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Autor Thema: Zutrittsrecht Kabelbetreiber  (Gelesen 6612 mal)

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  • Beiträge: 2
Zutrittsrecht Kabelbetreiber
Autor: 28. Januar 2011, 20:54
Folgender fiktiver Fall:

Jemand hat eine EIgentumswohnung gekauft und bewohnt diese seit Jahren selbst. In dieser Wohnung ist eine Fernseh- und Radiodose vorhanden. Dieser jemand hat aber keinen Fernseher und kein Radio, also nutzt er die Dose auch nicht.

Nachdem mehrere Kärtchen mit Rückrufbitte im Briefkasten lagen, standen nunmehr zwei "Medienberater" des Kabelbetreibers in Lederjacken  ;D (ggf. auch GEZ-Schergen??) vor der Tür und faselten - nachdem darauf hingewiesen wurde, dass keine Geräte betrieben werden und man den Anschluss daher nicht benutze -  etwas von "blabala Anschluss muss verplombt werden, im Keller wäre dies nicht möglich usw.". Der Mitarbeiter kündigte an, dass demnächst ein Techniker zum Verplomben vorbeischauen würde. Angefragte persönliche Daten (Tel.nummer, Geb.datum etc.) wurden natürlich nicht weitergegeben.

Als Eigentümer kennt man ja sein Haus, im Keller ist sehr wohl der Übergabepunkt vorhanden und man kann hier ohne Probleme den Anschluss abziehen/verplomben.

1. Sehe ich es richtig, dass dem Techniker kein Zutritt in den WOHNRAUM gewährt werden muss (keine Vertragsbeziehung, keine Rechte)?

2, Muss dem Techniker zum Übergabepunkt im Keller Zutritt gewährt werden? Was ist, wenn man nachweislich von Mo-Fr aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt ist = welchen AUfwand muss man betreiben, um den Herren den Zugang zu ermöglichen?

3. Was passiert, wenn der Techniker ein paar Mal unverrichteter Dinge wieder abziehen muss, wie reagieren die Kabelbetreiber? ich denke es werden scharf formulierte Briefe folgen...Gibt es hier Urteile etc.?

4. Soll sich der o. g. einfach stillschweigend verhalten oder einen Brief an den Betreiber senden, dass man an keinem Vetragsverhältnis interessiert sei (ggf. Ablehnung von Cold calls usw.)?


Danke!

P. S. Damit sich kein zahlender Kunde aufregt: Der analoge TV-Zugang wird tatsächlich nicht genutzt, da das Bild einfach nur schlecht ist auf dem LCD-Monitor .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2011, 20:55 von habnix«

h
  • Beiträge: 22
Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#1: 29. Januar 2011, 16:55
1. Sehe ich es richtig, dass dem Techniker kein Zutritt in den WOHNRAUM gewährt werden muss (keine Vertragsbeziehung, keine Rechte)?
ja, außer die haben einen richterlichen durchsuchungsbefehl! Wenn die irgendwann mal ihre sachen bei dir abgestellt haben also bei deinem vormieter dann ist das ein problem zwischen denen und dem vormieter/besitzer aber nicht deins außer du hast was beim kauf unterschrieben ergo die müssten sich nach dir richten wenn du denen überhaupt sowiet entgegen kommst. sollen die dir doch schreiben was denen gehört dann kannst du es denne ja zurückschicken

2, Muss dem Techniker zum Übergabepunkt im Keller Zutritt gewährt werden? Was ist, wenn man nachweislich von Mo-Fr aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt ist = welchen AUfwand muss man betreiben, um den Herren den Zugang zu ermöglichen?
warum auch immer ich würde auch gerne mal in deinen keller & s.o.

3. Was passiert, wenn der Techniker ein paar Mal unverrichteter Dinge wieder abziehen muss, wie reagieren die Kabelbetreiber? ich denke es werden scharf formulierte Briefe folgen...Gibt es hier Urteile etc.?
hast du nen auftrag gegeben? hast du was unterschrieben? ansonsten - ich schreib dir auch gerne eine rechnung war schon 50mal bei dir schick mir doch bitte noch deine anschrift

4. Soll sich der o. g. einfach stillschweigend verhalten oder einen Brief an den Betreiber senden, dass man an keinem Vetragsverhältnis interessiert sei (ggf. Ablehnung von Cold calls usw.)?
Rechtlich verboten wenn du denen keine Einverständnis unterschrieben hast, dass die dich anrufen dürfen (seit ca. Apr/2010)

also mal rein fiktiv gesprochen du hast doch gar keinen anschluss in deiner wohnung oben liegen, im keller der war schon eingebaut (kabel abziehen und verstecken) biete denen an samstags zu kommen wenn die das umbedingt wollen.

