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Autor Thema: Stefan Weber (SPD,MdL SH): "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unersetzlich"  (Gelesen 10804 mal)

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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zum Thema "SPD und Rundfunkbeitrag" möchte ich Euch die Antwort von Carsten Träger auf einen persönlichen Brief nicht vorenthalten:

Zitat
Sehr geehrte[/r Nicht-Rundfunknutzer],

ich erachte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für ein unersetzbares Instrument der Volksbildung und der unbeeinflussten Informationsvermittlung. Der Rundfunkbeitrag ist für die unabhängige Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein essenzieller Finanzierungsbestandteil. Ich kann mich deshalb ihrer Auffassung nicht anschließen. Gerne bin ich bereit, über die Gebührenhöhe – gerade für Geringverdiener – zu diskutieren, das Prinzip der Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten halte ich aber richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Carsten Träger


Der dazu gehörige Brief:
Zitat

Sehr geehrter Herr Schulz, sehr geehrter Herr Träger,

sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werben für die Wahl 2017 mit den Slogans "Zeit für mehr Gerechtigkeit" bzw. "Weniger (Sozial-)abgaben":
(Wir entlasten die Menschen bei den Sozialabgaben. Wer unter 1300 Euro im Monat verdient, muss künftig weniger Sozialabgaben zahlen, also für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und für die Rente. Außerdem entlasten wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem wir endlich wieder für Parität bei der gesetzlichen Krankenversicherung sorgen. Das bringt für viele Menschen mehr als jede Steuerentlastung.)

Ihren Themen entsprechend erhalten Sie beiliegend, als Diskussionsgrundlage, verschiedene Schriftstücke und Argumentationssammlungen gegen die Zwangsabgabe durch die Öffentlich-Rechtlichen.
Die Ungerechtigkeit hinter dem seit 2013 eingeführten "Gebührenmodell" hat bereits Millionen von Bürgern aufgebracht und zum Widerstand in vielfältigster Form "provoziert".

Dieser Aufruhr in der Gesellschaft kann und soll von unseren Volksvertretern nicht mehr ignoriert werden.

Seit geraumer Zeit werde ich vom Beitragsservice zur Zahlung des vollen Rundfunkbeitrages aufgefordert, obwohl ich absoluter Nichtnutzer und Geringverdiener bin.
Mittlerweile wird die Zwangsvollstreckung gegen mich betrieben, was mir im höchsten Maße Stress bereitet, da es mich um den Schlaf bringt, weil ich mein Nutzungsverhalten berücksichtigt sehen will. Ich bin auch verärgert, denn Wahrung der Verhältnismäßigkeit wäre meines Erachtens angebracht und ich wünsche in meinem Anliegen ernstgenommen zu werden.

Auch ich bin gerne bereit, für eine angebotene Leistung zu zahlen, jedoch nicht pauschal, weil diese zur Verfügung gestellt ist, sondern nur dann, wenn ich mich tatsächlich des Angebotes bedienen will.
Wenn Sie ins Kino gehen oder mit Bahn/Flugzeug/öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, kaufen und zahlen Sie ja auch nur für das einzelne Ereignis!

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es jederzeit durchführbar, entsprechende nutzungsabhängige Angebote zur Verfügung zu stellen.
Ein sehr gutes Beispiel für individuelle Nutzerwünsche und daran angepasstes, gestaffeltes Tarifmodell zeigt das folgende Konzept:

https://digitale-angebote.welt.de/?target=https%3A%2F%2Fwww.welt.de%2Fkultur%2Farticle166893443%2FIst-die-Erde-etwa-doch-ein-riesiger-Superorganismus.html

Da bessere Finanzierungsmodelle sicherlich auch in Ihrer Partei diskutiert werden, bitte ich Sie als Verantwortlichen höflichst, die Gründe und Argumentationen gegen die aktuelle Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu berücksichtigen.

