Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse  (Gelesen 1925 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse
Autor: 20. September 2017, 17:43

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png

Tagesspiegel, 20.09.2017

ARD und Transparenz
Geld und Geheimnisse

von Joachim Huber

Zitat
Zum Wesen der Transparenz gehört, dass sie immer nach noch mehr Transparenz verlangt. So hat die ARD jüngst veröffentlicht, dass sie acht Sportexperten in der Saison 2015/2016 insgesamt 1,2 Millionen Euro an Honoraren bezahlt hat. Nicht veröffentlicht hat sie, was zum Beispiel der Fußballexperte Mehmet Scholl oder die Schwimmexpertin Franziska van Almsick verdient hat. Wesentliches Argument war und ist, dass bei einer Offenlegung die Wettbewerbsfähigkeit der ARD gegenüber der Senderkonkurrenz leiden würde.

In dieser Haltung sieht sich der Senderverbund jetzt durch ein Gutachten des Heidelberger Rechtsprofessors Paul Kirchhof bestärkt. Die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille sagte bei der Konferenz der Senderchefs am Mittwoch, dass das Gutachten ein „System von Transparenzverpflichtungen“ ausdifferenziere. Laut Kirchhof seien Formen zusätzlicher Transparenz wie der Ausweis von Gesamtbudgets, pauschalisierte Angeben zu Honoraren oder Gehältern und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen nicht ausgeschlossen. Dies findet seine Grenzen aber dort, wo der Wettbewerb zwischen Rundfunkanbietern um Programme, Rechte, Mitwirkende dadurch verfälscht würde, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste. Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen.“ [..]

Der Nachfolger des ausgeschiedenen Mehmet Scholl wird nicht befürchten, dass er qua Vertragsabschluss seine Bereitschaft zur Veröffentlichung seines Entgeltes beurkundet. „Wir sollten die Regeln nicht ändern“, sagte Herres mit Blick auf die Honorare der Experten, Moderatoren und Schauspieler. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/ard-und-transparenz-geld-und-geheimnisse/20354054.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

e
  • Beiträge: 811
Re: ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse
#1: 20. September 2017, 18:14
Wäre doch Zeit für Transparenz, was der Staatsfunk für das Gutachten über Transparenz - welch Wortwitz - dem werten Herrn Kirchhof wieder gezahlt hat. Die Frage nach der Entlohnung für das  Zwangsbeitragsgutachten ist auch noch offen....Der macht das doch nicht ehrenamtlich! :P


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

H
  • Beiträge: 22
Re: ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse
#2: 20. September 2017, 19:10
Sehr interessant:

Zitat
Dies findet seine Grenzen aber dort, wo der Wettbewerb zwischen Rundfunkanbietern um Programme, Rechte, Mitwirkende dadurch verfälscht würde, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste. Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen.“ [..]

Also doch im Wettbewerb. Warum darf der ÖRR dann Selbsttitulierung betreiben, obwohl es einen eindeutigen Beschluss des BVerfG vom 18. Dezember 2012
1 BvL 8/11 über die Unvereinbarkeit des Rechts auf Selbsttitulierung für öffentlich rechtliche Anstalten, die im Wettbewerb stehen, mit Art 3 GG gibt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 860
Re: ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse
#3: 20. September 2017, 20:08
Also doch im Wettbewerb.
Warum darf der ÖRR dann Selbsttitulierung betreiben, obwohl es einen eindeutigen Beschluss des BVerfG vom 18. Dezember 2012
1 BvL 8/11 über die Unvereinbarkeit des Rechts auf Selbsttitulierung für öffentlich rechtliche Anstalten, die im Wettbewerb stehen, mit Art 3 GG gibt?
Sicher stehen die im Wettbewerb, dieses betont user Pinguin immer wieder.
Wir alle wissen es.

Mal ein wenig ironisch:
Na, weil die in Bezug auf die Abzocke von Nichtnutzern allein auf weiter Flur sind und damit keine Konkurrenz haben und somit nachweislich auch diesbezüglich nicht im Wettbewerb stehen.
Oder, gibt es noch andere Unternehmen, die eine Wohnungssteuer erheben?
So einfach ist das!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.389
Re: ARD und Transparenz Geld und Geheimnisse
#4: 20. September 2017, 21:44
Übrigens, seitens des BVerfG bestätigt:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 09. September 2014
- 1 BvL 2/14 - Rn. (1-13),

http://www.bverfg.de/e/lk20140909_1bvl000214.html

Aus Rn. 12
Zitat
[...]Wenn feststeht, dass ein Gesetz dem Unionsrecht widerspricht und deshalb aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht angewandt werden darf, ist das Gesetz nicht mehr entscheidungserheblich im Sinne von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 85, 191 <203 ff.>; 106, 275 <295>; 116, 202 <214>).
Ein dem Unionsrecht widersprechendes Gesetz ist gegenstandslos.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben