Das heißt doch nichts Anderes als dass wir seit 2013 einen grundgestzwidrigen Zwangsbeitrag bezahlen.
Nein, das ergibt sich aus anderen Tatsachen und u. a. dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Man sollte nicht immer alle Rundfunkthemen im Zusammenhang mit der m. E. verfassungswidrigen Finanzierung betrachten. Es gibt da mehr Baustellen, die fragwürdige Regelungen zum ÖR-Rundfunk betreffen.
Im Staatsvertrag zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den MDR, m. E. der ARD-Sender mit dem ödesten Programm, geht es eher darum, dass wie beim ZDF die Zusammensetzung der Gremien vor dem BVerfG keinen Bestand hätte. Dies kann man aus dem Hinweis auf das Urteil zum ZDF vom März 2014 schliessen. Den Staatsvertrag zum sogn. Rundfunkbeitrag haben alle 16 Bundesländer geschlossen, den zur Etablierung des MDR als 3-Länderanstalt nur die genannten drei.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.