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Autor Thema: Vollstreckungsabwehr mit Europarecht  (Gelesen 3777 mal)

  • Beiträge: 6.708
Re: Vollstreckungsabwehr mit Europarecht
#15: 06. März 2021, 19:08
Hat jemand eine Idee, warum die LRA sich nicht an die Gesetze halten und welche Folgen das für die Leitenden der LRA hat? Besonders schlimm ist es, wenn die LRA den Weg der Ungerechtigkeit einschlagen und dann Leute ins Gefängnis stecken. Warum? Gier? Größenwahn?
Besser hieße es doch:

Zitat
Hat jemand eine Idee, warum die *** sich nicht an die Gesetze halten und welche Folgen das für die Leitenden der *** hat? Besonders schlimm ist es, wenn die *** den Weg der Ungerechtigkeit einschlagen und dann Leute ins Gefängnis stecken. Warum? Gier? Größenwahn?

*** = wahlweise jeweils identisch: LRA, BS, "ersuchende Behörde", "ersuchte Behörde", oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2021, 19:15 von pinguin«
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).

Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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