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Autor Thema: Vollstreckungsmonster Rundfunkbeitrag mit neuem Negativ-Rekord  (Gelesen 3712 mal)

D
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norberthaering.de, 02.09.2017

Vollstreckungsmonster Rundfunkbeitrag mit neuem Negativ-Rekord

Zitat
[..] Als die Vollstreckungsersuchen im Jahr 2014 auf fast eine Million gestiegen waren, hatte der Beitragsservice noch allerlei Sonderfaktoren im Angebot, um zu erklären, warum es zu diesem vorübergehenden Anstieg gekommen war. Als der Wert dann 2015 auf über 1,4 Millionen sprang und 2016 einen noch etwas höheren Rekord erreichte, wurde es still um diese Sonderfaktoren. [..]

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http://norberthaering.de/de/27-german/news/881-vollstreckungsrekord-gez


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2017, 21:42 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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K
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Zitat
Wie kann das sein, bei 21 Mio. Mahnschreiben und 1,5 Mio. eingeleiteten Zwangsvollstreckungen? Ganz einfach. Der Beitragsservice trägt nur einen Teil, wahrscheinlich den deutlich kleineren Teil, der Kosten der Beitragseintreibung. Er ist nicht rechtsfähig, kann also nur Erinnerungen und unverbindliche Mahnungen schicken. Sobald es weitergeht, muss die Rundfunkanstalt selbst tätig werden, Bescheide schicken, die Widersprüche bearbeiten, einen Bescheid zum Widerspruch schicken, Zwangsvollstreckung beantragen und bei Bedarf vor Gericht durchfechten.
Quelle: http://norberthaering.de/de/27-german/news/881-vollstreckungsrekord-gez

nanana - da ist der gute Herr Häring etwas desinformiert!?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ich sehe die falschen Annahmen bei Herrn Häring noch wo ganz anders:
Zitat
Wie kann das sein, bei 21 Mio. Mahnschreiben und 1,5 Mio. eingeleiteten Zwangsvollstreckungen? Ganz einfach. Der Beitragsservice trägt nur einen Teil, wahrscheinlich den deutlich kleineren Teil, der Kosten der Beitragseintreibung. Er ist nicht rechtsfähig, kann also nur Erinnerungen und unverbindliche Mahnungen schicken. Sobald es weitergeht, muss die Rundfunkanstalt selbst tätig werden, Bescheide schicken, die Widersprüche bearbeiten, einen Bescheid zum Widerspruch schicken, Zwangsvollstreckung beantragen und bei Bedarf vor Gericht durchfechten.
Quelle: http://norberthaering.de/de/27-german/news/881-vollstreckungsrekord-gez
Das klingt so, als ober er meint, die Rundfunkanstalten müssten die Vollstreckungen erst (mit Kostenaufwand) "erstreiten". Dem ist ja aber (leider?) nicht so bzw. selbst wenn sie es eigentlich müssten (im Sinne eines gerichtlichen Mahnverfahrens) so wenden sie doch bislang noch das unserer Auffassung nach im RBStV unzulässigerweise eingeräumte "Verwaltungsvollstreckungsverfahren" an - kombiniert mit unserer Auffassung nach unzulässiger (Rundfunkanstalten i.d.R. aus dem VwVfG ausgenommen) Amts-/ Vollstreckungshilfe und umgehen somit "gedeckt" durch ein miserabelst gemachtes Gesetz einen ansonsten erforderlichen richterlichen Titel.
Das ganze ist sowas von verkorkst und abartig!
Leider fehlen mir Zeit und Energie, Herrn Häring dahingehend zu informieren.
Das darf gern jemand übernehmen.


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P
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Nein, der Ansatz und Zielpunkt ist ein anderer.

Die Aussage lautet, die Kosten, welche im Bericht stehen verschleiern den Blick. Zusätzlich zu den aufgeführten Kosten fallen bereits jetzt auf Seiten der Rundfunkanstalten und der Gemeinden Kosten an, welche in den klein gerechneten 3,75 je Beitragskonto nicht enthalten sind. Die Kosten geschätzt vielleicht vier Mal so hoch sind, somit nicht bei 2% des Rundfunkbeitrags liegen sondern vielleicht bei 8 oder mehr.

Eben, weil sie noch gar nicht wie andere diese Vollstreckung selber machen, sondern machen lassen und dafür nur 3 Geld 50 zahlen.

Er meint der tatsächliche Aufwand des Beitragseinzugs müsste deutlicher in den Landtagen erfragt werden. Darin ist sicherlich kein Denkfehler zu sehen.


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f

faust

... ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Verfasser dieses Berichtes nicht ganz bewusst etwas im Unklaren gelassen haben (was mich nicht wundern würde), oder ob Herr Häring den falschen Schluss zieht:

So ein Vollstreckungsverfahren dauert ja eine Weile, bis es durch die Instanzen ist -> sind also die genannten 1,46 Millionen die Anzahl der  LAUFENDEN  oder die Zahl der  NEU HINZUGEKOMMENEN??? Letzteres wäre dann - "über den Daumen" (zumindest über meinen) - doch wohl eine   VERDOPPLUNG  der Fälle insgesamt von einem Jahr zum anderen, oder???

ZUSATZFRAGE:

Wenn es eine solche "Bremse" denn tatsächlich gibt - wie hoch wäre die Anzahl der Verfahren ohne diese, das heisst: Wie viele Verfahren liegen - aus bürokratischen Gründen - noch "auf Eis" und wurden (so, wie man das sehr erfolgreich mit den deutschen Arbeitslosenzahlen macht) gar nicht gezählt ???


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