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Autor Thema: Datenschützer: Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gestärkt  (Gelesen 1298 mal)

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heise.de, 31.08.2017

Datenschützer: Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gestärkt

Zitat
Behörden dürfte es fortan schwerer fallen, Anträge auf Akteneinsicht ohne gute Begründung abzuweisen, betont der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink mit Verweis auf eine Ansage aus Karlsruhe.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der die Journalistin und Historikerin Gaby Weber Einsicht in Akten der Bundesregierung zu zwei Nachlässen erstreiten wollte, war zwar nicht erfolgreich. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht mit einem dazu jüngst publizierten Beschluss (Az. 1 BvR 1978/13) das Recht auf Akteneinsicht gestärkt. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Bundesverfassungsgericht-hat-die-Informationsfreiheit-gestaerkt-3819331.html


Kommentar:
Die betroffenen Behörden darauf hinweisen, wenn eine Information, auch im Kontext des sogenannten Rundfunkbeitrages, benötigt und angefordert wird.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

b
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BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juni 2017
- 1 BvR 1978/13 - Rn. (1-33),

http://www.bverfg.de/e/rs20170620_1bvr197813.html

Rn. 28-29
Zitat
Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs liegt das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes darin, durch Zugang zu Informationen und eine größere Transparenz behördlicher Entscheidungen die Voraussetzungen für die Wahrnehmung individueller Bürgerrechte zu befördern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu unterstützen [...]

In Betracht zu ziehen ist insoweit auch eine Auslegung der Vorschrift im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention [...]


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