Die Wahl steht vor der Türe, ich bitte um eine konkrete Aussage zu diesem Thema, um zu erfahren, ob ich mich bei Ihrer Partei dazu gut aufgehoben fühlen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Nicht-Rundfunknutzer]

Besagter Nicht-Rundfunknutzer fühlt sich natürlich nicht gut aufgehoben bei der SPD.


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
Sehr geehrte[/r Nicht-Rundfunknutzer],
[..]Der Rundfunkbeitrag ist für die unabhängige Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein essenzieller Finanzierungsbestandteil.
[..] das Prinzip der Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten halte ich aber richtig.

Kosten der öffentlich-rechtlichen Sender - siehe Bild oder:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen seiner Mitarbeiter
von: Dr. Frank Schweizer-Nürnberg | Quelle: Mittelstand Nr. 01/17 | Eingestellt am: 19.01.2017
http://sicher.markt-intern.de/redaktionen/mittelstand/aktuelles/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-braucht-milliarden-fuer-die-pensionen-seiner-mitarbeiter/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2017, 14:44 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@Stefan_Weber @Carsten_Träger

Werte Herrn Weber und Träger: Sie haben wohl die letzen 6 Jahre im Winterschlaf gelegen?!? Es gibt keine Rundfunkgebühr mehr, es gibt seit 1.1.2013 einen Beitrag auf Wohnen!!!

Und Sie wollen die Zukunft von Deutschland gestalten? -- im Winterschlaf?!?!?

@Stefan_Weber

Zitat
[...] aber dann müssen sie auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen [...]
Wieso "müssen"? Dazu hattet Ihr "Etablierten" lange genug Zeit! Es ist wirklich kein neues Thema!

Zitat
[...] Geht es ihnen am Ende vielleicht nur um seine Zerschlagung? [...]
Nein, es geht nicht primär um Zerschlagung. Aber es ist mittlerweile aufgrund des "Beitrags" (und der Haft für Wohnen) so wenig Akzeptanz übrig, es wird einer finalen Auflösung sehr nahe kommen. Viele sind mittlerweile auch der Meinung, daß diejenigen, die sich bisher hemmungslos bedient haben, das auch weiterhin tun werden, und die Verstöße gegen Verfassung und EU-Recht fortsetzen werden -- und das umfaßt auch die "Abnicker" "Zustimmer" in den Parlamenten -- und deshalb ein absolutes Ende unausweichlich ist.

Zitat
[...] sie sind gegen die journalistische Freiheit. Im Grunde wollen sie doch bestimmen, welche Inhalte die Sender ausstrahlen [...]
Ohne die AfD zu loben: für uns wäre es zunächst nur das Ende eines Zwangsbeitrags, der mit einem großen Haufen Rechtsverstöße durchgesetzt wird, und mittlerweile das Vertrauen in den Rechtsstaat stark geschädigt hat -- nur wenn sich nach Ende des Zwangs niemand findet, der das Programm freiwillig sehen will, dann wäre es auch das Ende der Staatspropaganda. Es steht jeder Partei frei, selber Verlage (vielleicht demnächst auch Sender?!) zu gründen -- da niemand gezwungen wird sich das anzusehen, kann jeder frei entscheiden.

Im Gegenteil: der Zwang, den Sie hier so vehement verteidigen, und den Sie auch noch (zB gegen die Zeitungsverlage, oder gegen Blogger) ins Internet ausdehnen möchten -- hier wollen Sie Freiheit zerstören.

Zitat
Verfassungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 GG
Hier der ernsthafte, gut gemeinte Rat: Sie sollten öfter das GG lesen! Am besten selber!

