetz, daß diese Strafe vorsieht!

Europäische Menschenrechtskonvention
https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/

Zitat
Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz

    Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verur­teilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
    Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unter­­lassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivili­sierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechts­grundsätzen strafbar war.

Europäische Menschenrechtskonvention
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
Zitat
Deutschland:    Ratifikation 5. Dez. 1952

Seit diesem Tage ist die EMRK im Range von Bundesrecht; gemäß Bundesverfassungsgericht ist nationales Recht in Übereinstimmung zur EMRK anzuwenden.

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg153836.html#msg153836
Zitat
Und, im Übrigen, ist die EMRK gemäß BVerfG, siehe PDF, Seite 17,  Abschnitt 3.1.2.3 Berücksichtigungspflichten, von allen staatlichen Organen einzuhalten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#5: 22. September 2017, 23:18
Warum machen sich "Journalisten" nicht einmal ansatzweise kundig, bevor sie irgendein dummes Zeug in die Tastatur hauen? Keine Zeit, keine Lust?
Es könnte sein, dass es sich beim Schreiber des Artikels "Ronny [...]" ;) nicht um einen "Journalisten" handelt.

Möglichen Aufschluss über Intentionen zu "Artikeln" wie diesen könnte ggf. auch das Impressum von "kino.de" liefern...
https://www.kino.de/impressum/
Zitat
kino.de
ist ein Produkt der STRÖER Media Brands AG

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG:
STRÖER Media Brands AG
[...]

Die meisten werden "Ströer" zumindest schon mal im Augenwinkel gesehen haben...
https://de.wikipedia.org/wiki/Str%C3%B6er_Media
Zitat
Die Ströer SE & Co. KGaA ist ein börsennotiertes deutsches, international tätiges Unternehmen, das in der Vermarktung von Online- und Außenwerbung tätig ist und in Deutschland einer der größten Anbieter von Out-of-Home-Medien ist.
Darüber hinaus betreibt Ströer Media die Internetportale giga.de, Spieletipps.de (übernommen von der ECONA AG), t-online.de, wetter.info, zuhause.de, wanted.de, desired.de, feelgreen.de sowie betabuzz.de (alle übernommen von der Deutschen Telekom), erdbeerlounge.de und kino.de. Im Januar 2016 übernahm sie die European Web Video Academy GmbH, welche den Webvideopreis veranstaltet.[2]

Wenn man dann noch einen kleinen Abstecher im Forum unternimmt zu
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20293.msg130790.html#msg130790
wird man zahlreiche Beispiele finden, welche mögliche Abhängigkeiten zwischen Ströer und ARD-ZDF-GEZ "illustrieren" ;)

[...]

[...]

Und damit wäre der Kreis der "Familie" wieder geschlossen... :-\ >:(


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K
  • Beiträge: 2.239
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#6: 05. Oktober 2017, 08:26
Zitat
Gesendet: Freitag, 22. September 2017 um 20:24 Uhr
Von: "Kurt@zzzzzzzzzzz.de"
An: redaktion@kino.de
Betreff: Artikel: "Rundfunkbeitrag Service: Wer nicht zahlt dem drohen harte Strafen" von Ronny Zimmermann | 22.09.2017 12:56
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ronny Zimmermann,

der Artikel "Rundfunkbeitrag Service: Wer nicht zahlt dem drohen harte Strafen" von Ronny Zimmermann, 22.09.2017 12:56 Uhr strotzt von Fehlern.

Aus meiner Sicht ist die Sachlage (sehr) schlecht recherchiert und der Artikel wirft eher die Frage auf ob er der Panik-/Angstmache dienen soll denn er über die tatsächlichen Gegegebenheiten informiert.

Beispielsweise ist schon der erste Satz falsch:

"Aktuell soll jeder Haushalt in Deutschland monatlich 17,50 Euro Rundfunkgebühren zahlen"

Korrekt: Aktuell soll ein volljähriger Wohnungsinhaber monatlich 17,50 Euro RundfunkBEITRAG zahlen


So an einem konstruktiven Austausch sowie einer Richtigstellung Ihrerseits Interesse besteht lassen Sie es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen
"Kurt"



Zitat
Gesendet: Freitag, 29. September 2017 um 19:53 Uhr
Von: "Ronny Zimmermann" <XXXXXXXXXXXX@kino.de>
An: "Kurt@zzzzzzzzzzz.de"
Betreff: Re: Fwd: New Ticket (Artikel: "Rundfunkbeitrag Service: Wer nicht zahlt dem drohen harte Strafen" von Ronny Zimmermann [...] [Ticket#114390]

Sehr geehrter Herr "Kurt",

vielen Dank für Ihre sachdienlichen Hinweise, die Sie uns zu dem Artikel „Rundfunkbeitrag: Wer nicht zahlt dem drohen harte Strafen“ per E-Mail geschickt haben.

Wir wollen mit dem von Ihnen bemängelten Artikel keine Panik verbreiten. Sollte bei Ihnen dieser Eindruck entstanden sein, dann bitten wir Sie dafür um Entschuldigung.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2016 für private Haushalte verfassungsgemäß (siehe Pressemitteilung BVerwG ==> http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21) Sollte man die Zahlung des Rundfunkbeitrages einstellen, ohne sich mit den möglichen aber durchaus daraus folgenden Konsequenzen auseinanderzusetzen, kann einem am Ende einer langen Ereigniskette eine Gefängnisstrafe drohen. Die Betonung liegt auf KANN. Diese Kette ist in dem Artikel unserer Meinung nach ausreichend dargestellt und auch ausreichend als ein Worst-Case-Szenario oder KANN-Situation gekennzeichnet.

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen
Ronny Zimmermann


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 13:19 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 25
Re: GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
#7: 09. Oktober 2017, 11:36
Vielen Dank Kurt für das Auseinandernehmen dieses Artikels.
Der Artikel liest sich für mich definitiv so, als ob Leute eingeschüchtert werden sollen, die darüber nachdenken nicht mehr zu zahlen. Besonders nachdem kino.de mit Ströer zusammenarbeitet, siehe Antwort von Bürger.

Das mit dem Auto war in der Vergangenheit sicher ein Einzelfall, so weit mir bekannt.
Auch Gefängnis sind Einzelfälle gewesen und werden z.B. vom SWR gar nicht durchgesetzt.

Schade nur, dass du diesem Ronny nur einen Fehler aufgezeigt hast und nicht alle, wie oben beschrieben.

Grüße

Maniac


Edit "DumbTV":
Vollzitat von @Kurt entfernt. Bitte Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.

Danke für das Verständnis und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 12:23 von DumbTV«

 
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