Guten TagX,
der staatslerne Rundfunkrat des rbb als "Rechtssetzungsorgan", Protokoll der 93. Sitzung des rbb-Rundfunkrates (öffentlich) vom 06.10.2016, TOP 05 Änderung Rundfunkbeitragssatzung, Beschlussvorlage, Link:
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/protokolle0/protokoll-der-93--rundfunkratssitzung-vom-6--oktober-2016.file.html/171020-ProtokollDer93RundfunkratssitzungVom06Oktober2016.pdfDazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat, Urteil vom 29.11.2017, Az.: OVG 11 A 25.13, Link:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE180000063&psml=sammlung.psml&max=true&bs=1065
Zwar darf der Gesetzgeber sich auch im Bereich zulässiger Autonomiegewährung bei der Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Anstalten und Körperschaften - wie vorliegend in § 9 Abs. 2 RBStV an die Rundfunkanstalten - seiner Rechtssetzungsbefugnis nicht völlig entäußern und seinen Einfluss auf den Inhalt von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben, was insbesondere dort gilt, wo es zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich kommt (Leibholz/Rinck, a.a.O., Rz. 24 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 -, juris). Die Beweislastregelung in § 3 Abs. 3 Beitragssatzung 2016 ist jedoch nicht zu den insoweit dem gesetzlichen Normgeber vorbehaltenen Regelungen zu zählen. Denn die Auferlegung der (materiellen) Beweislast für rechtsbegründende Tatsachen stellt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz dar, wonach die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. Schenke in: Kopp, VwGO, a.a.O., § 108 Rz. 11 ff. m.w.N.). Insofern beinhaltet die Regelung in § 3 Abs. 3 Beitragsatzung 2016, mit der (so die „Begründung zur Satzung“ 2012) die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte „positivrechtlich übernommen“ wurde, lediglich einen - in der Sache letztlich entbehrlichen - rechtlichen Hinweis auf die allgemeine Rechtslage. Im Übrigen hat der Antragsgegner zu Recht auch darauf hingewiesen, dass ihm der Nachweis des Nichtzugangs einer Anzeige des Beitragsschuldners naturgemäß gar nicht möglich ist.
Na Mensch! Welcome to the Banana Republic of Democracy (BRoD)!
BRoD! Eine fiktive Republik?
In der massenhafte Direktanmeldungen nicht zur Überprüfung des vollautomatischen Verfahrens führen, sondern zur "Vorschaltung von Inkassounternehmen"?
BRoD! Die fiktive Republik in der "staatsferne politische Entscheidungsträger" mexikanische Pilze kauen und sich die Taschen mit "staatlichen Beihilfen" vollstopfen?
Ja genau! Banana Republic of Democracy!
Hier noch ein BeitraX zum Parlamentsrecht aus dem Jahre 1988:
Der Machtverlust der Landesparlamente! Link:
http://www.duncker-humblot.de/index.php/der-machtverlust-der-landesparlamente.html?Verfasst von: Dr. Hermann Eicher.
Hey DU! Ja genau DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Come to the bright side of life!
Lass DICH nicht von staatsfernen "Rechtssetzungsorganen", lass DICH nicht von der "Räte-Republik BRoD" unterdrücken!
Los! Join the GEZ-Boykott-Forum!
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DU hast doch von der GEZ die ... piep (zensiert) voll! Hier bist DU nicht mehr alleene!