Alle Nichtannahmebeschlüsse sind mehr oder weniger intensiv begründet, wenn der Sachverhalt im Grunde zur Annahme berechtigen würde, aber seitens des Klägers unpassend argumentiert wurde, so daß seitens BVerfG nur eine Nichtannahme erfolgen kann.
Person X hat beim BVerfG u.a. die Landesverfassung, den Rechtsweg, die Rechtsmittel, die Rechtsnorm, die verfassungrechtlichen Grundlagen aus dem RBStV sowie deren Grundrechtverletzung daraus und vielen, vielen anderen Rechtsverletzungen zur verfassungswidrigen Beitragserhebung gerügt. Das BVerfG hat aus dieser Beschwerde aber eben nicht den Nichtannahmebeschluss
"mehr oder weniger intensiv begründet", sondern in einer Ausfertigung mitgeteilt, dass
[...] die Entscheidung nicht.. angenommen ..von einer Begründung abgesehen wird ....und die Entscheidung unanfechtbar ist [...]
Anstelle wie nun von pinguin zu formulieren, dass
"unpassend argumentiert" wurde, könnte man ja auch vielleicht mal Willkür seitens des BVerfG in Betracht ziehen und nebenbei auch einmal prüfen, ob mit dem BVerfG tatsächlich eine ordentliche Rechtsinstanz oder eine rechtsprechende Gewalt als 4. legitmes Verfassungsorgan installiert wurde.
Abwegig? Mitnichten.
Vielen Dank DumbTV und Philosoph für den Link hier.
Ich wünsche allen Usern mit der Annahmem ihrer Verfassungsbeschwerde größtmöglichen Erfolg. Und das meine ich sehr ehrlich.