- Die Informationsfreiheit Art 5 (1) ist ein Grundrecht natürlicher Personen -- damit wäre jede Form von staatlichem Auftrag nachrangig!
- Im 2. Satz steht nur, daß frei (=ohne Hemmnisse) berichtet werden darf, bzw daß Zensur unzulässig ist!
- Das "Postulat" eines "Auftrags" -- es gibt im 2. Satz keinen "Auftrag", und keine Grundlage zu Eingriffen ins Eigentum -- es ist und bleibt eine Erfindung, die nicht durch die Buchstaben des GG gedeckt ist! Und die Anwendung eines "Auftrags", eines "Grundrechts auf Rundfunkbetrieb" zu Gunsten des örR (als juristische Personen) kann nur und ausschließlich nachrangig zu den Grundrechten natürlicher Personen sein -- die Grundrechte des Bürgers sind und bleiben Schutzrechte ggü dem Staat und dem staatlich gegründeten örR!
- und wo bleibt der Schutz der Minderheit -- nur weil Ihr im Parlament eine Mehrheit pro örR organisiert, könnt Ihr nicht "einfach" allen in die Tasche greifen!

Sie (und der örR) sollten auch zurückhaltend sein mit dem Schlagwort "Fake News" -- Ihr werter örR hat sich nämlich auch nicht mit Ruhm bekleckert, und produziert selber Skandale und Skandälchen, in zunehmendem Maß. Und der örR betreibt mehr den je Verbreitung von Meinungen und Denkverboten statt Meinungsbildung und Information! Auf organisierte Denk- und Sprechverbote reagieren (zum Glück) viele Leute allergisch.

@Stefan_Weber @Carsten_Träger @Martin_Schulz @andere_parteien

Nicht der Bürger ist schuld an "Politikverdrossenheit" -- Eure Politik ist es, die abstößt: Steuerverschwendung gepaart mit Unfähigkeit (zB BER), geldwerte Posten für Parteibuch"inhaber", "Wasser predigen und Wein saufen", den Gürtel des Bürgers engermachen und sich selber die Diäten erhöhen...

Der örR ist ersetzbar, genauso, wie die SPD abwählbar ist. Das gilt auch für andere Parteien.

Wir sind das Volk. In Freiheit. -- Aber ohne Einigkeit und ohne Brüderlichkeit mit Euch.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2017, 11:58 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

N
  • Beiträge: 520
Hm, gerade hier sieht man mal wieder, dass es leicht ist mit den Finger auf andere zu zeigen, wenn man selbst nicht besser ist:

Zitat
Ich möchte auch betonen, dass angesichts der bewussten Falschmeldungen in den sozialen Medien der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute wichtiger denn je ist.

Noch im selben Artikel findet sich nämlich eine Falschmeldung:

Zitat
Wie soll das eigentlich klappen? Überhaupt, was wollen sie denn genau? Sie kritisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielen Punkten. Okay, das ist ihr gutes Recht, aber dann müssen sie auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen, die wir hier im Landtag bzw. in den Ausschüssen debattieren können. Wo sind ihre Vorschläge? Viele Meinungsäußerungen aus ihren Parteikreisen könnten den Schluss zulassen, dass sie gar kein Interesse mehr an unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Geht es ihnen am Ende vielleicht nur um seine Zerschlagung?

Zitat
Gäbe es ihn nicht, so müsste er erfunden werden. Meine Damen und Herren von der AfD, sagen sie nicht einfach, alles muss weg und dann sehen wir weiter.

Frauke Petry hat sich mehrfach öffentlich dazu bekannt, wie sie sich den Öffentlichen Rundfunk in Zukunft vorstellt. Die leise Unterstellung, dass man keine Vorschläge zur Reform gemacht habe ist also unwahr und anscheinend durch einen Mangel an Recherchewissen entstanden. Auch das Weglassen von relevanten Informationen kann man getrost als Fake-News betiteln.

In den Ansätzen habe ich aber kein Problem mit dem Plädoyer von Herrn Weber. Er sollte sich aber mal fragen, ob er den Öffentlichen Rundfunk auf dem Rücken oder zu Lasten der Leute am Laufen halten will, die diesen nicht unterstützen (wollen). Ich glaube, seine Unfähigkeit sich Gedanken darüber zu machen ob der Zweck auch die Mittel heiligt, fehlt in seinen Gedankengängen. Und so lange er sich das nicht bewusst macht, wird er auch immer wieder in das selbe Fettnäpfchen tappen und den Öffentlichen Rundfunk mit Tunnelblick glorifizieren.


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