Hallo,
tatsächlich ist es so, dass die "GEZ" über
JEDE An- und Um-Meldung informiert wird und zwar sehr zeitnah. Ob Daten zu Ab-Meldungen auch weitergegeben werden ist nicht bekannt. Aus Rheinland-Pfalz wurde z.B. berichtet, dass Mainz (nicht nur Landeshauptstadt, sondern auch Sitz der KEF etc. ;°) die Daten der lokalen Meldebehörden quasi-permanent abgreift und der anscheinende "Wohnungsinhaber" dann innerhalb von ca. 14 Tagen Post von den Zwangsbeitragseintreibern bekommt.
Beim Meldeamt eingerichtete Übermittlungssperren werden
selbstverständlich ignoriert und übergangen.
Es heisst doch immer "Bundesrecht bricht Landesrecht". Wir haben ein BUNDES-Meldegesetz (BMG) und die Rundfunk(Beitrags)Staatsverträge fallen unter LANDES-Recht.
Das Bundesmeldegesetz besagt in § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten:
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Ausserdem...
...ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft [...] gewerblich zu verwenden
und genau das tun die Unternehmen der ARD/ZDF.
Es liegt also einiges im Argen - hoffen wir also auf die Entscheidung des EuGH Ende 2018