Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Person X wird von der Gerichtsvollzieherin aufgefordert am Termin ... zur Abgabe der Vermögensauskunft zu erscheinen.
Person X schreibt einen Widerspruch und legt dar, warum sie nicht zum Termin kommt
Danach erreicht Person X folgendes Schreiben
Sehr geehrte X
In der Zwangsvollstreckungssache BR Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Abt. Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio 505656 Köln / AZ .......
gegen Sie
da Sie Ihrer Verpflichtung zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind bzw Sie in der Vermögensauskunft keine vollständige Befriedung des Gläubigers nachweisen konnten, hat mich die Gläubigerin beauftragt bei
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
dem Bundeszentralamt für Steuern
Daten von Ihnen zu erheben
Das Ergebnis ergab folgendes und wurde d. Gläubigerin mitgeteilt.
mit freundlichen Grüßen
Gerichtsvollzieherin
Danach lese ich auf den folgenden Seiten eine Übersicht meiner Bankkonten, meines Arbeitgebers (AG), meines Nebenjobs sowie über den Deutschen Rentenversicherung Bund
Ist dieses Vorgehen so rechtens ? Besonders im Bezug auf den angeblich doch so tollen Datenschutz in Deutschland?
Ist es richtig das die GV sämtliche Verantwortung von sich weisen kann ?
O-Ton: Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und die Datenübermittlung trägt die entsprechende Behörde (Paragraf 93 Abs 3 AO)
Vielleicht hat jemand einen konstruktiven Vorschlag, wie Person X jetzt noch reagieren kann?
Person X möchte vor allem vermeiden, das der derzeitige AG kontaktiert bzw das Gehalt über den AG gepfändet wird, daher zögert Person X was das Einrichten eines P-Kontos angeht.
Danke für jede Antwort,
mfg, X