Irgendwie haben sie -ÖRR- also auch der Herr Raue nicht verstanden, dass Nichtnutzer das Angebot nicht nutzen und demzufolge auch nichts von diesem Angebot erwarten, schon gar nicht, dass dafür 17,50 oder mehr pro Monat an Kosten anfallen sollen. In welcher Welt leben diese Leute eigentlich, dass Sie denken, dass Sie Ihr Angebot allen Wohnungsinhabern -Allgemeinheit- aufnötigen müssen, sollen oder dürfen.
Für den ÖRR bin ich ein Mensch, von mir wird erwartet, dass ich jeden Monat diese 17 Euro soundso viel zahle, dass der ÖRR mich davon auch überzeugt, dass ich das richtig mache und dass ich mit dem Geld auch etwas Gutes mache und dass ich dafür auch gutes Programm bekomme. Bei diesem Anspruch hat der ÖRR das Problem jedoch nicht verstanden. Das Problem sei: Ich brauche den ÖRR nicht. Ich nutze den ÖRR nicht. Deshalb muss ich gar nicht überzeugt werden, denn ich bin bereits überzeugt, dass diese 17 Euro soundso viel für die Versorgung meiner Grund- und weiteren Bedürfnisse besser ausgegeben sind und ich mir somit z.B. ausreichend Essen, Kleidung oder auch guten Wohnraum leisten kann. Das 7. Rundfunkurteil gibt mir ebenso Recht, Dritte also Nichtnutzer sind nur unter besonderen Umständen heranzuziehen, diese Umstände können nicht mit einem "etwas Gutes" oder einer "Verwaltungsvereinfachung" begründet werden. Zudem mangelt es an einer Festlegung was Grundversorgung genau ist. Dazu wurde bereits festgestellt, dass nicht alles, also alle Angebote des ÖRR zu honorieren seien, weil dieser sich sonst unkontrolliert ausbreiten würde.