Aktuelles > Aktuelles

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH

<< < (2/22) > >>

muuhhhlli:
@ Spark,

die Vorlage gibt jedem der zukünftig vor einem deutschen VG klagt, Argumente in die Hand die kein Verwaltungsrichter in der Sache vielleicht bewerten, aber genau so nicht ignorieren darf. Wie sich die Richter in Ihrem bisherigen untätigen handeln aus der Schlinge ziehen wollen bleibt abzuwarten.

D.h. es wird für diese Richter sehr schwierig gegen einen Kläger zu entscheiden, denn dann macht sich jener Richter unglaubwürdig geeignet zu sein Recht zu sprechen. Man kann fast aus jeder Ziffer der Vorlage eine zu prüfende Wertigkeit für eine Klage ableiten.

Wenn man sich das dann durch liesst und dann die Urteile von M.Geuer Bayr. Gerichtshof München und von BVG Leipzig vergleicht, dann merkt man erst, wie in der Rechtsauffassung hier die Kläger hinters Licht geführt wurden. Aber Klagen vor Gericht haben etwas mit Taktik zu tun und darauf haben die LRA's mit Ihren Absprachen in den Landtagen und bei den Gerichten mit Ihren Copy/Paste Urteilen gesetzt.

Trotzdem bemängle ich in dem ganzen EU-Recht, dass hier über die Farbe von Pommes, oder wieviel Biegung eine Gurke haben darf bestimmt wird, während viel wichtigere Anliegen der Bürger nicht umgesetzt werden. Man sieht auch ohne Rechtsgelehrten hat der normaler Bürger wenig Chancen solche Klagen um/durchzusetzen.

Überraschungen sind ja schon seit dem Bosman-Urteil oder wie im Fall Gentechnik Gottfried Glöckner und jetzt zum RF-Beitrag durch Herrn Dr. Sprißler bekannt, wie uns der Staat und seine Behörden hinters Licht führen ja sogar betrügen. Es kann beim RF-Beitrag nicht anderst sein, es geht um Macht, es geht um Geld, um sehr viel Geld und um sehr viel Arbeitsplätze, an denen wir selbst wieder betroffen sind.

Eines ist sicher, mit den Argumenten aus der Vorlage haben RF-Klagen ein anderes Gewicht, als wenn Sie nur nach nationaler Rechtsprechung beurteilt werden.

Trotzdem habe ich die Frage an @ Rene, weshalb denn erst jetzt von Ihm der Brief an Ihn von RA Frau Sofan veröffentlicht wurde, so er das Datum vom 04.08.2017 trägt und wir bis zum bekannt werden den 28.08.2017 haben warten dürfen.

Edit/René
Bitte bleiben wir beim Thema. Siehe bitte Datum des Anschreibens. Die Post benötigt auch Zeit, das Dokument muss gelesen und verstanden werden und schließlich haben wir das Forum auf einen anderen Server umziehen müssen.

pinguin:
@muuhhhlli

Bei allem Respekt, aber Dein penetranter Pessimismus geht mir auf die Nerven, und manch anderem evtl. auch.

@alle

Das Dokument hat an 2 Stellen ein kleines Manko, da wurde nämlich Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit Art. 11 verwechselt

1x hier


--- Zitat ---4. Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) [...]
--- Ende Zitat ---
Art. 10 EMRK ist richtig; Art. 4 betrifft aber das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung.

und 1x im Text zu Rn. 22, (der hier wohl aber noch nicht eingestellt ist).


--- Zitat ---[...] weil der dort grundsätzlich von jedem in der Bunderepublik Deutschland lebenden Erwachsenen voraussetzungslos erhobene Beitrag die Informationsfreiheit beeinträchtigt. (Art. 10 EMRK, Art 4 Charta).
--- Ende Zitat ---

An allen anderen Stellen ist korrekt Art. 11 Charta zitiert wie benannt.

Evtl. hat es die Möglichkeit, das nachträglich korrigieren zu lassen?

Markus KA:
Ein Grund mehr Dr. Sprißler und Frau Sofan zu unserem Infotag am 09.09.2017 in Tübingen in die Karlstraße einzuladen. 8)

drboe:

--- Zitat von: pinguin am 29. August 2017, 09:28 ---@muuhhhlli

Bei allem Respekt, aber Dein penetranter Pessimismus geht mir auf die Nerven, und manch anderem evtl. auch.

--- Ende Zitat ---

Ruhig Brauner! Dem Pessimisten kann schließlich kaum etwas passieren. Kommt es, wie er vorhersagt, so hat er recht behalten, was ihm ein paar Endorphine beschert, die er dringend braucht. Kommt es aber wider erwarten anders, also besser, so profitiert er auch davon, hat zwar unrecht, aber ist kurzfristig glücklicher, als es eine unbekümmerte Frohnatur, die die Risiken des Lebens einfach nicht sehen will, je sein kann.  8)

M. Boettcher

der regelmäßig davor warnt die Erwartungen an das BVerfG und die Institutionen insgesamt zu hoch zu schrauben, was er selbst als Realismus betrachtet, ihm aber schon als Pessimismus vorgehalten wurde.

querkopf:
Diese Vorlage ist genial und hat mir gerade noch gefehlt....

Ich habe gerade die Begründung für die 2. Klage vor dem VG Düsseldorf (das 1. Verfahren liegt mittlerweile vor dem BVerfG Az. 1 BvR 903/17) fertig, aber ich werde diese mit Sicherheit noch um den auf die Verhältnisse in NRW angepaßten Text aus der Vorlage ergänzen, bevor die Begründung dann heute abend ans Gericht geht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln