Hallo!
@Stefan_Weber @Carsten_Träger
Werte Herrn Weber und Träger: Sie haben wohl die letzen 6 Jahre im Winterschlaf gelegen?!? Es gibt keine
Rundfunkgebühr mehr, es gibt seit 1.1.2013 einen
Beitrag auf Wohnen!!!
Und Sie wollen die Zukunft von Deutschland gestalten? --
im Winterschlaf?!?!?
@Stefan_Weber
[...] aber dann müssen sie auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen [...]
Wieso "müssen"? Dazu hattet Ihr "Etablierten" lange genug Zeit! Es ist wirklich kein
neues Thema!
[...] Geht es ihnen am Ende vielleicht nur um seine Zerschlagung? [...]
Nein, es geht nicht primär um Zerschlagung. Aber es ist mittlerweile aufgrund des "Beitrags" (und der Haft für Wohnen) so wenig Akzeptanz übrig, es wird einer finalen Auflösung sehr nahe kommen. Viele sind mittlerweile auch der Meinung, daß diejenigen, die sich bisher hemmungslos bedient haben, das auch weiterhin tun werden, und die Verstöße gegen Verfassung und EU-Recht fortsetzen werden -- und das umfaßt auch die
"Abnicker" "Zustimmer" in den Parlamenten -- und deshalb ein absolutes Ende unausweichlich ist.
[...] sie sind gegen die journalistische Freiheit. Im Grunde wollen sie doch bestimmen, welche Inhalte die Sender ausstrahlen [...]
Ohne die AfD zu loben: für uns wäre es zunächst nur das
Ende eines Zwangsbeitrags, der mit einem großen Haufen Rechtsverstöße durchgesetzt wird, und mittlerweile das Vertrauen in den Rechtsstaat stark geschädigt hat -- nur wenn sich nach Ende des Zwangs niemand findet, der das Programm freiwillig sehen will, dann wäre es auch das Ende der Staatspropaganda. Es steht jeder Partei frei, selber Verlage (vielleicht demnächst auch Sender?!) zu gründen -- da
niemand gezwungen wird sich das anzusehen, kann
jeder frei entscheiden.
Im Gegenteil: der
Zwang, den Sie hier so vehement verteidigen, und den Sie auch noch (zB gegen die Zeitungsverlage, oder gegen Blogger) ins Internet ausdehnen möchten -- hier wollen
Sie Freiheit zerstören.
Verfassungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 GG
Hier der ernsthafte, gut gemeinte Rat:
Sie sollten öfter das GG lesen! Am besten
selber!
- Die Informationsfreiheit Art 5 (1) ist ein Grundrecht natürlicher Personen -- damit wäre jede Form von staatlichem Auftrag nachrangig!
- Im 2. Satz steht nur, daß frei (=ohne Hemmnisse) berichtet werden darf, bzw daß Zensur unzulässig ist!
- Das "Postulat" eines "Auftrags" -- es gibt im 2. Satz keinen "Auftrag", und keine Grundlage zu Eingriffen ins Eigentum -- es ist und bleibt eine
Erfindung, die nicht durch die Buchstaben des GG gedeckt ist! Und die Anwendung eines "Auftrags", eines "Grundrechts auf Rundfunkbetrieb" zu Gunsten des örR (als juristische Personen) kann nur und ausschließlich nachrangig zu den Grundrechten natürlicher Personen sein -- die Grundrechte des Bürgers sind und bleiben Schutzrechte ggü dem Staat
und dem staatlich gegründeten örR!
- und wo bleibt der Schutz der Minderheit -- nur weil Ihr im Parlament eine Mehrheit pro örR organisiert, könnt Ihr nicht "einfach" allen in die Tasche greifen!
Sie (und der örR) sollten auch zurückhaltend sein mit dem Schlagwort "
Fake News" --
Ihr werter örR hat sich nämlich auch nicht mit Ruhm bekleckert, und produziert selber Skandale und Skandälchen, in zunehmendem Maß. Und der örR betreibt mehr den je Verbreitung von Meinungen und Denkverboten statt Meinungsbildung und Information! Auf organisierte Denk- und Sprechverbote reagieren (zum Glück) viele Leute allergisch.
@Stefan_Weber @Carsten_Träger @Martin_Schulz @andere_parteien
Nicht der Bürger ist schuld an "Politikverdrossenheit" -- Eure Politik ist es, die abstößt: Steuerverschwendung gepaart mit Unfähigkeit (zB BER), geldwerte Posten für Parteibuch"inhaber", "Wasser predigen und Wein saufen", den Gürtel des Bürgers engermachen und sich selber die Diäten erhöhen...
Der örR ist ersetzbar, genauso, wie die SPD abwählbar ist. Das gilt auch für andere Parteien.
Wir sind das Volk. In Freiheit. -- Aber ohne Einigkeit und ohne Brüderlichkeit mit Euch.
MfG
Michael