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Autor Thema: Das traurige Leben von Detlef W. (73)  (Gelesen 3953 mal)

  • Beiträge: 984
Das traurige Leben von Detlef W. (73)
Autor: 18. August 2017, 21:47

Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/72/Logo_Hamburger_Morgenpost.svg/100px-Logo_Hamburger_Morgenpost.svg.png
Das traurige Leben von Detlef W. (73)
14.08.17

Seit er 65 Jahre alt wurde, ist er Rentner, lebt am Limit. 623,11 Euro Rente, 104 Euro Wohngeld. Davon gehen 298,67 Euro Miete ab. Was bleibt, sind 428,44 Euro im Monat. Davon muss er noch die Rundfunkgebühren zahlen. „Ich hatte schon einen Antrag auf Grundsicherung und Befreiung von den Rundfunkgebühren gestellt, beides wurde abgelehnt.“

Quelle:
http://www.mopo.de/hamburg/das-traurige-leben-von-detlef-w---73--verarmt--verhoehnt--verpruegelt-28161558

Solange man aus dem Bürger noch Rundfunkbeiträge herauspressen kann, wird es gemacht ...


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Re: Das traurige Leben von Detlef W. (73)
#1: 18. August 2017, 22:07
Passend hierzu eine Rede von Gregor Gysi (Die Linke) aus dem Jahr 2013 zur Grundsicherung und diejenigen, die sie nicht beantragen, obwohl sie es könnten.

436.000 haben die Grundsicherung beantragt.
925.000 könnten eine Grundsicherung beantragen, tun es aber nicht "weil es so demütigend organisiert ist".

Gregor Gysi, DIE LINKE: »Die Riester-Rente ist ein Hohn«
[YouTube Video ~12min, Sprunglink zu ~3:45min zum Beispiel und den Zahlen]
https://youtu.be/Wnb1XaDpR2I?t=227


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Tereza

Re: Das traurige Leben von Detlef W. (73)
#2: 18. August 2017, 22:39
Grundsicherung zu beantragen ist (für Rentner) keine Demütigung und verstößt auch nicht gegen Art. 1 GG, Abs. 1 - meint das VG Berlin:
Zitat
"Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sprechen der Klägerin nicht den Achtungsanspruch als Mensch ab. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Verletzung der Menschenwürde."



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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Re: Das traurige Leben von Detlef W. (73)
#3: 18. August 2017, 22:59
Es ist ein Solidarbeitrag! Wir alle (auch der hungernde Rentner) sollten doch wohl so solidarisch sein, Frau Karola Wille (ehem. SED) eine auskömmliche Pension zu sichern. Wird wohl nicht zu viel verlangt sein. Alle für einen! Und schön im September das Kreuzchen bei CDU, SPD oder Grüne machen -- nicht vergessen, liebe Rentner!


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Re: Das traurige Leben von Detlef W. (73)
#4: 18. August 2017, 23:12
Falls jemand den Sarkasmus nicht erkennt:

Wie fingiert solidarisch der sogenannte Rundfunkbeitrag ist, kann hier genauer nachgelesen werden:

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.msg152338.html#msg152338


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Re: Das traurige Leben von Detlef W. (73)
#5: 18. August 2017, 23:24
Grundsicherung zu beantragen ist (für Rentner) keine Demütigung und verstößt auch nicht gegen Art. 1 GG, Abs. 1 - meint das VG Berlin:

Ich behaupte, dass VG Gerichte am Recht vorbei sprechen:

Zitat
Aufgrund der mit der Pauschalierung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV verbundenen Härten ist die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig wäre. Denn § 6 Abs. 3 RGebStV sieht unbeschadet der Fälle der Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV in besonderen Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vor

Quellen:
- 1 BvR 3269/08  und  1 BvR 656/10 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html
- 1 BvR 665/10 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.html


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