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Autor Thema: Umzug in anderes Bundesland: Nach Widerspruchbescheid - Wo nun Klage einreichen?  (Gelesen 2109 mal)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Person K fragt sich, bei welchem VerwG K denn nun klagen kann oder muss...

Hintergrund:
Person K musste beruflich von Düsseldorf nach Berlin umziehen und bekam in Berlin den Widerspruchsbescheid vom WDR aus Kölle. In diesem steht, dass K dagegen beim VerwG in Köln Klage einreichen könnte.

Ernsthaft jetzt? Wenn es zum Termin kommt, soll Person K von Berlin nach Köln düsen?



Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 13:52 von DumbTV«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Gerichtsstand ist ja Sitz des jeweiligen Unternehmens: WDR -> Köln, RBB -> Berlin, NDR -> Hamburg, usw. zumindest soweit mir bekannt. Insofern immer dort klagen, wo der Hautsitz/Verwaltung des Unternehmens ist.


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  • IP logged
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

T
  • Beiträge: 47
Nur rein theoretisch könnte es evtl. sein, dass eine ehemalige Wohnung in Düsseldorf ersatzlos aufgelöst wurde.

Wohin hat denn der WDR seinen Widerspruchsbescheid geschickt?

Bzw. wie hat ihn Dein Bekannter erhalten - per Nachsendeantrag, oder ist dem WDR in Köln etwa eine neue Anschrift in Berlin bekannt?

Ungeachtet dessen dürfte Vorredner Tigga zuzustimmen sein.

Klagen gegen den WDR bitte immer an dessen Hauptsitz in Köln.

Wenn Dein Bekannter gar keine Adresse mehr in NRW hat, könnte das sogar noch besonders lustig werden.

Früher oder später wird dann vermutlich der RosaBlaueBallon auftauchen ;-)

Jener möchte dann aber natürlich in Berlin verklagt werden, siehe Vorredner Tigga.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 23:03 von Temporär«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
  • Seit Februar 2016 wohnt Person K mit Sack & Pack in Berlin.
  • Die Wohnung in Düsseldorf ist seit dem aufgelöst.
  • Der Widerspruchbescheid ist ohne Nachsendeauftrag in Berlin eingetroffen.
  • Die Forderungen (04.2015 - 09.2017)  beinhalten ebenso und zuzüglich den Geltungsbereich für Berlin... obwohl doch jetzt RBB...??!

Man kann daher befürchten, dass - wenn oder obwohl zukünftig diese Angelegenheit für den WDR mit einer Klage behandelt wird - der BS ebenso für RBB einen Streit vom Zaun bricht und weitere Kosten (Gerichtsgebühr) für den zukünftigen Kläger verursachen wird!

Dabei ist zu beachten, dass der WDR diese Angelegenheit auf den RBB hätte übertragen können. Sozusagen als "Umstellung auf die neue Gesellschafterin"  Aber weit gefehlt...

Das ist natürlich dann eine neue dreiste Taktik, welches einem - rückblickend auf andere rechtslose Machenschaften - auch nicht sonderlich verwundern sollte! Person K meint nun allerdings, dass ihm das egal sei und ggf. zeitgleich seine alten Freunde und Bekannte in NRW besuchen wird.

Na das nenne ich doch einfach mal "Entschlossenheit" und bestätigt gleichsam die richtige Einstellung im Kampf gegen das Unrecht!

Das Alles natürlich wieder rein hypothetisch ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 13:48 von DumbTV«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Beiträge: 1.456
Bescheid noch innerhalb der Monatsfrist?
Dann direkt Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht einlegen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140



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