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Autor Thema: Gebühren-Ärger - Droht GEZ-Verweigerern der Knast?  (Gelesen 1369 mal)

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Gebühren-Ärger - Droht GEZ-Verweigerern der Knast?
Autor: 19. September 2017, 12:52

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Logo_BILD.svg/100px-Logo_BILD.svg.png

BILD, 19.09.2017

Gebühren-Ärger
Droht GEZ-Verweigerern der Knast?

Von Christian Glass

Zitat
Viele Deutsche ärgern sich, dass sie jeden Monat eine Zwangsgebühr für den öffentlichen Rundfunk bezahlen müssen, auch wenn sie diesen gar nicht nutzen.

ARD und ZDF planen, den Rundfunkbeitrag erneut anzuheben. Dazu wollen sie noch im September den Bundesländern einen Vorschlag machen.

Ein heißer Gebühren-Herbst droht die Gemüter weiter zu erhitzen. Muss man die Rundfunkgebühr überhaupt berappen? Und was passiert, wenn man nicht zahlt? Droht dann Gefängnis?

BILD gibt Antworten! [..]

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zu verhandeln. Es stand zur Debatte, ob dieser verfassungswidrig und eine versteckte Steuer sei. 2016 erklärte das Gericht die Erhebung des Rundfunkbeitrags jedoch für verfassungsgemäß.

Mittlerweile zweifeln aber selbst Juristen, ob die Rundfunkgebühr EU-konform ist.

Richter Dr. Matthias Sprißler (Landgericht Tübingen) zog im August 2017 vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mit einem Frage-Katalog lässt er den GEZ-Beitrag prüfen.

Seiner Ansicht nach verstoße der Beitrag gegen das Gleichheitsrecht, das Diskriminierungsverbot sowie gegen die Informations- und Niederlassungsfreiheit in der EU. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/gez/gez-gebuehren-53187182.bild.html


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Tereza

Gebühr, Gebühr, Gebühr … das strapaziert mich über Gebühr. Kann die Bild es nicht bei ihrer einfachen Sprache belassen und das Kind durchgängig beim Namen nennen, nämlich: Zwangsbeitrag?!
Und müssen muss ich gar nix. Auch nicht für die Empfängnis-Möglichkeit. Was ich muss, ist atmen, essen, verdauen, schlafen, sterben.
Was in dem Bild-Artikel nicht erwähnt ist, ist die Erzwingungshaft bei Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft. Dafür wurde z. B. Sieglinde B. eingesperrt – und nicht, weil sie ein Bußgeld nicht zahlen wollte.


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