Ich halte nichts von inhaltlichem Gebashe und Verschwörungstheorien, es geht in diesem Sinne nur darum ob berichtet wurde oder nicht. Der Inhalt ist nicht Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung, weil die Art wie Bericht erstattet wird immer streitbar bleiben wird und nie zu einem objektiven Urteil kommt - eine Zensur findet nicht statt.
Es geht in diesem Sinne einzig und alleine um die Tatsache, das eine Grundversorgung nicht das ist was der ÖRR momentan betreibt.
Diesen Punkt hat noch keiner so richtig rechtlich anpacken können, ich hatte ihn selber in meiner Klage drinen via "BS braucht meine Beiträge nicht, weil Program aufgeblasen" und "Finanzausstattung des ÖRR via KEF witzlos".
Der Grundgedanke dahinter ist, das die Finanzierung des ÖRR eine vom BverfG zugrunde gelegte Grundversorgungsdefintion hat, die schwamminger kaum sein könnnte, weil man eben nicht vorschreiben wollte was zu senden ist. Damit hat man aber den Grundgedanken des ÖRR komplett verloren, besonders der Satz "Vollprogramm" ist natürlich zum Haare raufen. Die BRD ist schliesslich auch ohne Rund um die Uhr TV Versorgung von ARD und Co. gross geworden, de facto kam ein 24h/7 Programm erst in den 70gern?!?
Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“ Dieser Programmauftrag, auch Bildungsauftrag genannt, stellt bei den öffentlichen Sendern die Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dar. Nach § 11 Abs. 1 RStV hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat zur so genannten Grundversorgung Stellung genommen. Grundversorgung bedeutet für das Gericht weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen.[3] Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[4] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[5] Eine überwiegende Werbefinanzierung des öffentlichen Rundfunks gefährde die Grundversorgung und sei damit verfassungswidrig.[6] Zumindest im öffentlichen Rundfunk können Programme deshalb von den Sendern nicht völlig autonom gestaltet werden, sondern sind unter Beachtung dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zusammenzustellen. Damit gibt es eine eingeschränkte Programmgestaltungsfreiheit bei öffentlichen Sendern. Private Sender indes unterliegen nicht diesen strengen Anforderungen und müssen lediglich ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung bieten.[7][8] Das Programm muss Meinungsvielfalt und Pluralität bei privaten Sendern sichern (§ 25 RStV), ein Programmbeirat hat die Organe eines Senders zu beraten (§ 32 RStV).
Aus wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung
Diese Sache mit der Grundversorgung und was via Zwangsbeiträger so alles finanziert wird, wäre ein sehr intersannter Punkt um ihn EU rechtlich abzuklopfen.
Vom eigentlichen Zweck, die unabhängigkeit der Medien zu garantieren, ist der ÖRR bereits meilenweit entfernt, aber das BverfG hat das ja quasi selbst abgesegnet und den Weg für diesen Moloch geebnet, sodass imo nur die Chance vor dem EUGH besteht mit diesem Punkt etwas zu erreichen.
Dafür muss man aber auf das hinaus was einst mal Sinn es ÖRR war, weshalb man ihn mittels Gebühr finanziert hat, und was daraus geworden ist.
Edit "DumbTV":
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Danke für das Verständnis und Berücksichtigung.