Ab 2013 sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Fernseher oder Radio gezahlt werden, sondern von jedem Haushalt.
Auch wenn dieser Haushalt gar kein Radio oder Fernsehen hat.
Ob diese politische Entscheidung eine demokratische Legitimation findet werden wir durch unser Wahlverhalten entscheiden!javascript:void(0);
Ich halte diese Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für politisch erklärungsbedürftig, deshalb habe ich die Parteien schriftlich zu ihrer Position befragt. Ich mache die gestellten Fragen und Antworten an dieser Stelle öffentlich. Alle Menschen die mit der geplanten Veränderung unzufrieden sind, sollten sich in dieser Form an Ihre Volksvertreter wenden. Diese Anfrage bewirkt zum einen ein Signal an die Parteien und zum anderen wird für unsere Entscheidung am Wahltag Klarheit geschaffen. Mit diesem einfachen Verfahren , von Vielen angewendet, wird die Rundfunkgebühren - Änderung 2013 gestoppt.
Diese Anfrage an die Parteien darf zu diesen Zweck kopiert werden.
Meine Frage an die SPD
Helsa, den 27.04.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Jahr 2013 sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Fernseher oder Radio gezahlt werden, sondern von jedem Haushalt.
Auch wenn dieser Haushalt gar kein Radio oder Fernsehen hat.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen wie die Position der SPD in dieser Frage ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Krüger
Antwort der SPD
Zimmermann, Hermann <Hermann.Zimmermann@spd.de>
Montag, 2. Mai 2011 10:19
Lauten-Krueger@t-online.de <Lauten-Krueger@t-online.de>
Rocker, Maike <Maike.Rocker@spd.de>
Sehr geehrter Herr Krüger,
herzlichen Dank für Ihre mail.
Zunächst muss man grundsätzlich dazu sagen, dass der neue Rundfunkbeitrag - es heißt nicht mehr Rundfunkgebühren -, pro Haushalt erhoben wird und künftig alle Nutzungsmöglichkeiten von unterschiedlichen möglichen Empfangsgeräten dort lebender Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abdeckt.
Damit wird künftig nicht mehr an die konkrete Nutzung eines vorhandenen Rundfunkempfangsgerätes angeknüpft. Es wird angenommen, dass jede in einem Haushalt lebende Person generell die Möglichkeit hat, die vielfältigen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wort und Bild zu nutzen. Hierfür sind von Seiten des privaten aber auch nichtprivaten Bereichs (Wirtschaft / öffentliche Hand) entsprechende Beiträge zur solidarischen Finanzierung des Gesamtangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen.
Weiterhin wird mit der Neuregelung dem Zusammenwachsen der unterschiedlichen medialen Nutzungsformen Rechnung getragen. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Geräte und auch der Angebote wird es in Zukunft kaum noch möglich sein, zwischen den bisherigen reinen Hörfunk- und Fernsehgeräten zu unterscheiden. Viele Geräte wie PCs und Handys, die in den Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Insofern wird es einen einheitlichen Beitrag von 17,98 € geben, der sich an der bisherigen Höhe der Rundfunkgebühr anlehnt und alle Nutzungsformen medialer Angebote abdeckt.
Herzliche Grüße
Hermann Zimmermann
Hermann Zimmermann
stv. Abteilungsleiter
Abt II, Politik und Analysen
Referat Wirtschaftspolitik
Referat Medienpolitik, Informations- und Kommunikations-Technologie
SPD-Parteivorstand
Wilhelmstr. 141
10963 Berlin
FON 030/25991-131
FAX 030/25991-376
MOBIL 0171/7610150