Es weht ein frischer Wind am VG.
Erste Verhandlung und gleich eine Niederlage des Rundfunkunternehmens.
Ein für uns perfekter Einstand des neuen Kammermitgliedes.
Sachlich, diskussions- und gesprächsbereit, kritisch, zuhörend.
Klare und deutliche Ansage an das Rundfunkunternehmen, "das Gericht wird detailliert auf den vorliegenden Fall eingehen".
Symphatisch auch die erste Frage nach der Generalvollmacht des Vertreters des Rundfunkunternehmens.
(Diese Fragen wurde sonderbarerweise bisher in keiner uns bekannten Verhandlung vom Gericht selbst gestellt. Erst auf Nachdruck bisheriger Kläger wurde eine Generalvollmacht höchst persönlich, allerdings erst nach den bisherigen Verhandlungen, von unserem bekannten Justiziar des Rundfunkunternehmens unterschrieben. Das heisst, dass in einigen Verhandlungen der Vertreter des Rundfunkunternehmens nicht bevollmächtigt war, Stellungnahme und Einfluss auf das Gericht und das Verfahren zu nehmen.)
Im vorliegenden Fall wurde dem Rundfunkunternehmen vom Einwohnermeldeamt fälschlicherweise eine Wohnung angegeben, die gar nicht existiert und die es nie gegeben hat.
Das Rundfunkunternehmen beruft sich auf die Angaben des Einwohnermeldeamtes und nahm dies zum Anlass zwei Festsetzungsbescheide zu erlassen.
Kläger lieferte dem Rundfunkunternehmen bereits vor Monaten Mietvertrag und Unterlagen des Standensamtes, um zu beweisen, dass unter der angegebenen Adresse nie eine Wohnung existiert haben kann.
Das Gericht kritisiert das Rundfunkunternehmen, dass es nie auf den Vortrag des Klägers eingegangen ist.
Das Gericht schlägt einen Vergleich und die Aufhebung der Festsetzungsbescheide vor.
Die Beteiligten folgen dem Vorschlag des Gerichtes und die Kosten des Vefahrens trägt das Rundfunkunternehmen.
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Die zweite Verhandlung eher klassisch, Einzelkämpfer mit politischen und emotionalen Argumenten.
Dem Vortrag des Klägers fehlten leider die rechtlichen Argumente und Fragen an das Gericht.
Auf die Argumentation des Gerichtes wird in den nächsten Tagen hier noch eingegangen.