Das BVerwG kann m. E. ebensowenig die Konformität eines Gesetzes mit der Verfassung wie dessen Verfassungswidrigkeit feststellen. Es kann eine Vermutung dazu haben, mehr eigentlich nicht.
Nun hat ein und dasselbe Gericht zum Gesetz zwei einander widersprechende Vermutungen geäußert. Dem Gericht ist zuzustimmen, dass es nicht feststellen kann, ob die Hotelzimmer eines Unternehmens Empfangsgeräte enthalten oder nicht. Das Gleiche gilt allerdings auch für Wohnungen, für die sich das Gericht auf wackelige Statistiken bzw. Hochrechnungen verlässt und einer Typisierung das Wort redet, als würden Abgaben in Deutschland nicht individuell berechnet. - Wertes Finanzamt, ich bin mehr der minderbemittelte Typ und daher von der Steuer zu befreien! - Ich habe übrigens in den letzten 30 Jahren keine Unterkunft in Hotels, Pensionen oder Gästezimmern gesehen, die nicht über ein Fernsehgerät verfügte. Das Gericht bleibt eine konsistente Erklärung schuldig, warum für Beherbergungsbetriebe nicht ebenfalls die Statistik bemüht werden kann. Zudem scheint es, als würde das BVerwG eine Ausrüstung mit Internet der mit Empfangsgeräten gleichsetzen. Der Gast müsste allerdings zum Empfang sein eigenes Gerät mitbringen. Der ist jedoch, da er für die private Wohnung bereits die Abgabe begleicht, in der Nutzung mobiler Geräte nicht zusätzlich zahlungspflichtig.
Kurz: für das BVerwG gilt auch, was ich bereits für die gesamten Verwaltungsgerichte festgestellt habe: es hat sich für die Rechtsprechung disqualifiziert und ist, was Streit zwischen Bürger und Verwaltung angeht, überwiegend Partei bzw. urteilt sachfremd. Daran ändert gerade eine abweichende, ebenso fragwürdige wie inkonsistente Entscheidung nichts.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.