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Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
Viktor7:
Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum wir im Forum noch keinen Härtefall bis zur Verfassungsbeschwerde forciert haben. Bekanntlich ist der Rechtsweg erschöpft:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
Damit ist die Beschleunigung des Verfahrens möglich. Eine gemeinsame Finanzierung und/oder Unterstützung müsste zu bewerkstelligen sein.
Fehlt es im Forum an geeigneten Kandidaten oder geeigneten Konstellationen?
Ein Fall mit Einkommen unterhalb der aktuellen Sozialhilfesätze ohne deren Bezug müsste doch zu finden sein. Eine Ablehnung der Anerkennung des Härtefalls durch die ehem. GEZ sollte idealerweise bereits vorliegen.
Bitte denkt an die Anonymisierung der Fälle.
pinguin:
Haben die betreffenden Leute, die wegen diesem Unfug bereits nachweislich inhaftiert worden sind, keine Verfassungsbeschwerde eingereicht?
Tereza:
Soweit mir bekannt, waren weder Sieglinde B., noch Heinrich D. oder Petra T. aufgrund eines abgelehnten Härtefallantrags inhaftiert worden. Oder bin ich da lückenhaft informiert?
Schluss-mit-lustig:
Für diesen Zweck sollte eingehend der Beschluss des BVerfG's vom 30.11.2011 zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3269/08 sowie 1 BvR 656/10 studiert werden!
Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html
Da zu erwarten ist, dass der sog. "örR" zu gegebener Zeit 'einlenken' wird indem eine rückwirkende Befreiung aus heiterem Himmel ausgefertigt (und damit eine Entscheidung in der Hauptsache verhindert) wird sobald eine derartige Verfassungsbeschwerde eingeht, ist dem Satz ...
--- Zitat von: Viktor7 am 17. August 2017, 13:06 ---Eine Ablehnung der Anerkennung des Härtefalls durch die ehem. GEZ sollte idealerweise bereits vorliegen.
--- Ende Zitat ---
... nicht ohne Weiteres zuzustimmen!
Zwei Vorschläge:
Es sollte vielleicht eher erst gar kein Härtefallantrag gestellt und stattdessen aufgezeigt werden, dass aufgrund obigen Beschlusses es nicht zielführend ist überhaupt einen Antrag auf einen sog. "Härtefall" zu stellen, wenn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Anderenfalls könnte - falls doch schon ein Härtefallantrag ablehnend beschieden wurde - der Härtefallantrag von der Antragsstellerin / vom Antragssteller ausdrücklich zurückgezogen werden, bevor Verfassungsbeschwerde eingereicht wird.
Wie immer hier im Forum - keine Rechtsberatung! Diese sollte sich aber in dieser Sache unbedingt von fachmännischer Seite eingeholt werden! Sehe gerade, dass im o. g. Beschluss der damals bevollmächtigte RA mit vollem Namen angegeben wurde. Vielleicht wäre dieser RA eine erste gute Anlaufstelle!
pinguin:
@tereza
Ein "Härtefall" ist nicht vom "Härtefallantrag" abhängig, wird damit "nur" offiziell bestätigt.
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