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Ein Jahr Medienschiedsgericht in Leipzig - Noch keine Verfahren

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ChrisLPZ:

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Sächsische Zeitung, 17.09.2017

Ein Jahr Medienschiedsgericht in Leipzig - Noch keine Verfahren


--- Zitat ---Im ersten Jahr seines Bestehens hat das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) noch keine Streitigkeiten in der Branche geschlichtet.   [..]

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der das DMS mitgegründet hat, ist ebenfalls überzeugt, dass die Schiedsrichter dort schnellere Lösungen bringen können als normale Gerichte. [..]

Dem Gericht gehören nach eigenen Angaben derzeit 24 Schiedsrichter an. Sie alle sind Juristen und Spezialisten für Medienrecht. Das DMS kann auf drei Arten aktiv werden. Es kann erstens Schiedssprüche fällen, die Gerichtsurteilen gleichen. Es kann zweitens Schlichtungsverfahren führen, auf das beide Parteien sich einlassen müssen. Und es kann Schiedsgutachten zu komplizierten Fragen des Medienrechts erstellen.

Finanziert wird das DMS unter anderem vom MDR und vom ZDF. Im September 2016 nahm es seine Geschäftsstelle in Leipzig in Betrieb. [..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.sz-online.de/sachsen/ein-jahr-medienschiedsgericht-in-leipzig-noch-keine-verfahren-3775280.html

Siehe auch:
Deutsches Medienschiedsgericht nimmt Geschäftsbetrieb auf vom 01.09.2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20073.msg129832.html#msg129832

Start des Medienschiedsgerichts - Lieber Schlichtung als Gericht vom 20.08.2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19955.msg129102.html#msg129102

Bürger:

--- Zitat von: ChrisLPZ am 17. September 2017, 17:15 ---
--- Zitat ---Finanziert wird das DMS unter anderem vom MDR und vom ZDF. Im September 2016 nahm es seine Geschäftsstelle in Leipzig in Betrieb. [..]

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

...ähm, ist das durch den
- "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" RBStV
- "Rundfunkstaatsvertrag" (RStV) und den
- "Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag" RFinStV
überhaupt rechtlich gedeckt, für ein solches
"Medienschiedsgericht" Rundfunkbeiträge zu ver(sch)wenden?!??!


§ 1 RBStV - "Zweck des Rundfunkbeitrags"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-1

--- Zitat ---Der Rundfunkbeitrag dient der
- funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der
- Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
--- Ende Zitat ---

RStV
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf
§ 12 - Funktionsgerechte Finanzausstattung, Grundsatz des Finanzausgleichs

--- Zitat ---(1) Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
--- Ende Zitat ---
> Kann darin keine Notwendigkeit oder Berechtigung von (selbstgegründeten und eigenfinanzierten) "Medienschiedsgerichten" erkennen.

§ 40 - Finanzierung besonderer Aufgaben

--- Zitat ---(1) Der in § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages bestimmte Anteil kann für die
Finanzierung folgender Aufgaben verwendet werden:
1. Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten einschließlich
hierfür notwendiger planerischer, insbesondere technischer Vorarbeiten,
2. die Förderung offener Kanäle. Mittel aus dem Anteil nach Satz 1 können bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden. Die Förder ung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken soll zeitlich befristet werden. Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden.
(2) Das Recht des Landesgesetzgebers, der Landesmedienanstalt nur einen Teil des Anteils nach Abs. 1 zuzuweisen, bleibt unberührt.
(3) Soweit der Anteil nach Abs. 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist zulässig.
--- Ende Zitat ---
> Kann darin keine Notwendigkeit oder Berechtigung von (selbstgegründeten und eigenfinanzierten) "Medienschiedsgerichten" erkennen.


Oder werden hier ("linke Tasche > rechte Tasche") etwa "Werbeeinnahmen" ver(sch)wendet?!?

Welche Kosten fallen überhaupt an dafür - auch im "Ruhemodus"?

Welches "Kontroll"-Gremium hat hier schon wieder versagt?!?

Wer nimmt sich diesen Fragen an?
Das gehört aufs Tableau der Landtage - als parlamentarische Anfrage...
...und vermutlich auch in die Klagen bzgl. "Funktionsnotwendigkeit".

gerechte Lösung:
Alles natürlich berechtigte Fragen, die wohl die meisten haben dürften. Das interessiert mich auch.

http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/dms/

--- Zitat ---Gründungsmitglieder sind neben dem Freistaat Sachsen die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig, der Mitteldeutsche Rundfunk und die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
--- Ende Zitat ---

Für mich interessant der Aufsichtsratsvorsitzende der
Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

--- Zitat ---Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Fritz Jaeckel
--- Ende Zitat ---
https://www.mdm-online.de/index.php?id=impressum

ellifh:

--- Zitat ---Fritz Jaeckel (* 12. Juli 1963 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist und politischer Beamter. Er ist seit November 2014 sächsischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei.[1]
--- Ende Zitat ---
Quelle:Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Jaeckel

...und da schliesst sich der Kreis wieder... >:D


Edit "Bürger":
Zitat ausgewiesen und Quell-Link ergänzt.
Zitate bitte als solche kennzeichnen und Quell-Link angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Bürger:
Schlimmer noch wird's, wenn man sich die MDM im Detail anschaut... :o ::) >:(
"Über uns"
https://www.mdm-online.de/index.php?id=aboutmdm

...aber das muss wohl einem eigenständigen Thread vorbehalten bleiben.

"MDM" = "MittelDeutscherMorast"...?

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