eine idee die aber mal einer unserer kabelspezialisten bestätigen müsste, ich kenne das so, dass auch kabel-kabel zwei enden haben. eins bei dir im keller eins meistens in so einem grauen kasten neben der straße in diesen kvz (kleinverzweigern) oder ube's (unterflurbehältern /unterirdisch) laufen die auf ein mux und in einer leitung zum hvt (hauptverteiler) sonst könntest du ja durch einfaches kurzschließen des anschlusses andere nachbarn stören. daher haben die eig. die möglichkeit dich in so einem kasten abzuklemmen.

da du keinen vertrag mit denen hast haben die auch keien rechte. nur personen mit durchsuchungsbefehl von einem richter unterschreiben haben ein zutrittsrecht.

Achtung geht es um eine wohnung in einem haus ist irgendwer fürs haus zuständig. dann würde der da er kunde ist die evtl. auch reinlassen müssen in den keller wo ja eher im gemeinschaftlichen raum der verteiler ist. dann bist du aber immer noch kein kunde (kaufvertrag nochmal lesen) aber die können über den hausbesitzer zumindest in den keller. oder sich zumindest mit dem damaligen besitzer streiten weil der vergessen hat bei verkauf keine ahnung blah blah...

Wohnst du zur miete: dann hat der komplettheithalber (der vermieter) denen normalerweise zutrittsrecht gewährt und du musst die reinlassen, wie auch den heizungs, wasser, wasauchimmer ableser.

PS: Monitor mit Kabelanschluss (schlechtes Bild) ahhhja ;-)


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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#2: 13. März 2011, 12:28
Stichwort: Grundstückseigentümererklärung

Hier werden Zutrittsrechte geklärt.

§10 TKV


Die GEE bindet üblicherweise auch den Rechtsnachfolger a. des Telekommunikationsunternehmens b. des Grundstückseigentümers nach Verkauf.


--Thomas


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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#3: 13. März 2011, 17:54
Medienberater des kabelbetreibers.... haben die sich (so) ausgewiesen?

Zitat
Wohnst du zur miete: dann hat der komplettheithalber (der vermieter) denen normalerweise zutrittsrecht gewährt und du musst die reinlassen, wie auch den heizungs, wasser, wasauchimmer ableser.
Jain. Wenn du mit deinem besuch im bett liegst musst du niemanden reinlassen um die heizung im schlafzimmer zu überprüfen als krasses beispiel.

Zitat
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#4: 20. April 2011, 21:37
Die sollen sich mal selbst verblomben die Vollpfosten. Son Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört lacheee


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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#5: 21. April 2011, 01:54
Ich denk auch, das waren GEZ-Schergen, die von der miesen Sorte, die versuchen, sich mit illegalen Tricks Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

GEZ-Schergen haben sich unaufgefordert und sofort auszuweisen, das geschieht i. d. R. mit einem Scheckkartengroßen Ausweis, der auf die Landesrundfunkanstalt verweist, in Hessen also HR, in Bayern BR usw.

Bei einem Kumpel kam mal eine junge Frau mit Fernsehzeitschriften auf dem Arm - was der Herr denn so gerne kucke...



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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#6: 26. April 2011, 15:04
Bei uns wird das Kabel-Fernsehen von der Hausverwaltung über das Hausgeld abgerechnet. Ich weiss ehrlich gesagt gar nicht, wer da der Anbieter/ Kabelbetreiber ist. Ist mir auch egal. Und so wird das bei ihm auch sein. Das war einfach nur ne leere Drohung....


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Re: Zutrittsrecht Kabelbetreiber
#7: 26. April 2011, 18:34
Ich denk auch, das waren GEZ-Schergen, die von der miesen Sorte, die versuchen, sich mit illegalen Tricks Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

GEZ-Schergen haben sich unaufgefordert und sofort auszuweisen, das geschieht i. d. R. mit einem Scheckkartengroßen Ausweis, der auf die Landesrundfunkanstalt verweist, in Hessen also HR, in Bayern BR usw.

Bei einem Kumpel kam mal eine junge Frau mit Fernsehzeitschriften auf dem Arm - was der Herr denn so gerne kucke...



Beim NDR ausgeliehen:

Zitat
Der Dienstausweis

Die NDR-Gebührenbeauftragten weisen sich gerne aus.

Jeder Gebührenbeauftragte des NDR hat einen offiziellen Ausweis. Er hat die Grundfarbe weiß, der obere Bereich ist grau. Der Ausweis trägt das gültige Jahr, einen NDR-Siegel, ist mit einem Passbild versehen, in Folie eingeschweißt und hat das Format 10 x7,1 cm.

Und noch ein Bildlein gefunden:



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